Termin | News 2.SprengÄndG vom September 2002

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von PyroHead, 11. Sep. 2002.

  1. an alle dies interessiert. öfter mal was neues
    Etwa über Kleinmengenlager z.B. für den Silvesterverkauf!!
     
  2. Änderung....

    Hallo PyroHead,
    interessanter Hinweis!
    Wie kann man das denn ausdrucken?
    Im Bezug auf die Kleinmengenregelung der Kl. 2 für den Sylvesterverkauf konnte ich aber keine Änderung feststellen.
    Gruss Robert
     
  3. Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich neuerdings max. 40 kg brutto verpackt und 10kg brutto lose in einem unbewohnten Raum ( z.B. Keller oder Dachboden ) privat lagern. Ist das richtig?
     
  4. Drucken

    Hallole Rocket!

    Du kannst das .pdf schon ausdrucken, einfach zuvor speichern und dann separat öffnen!!!

    Grüsse.
     
  5. Hallo,

    also mit meinem Programm kann ich das .pdf nur öffnen, aber nicht weiter speichern und auch nicht drucken:(
    muss aber auch nicht unbedingt sein, wenn mir nur jemand erklären könnte was bzw. ob ich Klasse 2 lagern darf??? ???
     
  6. "Security" Einstellungen PDF Dokument ; Auswirkungen 2.SprengÄndG

    Hallo zusammen,

    also bei der Datei "bgbl102s3434.pdf" handelt es sich um ein PDF Dokument von der WWW Adresse des Bundesanzeiger.

    Daher sind bei den "Security" Einstellungen des PDF Dokument alle außer "öffnen"/"lesen" verboten worden, das Drucken ist damit legal nicht mehr möglich.


    @Feuerblume,
    es würde mich sehr interessieren wie Du es geschafft hast die entsprechende Datei zu Drucken.


    @All,
    hat von euch schon jemand eine andere WWW Adresse mit einer druckbaren Version gefunden oder besser mit einer wo die Änderungen schon eingearbeitet wurden ?

    Was mich aber am meisten verwundert ist, das hier im Forum bzw. im geschlossen Bereich des Forums, wir nicht über die Änderungen bzw. dessen Auswirkungen für uns diskutieren.

    Ein Punkt hier für wären z.B. :

    Der neue §20 Abs. 4 der 1. SprengV -> Verwendung, verbringen ... von Klasse IV verboten wenn kein "Qualitätssicherungsverfahren nach Anlage 11 durchgeführt worden ist".


    Gruß und gut Schuß

    Magnus
     
  7. Hallo,

    die einzige Möglichkeit zur Zeit: die Bibliothek!
    Die Uni-Bibliotheken (und auch z.T. andere) haben normalerweise das Bundesgesetzblatt als Papierversion. Also hingehen und kopieren!

    Grüße
    Meteor
     
  8. Man kann es ganz einfach ausdrucken. pdf in txt umwandelen (progs dazu gibts genug im i.net, sei's auch nur shareware)
    in wordpad oder word oder was auch immer öffnen layout optimalisieren ausdrucken und fertig......
     
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