Termin | News Feuerwerk aus dem europäischen Ausland

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von fwkart.de, 16. April 2014.

  1. Vorweg, ich bitte die Mods den Thread entsprechend zu verschieben sollte er hier Falsch abgelegt worden sein.

    Ich hatte mir vor ein paar Tagen die Mühe gemacht, den Zoll anzutexten um zu erfahren und um es von einer offiziellen Behörde bestätigt zu bekommen, ob man Feuerwerk der Klasse F I bis F IV aus dem europäischen Ausland nach Deutschland einführen darf. Unter der Voraussetzung, dass die Aktikel die zu importieren sind, auch eine gültige Zulassung haben. Also CE Zeichen und/oder BAM-ID.

    Die Antwort ist erfreulich und demzufolge sollte es nun auch ein für allemal geklärt sein. Die Antwort lautet: ja, das ist erlaubt! Und es bedarf auch keiner vorherigen Anmeldung beim Zoll.

    Die komplette Antwort könnt ihr gern auf meiner Internetseite nachlesen.

    E-Mail an den Zoll – Einfuhr Feuerwerk aus dem EU Ausland erlaubt, verboten?
    http://www.fwk-art.de/e-mail-an-den-zoll-einfuhr-feuerwerk-aus-dem-eu-ausland-erlaubt-verboten/


    Beste Grüße aus Dresden
    René
     
    Olinho93, SHorty, Brakelmann und 12 anderen gefällt das.
  2. Für alle, die jetzt in Jubel Ausbrechen, zumindest was Bodenknallkörper usw. betrifft:

    • Die Auskunft ist rechtlich unverbindlich (alles andere hätte mich auch stark verwundert)
    • Einfuhr ist nicht gleich Verwendung, hierzu hat sich der Zoll nicht geäußert und darf es auch gar nicht

    Gruß, Thomas
     
  3. Im Endeffekt kommts doch eh drauf an welcher Anwalt der "bessere" ist...

    Ich lehne mich zurück und harre der Dinge die da kommen...
     
  4. Richtig @Sierra.

    Zumal das Bodenknallkörper mit zum Beispiel BKS Anteil generell F III sind und demzufolge nur den Scheininhabern vorbehalten wäre. Siehe die beliebten FP3's von Jorge.

    Ich wollte mit dem Anschreiben lediglich erreichen, dass von offizieller Seite ein Statement erbracht wird. Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden ob er Feuerwerk der Klasse 1 und 2 aus zum Beispiel den Niederlanden nach Deutschland bringt. ich persönlich sehe da keinen Bedarf da es hier ausreichend Feuerwerk zukaufen gibt. Wir sollten uns da nicht beschweren können und bezahlbar ist das alles auch noch.
     
    Blitz gefällt das.
  5. DAS ist jetzt aber schon mehr als ein alter Hut !!

    Warum sollte DAS wenn die allgemein gültigen Richtlinien eingehalten werden , nicht erelaubt sein ??

    Heutzutage importiert ja schon fast jeder Heini seine Ware z. B. von Fernost.

    Wichtig ist, dass es zertifizierte Ware nach EU -Normen sind.
     
  6. Es geht um Privatpersonen, Anton. Steht so auch in meiner Anfrage.
     
  7. Falsch!
    Es gibt natürlich auch Böller mit BKS in F2 und mit CE. Es gibt sogar einen zugelassen mit BAM-ID. Das die von Nicht-Scheininhabern trotzdem nicht verwendet werden dürfen, ist 'ne andere Geschichte.
     
  8. ?????????????

    Wußte gar nicht , dass der Staat auch Feuerwerk importiert !! Privat oder Staat , sonst gibt´s da nix Weiteres.

    Oder...wo ist der Unterschied zwischen einem Herrn XY der Feuerwerk importiert und einem Herrn XY der Feuerwerk importiert ??

    Eine Firma, die aus einem Chef und sonst nix besteht,ist genau so privat wie ein Riesenkonzern der auch in privaten Händen ist.
    Die Kommunistezeit, wo es staatliche Feuerwerksfirmen gab (z. B. in Ungarn, Tschechoslovakei) , ist bei uns vorbei !
     
  9. Ok, kann sein das es hier Begriffsdefizite gibt.

    Ich erkläre es mal ganz einfach was ich mit Privatperson meinte: Mich!
    Aber auch der 18 jährige kleine Ronny der bei seinem Kumpel in Holland Urlaub macht und eine super tolle Klasse 2 Batterie dort im Laden liegen sieht und die mitnehmen will.

    Ach, war ja schon wieder zuviel Text. Sorry.
     
    Tulcea gefällt das.
  10. Gut !!

    Und WAS ist da jetzt neu dran??

    Hast dir schon mal überlegt, dass jeder zu sich selber "MICH" sagt ??

    Also gilt DAS für jeden (Mich) !!

    Allerdings...es lohnt sich auf alle Fälle.

    Beispiel: In einem 20Fuß Container passen rund , na sagen wir 400 Karton rein.

    Will man jetzt günstig Baby-Rockets kaufen, nimmt man halt gleich so einen Container.

    Rechenbeispiel: 12x12x60x400 ergibt 3 456 000 Stück. Wenn man sich bei jeder 12. Rakete auch nur einen Cent erpart hat, ist man gleich mal um 288 000 Cent reicher !!

    Wer´s nicht glaubt, soll nachrechnen.

    Und genau deswegen,sind ALLE Importeure auch soooooooo stinkreich.
     
