Termin | News Feuerwerk aus dem europäischen Ausland

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von fwkart.de, 16. Apr. 2014.

  1. Die EU Richtlinie erlaubt nationale Einschränkungen, wie sie in §20 Abs 4 der 1. SprengV gegeben sind. Nur deswegen ist auch F3 in Deutschland erlaubnispflichtig.
    2013/29/EU , da heißt es Art 4

     
  2. Und wofür fordert man dann für ptg nach §20 (4) zusätzlich Fachkunde wenn doch in der Richtlinie festgehalten ist welche Kategorien eine Fachkunde vorraussetzen.
    Ich kann dir sagen warum man das macht. Man möchte nicht das der Endverbraucher hier zu Lande gewisse Dinge verwendet weil der Deutsche an sich gefährlich und unzurechnungfähig ist. Nun hat man sich gedacht machen wir das ganze Erlaubnispflichtig. Ach nee Mist dann rennen sie uns ja die Bude ein und wir müssen zig Erlaubnisscheine ausstellen weil unsere Bürger doch nicht so gefährlich sind wie wir sie darstellen . Ach egal wir sagen einfach die brauchen Fachkunde, die Hürde nehmen nur wenige.
    Was nun keiner bedacht hat ist das man mit der geforderten Fachkunde für bestimmte F2 ptg gegen EU Recht verstößt. Die zusätzlich geforderten Auflagen Bam-Id und zusätzliche Eintragungen in der Gebrauchsanweisung sind dann zusätzlich eine Behinderung des Freien Warenverkehrs. Der Freie Warenverkehr
    zu dem auch der Handel gehört darf laut Richtlinie auf keinen Fall behindert werden.
    Man könnte Knallkörper und Raketen für die Verwendung in D verbieten aber nicht einzelne Knallkörper oder einzelne Raketen beschränken. In den Richtlinien gibt es Knallkörper , es gibt Raketen aber es gibt keine Unterscheidung zwischen den Knallkörpern oder Raketen. Rocket bleibt Rocket von 0- 75g in F2.
     
    inflamess, Big Nut und Knaller! gefällt das.
  3. Ja, einen solchen Hintergrund kann man sich zu dieser Thematik gut vorstellen.
    Das würde also bedeuten, entweder Raketen bis 75 Gramm, oder überhaupt keine, entsprechend für Blitzknaller...

    Dann wissen wir ja, was bald auf uns zukommt...
     
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