Firmen & Shops Klasek F3 Bestellung an Privatkunden

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Bomberpilot, 8. März 2017.

  1. Hallo liebe Gemeinde.

    Ich eröffne nur ungern ein komplett neues Thema, aber ich wurde bisher einfach nicht fündig und es lässt mir keine Ruhe.

    Ich bin derzeit von einigen Klasek Produkten sehr angetan, vor allem im F3 Bereich. Leider hält sich das Angebot der hiesigen Häbdler sehr in Grenzen was mich zu der Überlegung kommen lässt direkt bei Klasek zu bestellen.

    Ich stehe derzeit mit einer netten Dame in Kontakt die mir versicherte, eine Lieferung an Privatpersonen stellt kein Problem dar. Lediglich 1.1G wird wohl nicht nach DE geliefert. Meine Bestellung würde F3/1.3G beinhalten.

    Details bezüglich Lieferkosten erwarte ich noch.

    Nun zu meinen Bedenken. Meine Nachfrage nach der liefernden Spedition wurde bisher überlesen. Ich befürchte dass unsere Nachbarn in Osteuropa den Versand von Gefahrgut etwas weniger ernst angehen als es von unserem Gesetzgeber gefordert wird und das schlussendlich auf mich zurückfällt.

    Hat eventuell schon jemand Erfahrungen gemacht und kann von diesen berichten?
     
  2. EU Staat:
    http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html
    Nicht EU Staat:
    http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html

    Ruf doch einfach mal beim Zoll an und besprech das mit den zuständigen beamten.
    Es geht ja auch um Einfuhr & Umsatzsteuer die wirst du ja auch für die Ware zahlen müssen, wenn diese nicht schon im Ursprungsland entrichtet wurde.

    Der Zoll und das SprengG / die SprengV sollten dir da helfen. Bzw dich richtig informieren können.

    So wie ich das lese sind grundsätzlich Pyrotechnische Gegenstände anzumelden, und besonders Kat. 3 und Kat. 4 welche eine besondere Erlaubnis voraussetzen. Laut dem was der Zoll auflistet.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  3. "Beim Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten die Bestimmungen zu Reisen aus sogenannten Drittländern - mit Ausnahme der o.a. Anmeldepflicht - sinngemäß."
     
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