  11. Es ist also erlaubt ganzjährig bei den Nachbarn zu shoppen und das Zeug mitbringen. Warum darf ich dann im Inland nicht das ganze Jahr kaufen und gleich bekommen.
    Das ist ja Diskriminierung, ich rufe gleich mal bei der EU an :D
     
  12. Ich fürchte, das wird es so nicht spielen.Die länderspezifischen Gesetze müssen trotzdem eingehalten werden.
     
  13. Richtig.

    Wir hatten das THema doch bei "BAM-ID"....
    wenn die EU sich gegen D durchsetzt kann jeder theoretisch F2-CE-Knaller MIT Blitzsatz in D verbringen.
    Die Kontrolle ob es auch gezündet wird fehlt.

    Alles ein ganz alter Hut.
    Positiv ist, dass der Zoll endlich mal eine klare(re) Stellung bezogen hat.

    Trotzdem - wer jetzt glaubt das Zeugs nach D zu bringen und dort wild zu ballern macht sich strafbar. Unwissenheit schützt NICHT vor Strafe.
     
  14. kann sein das es dort schon thematisiert wurde. Hat aber meiner Auffassung nach, mit dem Thema BAM-ID nur bedingt etwas damit zutun. Das sind ja zwei unterschiedliche paar Schuhe. Daher, meine Anfrage mit der Frage, wie die Rahmenbedingungen sind um Feuerwerk aus dem Ausland nach DE zu holen. Und das eben für Hans und Peter und nicht für Firma oder Importeur :)

    Aber ich habe es zur Kenntnis genommen, dass es ein alter Hut ist und ich verbleibe mit

    Besten Grüßen
    René
     
  15. Ach René,

    lass dich nicht ärgern!!

    Deine Anfrage beim Zoll war schon Ok.

    Liest man dazu die Veröffentlichung der BAM im Bundesanzeiger, wird es langsam Richtungsweisend wohin die Reise geht.

    ....sofern man den Wortlaut der Veröffentlichung auch versteht...;)

    Salut Tom
     
  16. ich such mich gerade auf den Internetseiten des Zolls durch. zumindest ein Textzitat trifft es auf den Punkt:

    http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2013/y42_explosiv_ol.html
     
  17. Wie soll denn ein Normalo Hobbyzündelnder Bürger wissen ob die CE gefälscht ist oder nicht? :dontthinkso:
     
    Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  18. Gipsi, beachte bitte den fettkursivunterstrichenen Text :p Das was da steht heißt im umkehrschluß, das wenn die Artikel eines der beiden Prufzeichen aufweißt, kannst Du es einführen. In diesem Text hätten die Artikel weder das eine, noch das andere.

    @KIAS: indem man in einem offiziellen Shop einkauft oder bei der Firma direkt. Polen wäre es zum Beispiel Jorge.
     
  19. MOMENT mal.... wenn einer in einem Laden X in Y in Polen Artikel kauft wo ein CE-Zeichen drauf ist, F2-CE-xyz, dann MUSS der Konsument davon ausgehen dass es F2 ist. Egal ob da Sprengstoff oder Staubmehl drinnen ist.
    Natürlich ist bekannt dass ettliche Konsumenten wissentlich gefälschte F2-CE-Artikel kaufen. Da haben wir dann wieder das Problem wie mit den Radarwarnern....
     
  20. Ob DAS nicht letztendlich so gehandhabt wird , wie wenn man einen falschen Geldschein angedreht bekommt?

    Gibt´s den bei der nächsten Bank ab, bist ihn los und den Schaden hast auch. Gibst Den weiter, machst dich strafbar !

    Umgemünzt auf ne Batt. mit falschem CE Zeichen..

    Lässt es prüfen, bist die Batt. los, und den Schaden hast auch. Verwendest die Sie (anzünden) , machst dich strafbar !
     
  21. Das mag ja grundlegend so sein, dass du erstmal 'nen Verfahren an Hals kriegst (bsp. Falschgeld). Aber wenn Du glaubhaft darlegen kannst, dass du nicht wustest, dass das Falschgeld ist wird das Verfahren ohne Wenn und Aber eingestellt. Jedenfalls in Deutschland.
     
  22. Wo bitte liest du einen Widerspruch ??

    Es ist ein Unterschied zwischen "strafbar machen" und "bestraft werden" !

    Ich habe doch eindeutig geschrieben......machst dich strafbar !

    Ob man dann wirklich bestraft wird oder.....kommt später !!
     
  23. Solche Aussagen vom Zoll. Einer, man mag es unterstellen, hofft es demütig gar: kompetenten staatlichen Stelle.
    Für mich ist da nix klar geworden. Wahrscheinlich bin ich nur zu blöd.
    Einerseits reden sie von EINFUHR:
    Erst macht man sich zum unupgedateten Nixweiß, weil man den "nicht drittstattlichen Verbringungsvorgang" so nennt - jetzt formulieren sie es selbst so.
    In der Folge ließe sich (unter Anderem und völlig unsinnig) ableiten: Jaaa, echtes CE oder BAM-Nr (ID ?) ist nur nötig, wenn es aus aus Drittstaaten kommt (Einfuhr) - eu-intern braucht es das alles nicht: ist ja nur Verbringen ;)
    Damit man letztlich auch endlich weiß, worauf man sich tatsächlich verlassen kann, wird jede Ansage als rechtlich unverbindlich eingeordnet- weil sie fachliche Ausführungen enthält.
    Was bitte möchte man erfahren, wenn nicht irgendetwas fachlich Belastbares ?
    Unwissenheit ist Stärke :blintzel:
    Da geht andererseits die angeblich generell erlaubnis- resp.befähigungserforderliche Einfuhr der Kategorie T - inclusive T1 - doch glatt unter.
    So macht die Unverbindlichkeit durchaus Sinn. :unsure:

    :cry:
    Thomas
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden