Bestimmung Gesetze in den Nachbarländern

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von TiKey, 6. Dezember 2004.

  1. Gesetze in den Nachbarländern

    Vorwort

    Anhand zahlreicher Mitteilungen im Forum erkennt man das es eindeutig auf Silvester zugeht. Auch so manche bereits lang geklärte und durchdiskutierte Frage wird erneut gestellt. Hierunter sind auch immer wieder beliebt Fragen danach, wie und was in den Nachbarländern die Sache mit der Pyrotechnik geregelt ist.

    Bereits seit einiger Zeit gibt es zu verschiedenen Ländern kurze Zusammenfassungen, die grundsätzliche Fragen schon mal erläutern. Sie haben nicht den Anspruch komplett zu sein, geschweige denn gehen sie allzu sehr in die Tiefe. Dazu ändern sich Gesetze zu gerne und zu schnell. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr. Sollte jemand Änderungen oder Ergänzungen kennen, die noch nicht verarbeitet sind, so möge er sie gerne hier mitteilen.

    Geplant ist, diese Zusammenstellungen in die HP zu integrieren. Dies ist aber mit enormen Arbeitsaufwand verbunden und daher nicht so schnell zu realisieren. Um die vorhandenen Daten allerdings bereits jetzt nutzen zu können, wurde mit Rücksprache und Genehmigung von Pyro dieser Threat eröffnet, der eine Übergangslösung darstellt, bis die Zusammenstellungen in der HP integriert sind.

    Grundsätzlich gilt aber immer:

    Die Gesetze gelten nur in dem jeweiligen Land! Jeglicher Import nach Deutschland von in diesen Ländern erworbenen Feuerwerkskörpern ist strafbar! Die im Ausland erworbenen Feuerwerkskörper dürfen ausschließlich in dem Land verwendet werden, in dem sie erworben wurden.

    Alle Angaben ohne Gewähr! Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem können einzelne Angaben unklar formuliert oder falsch sein. Diese Ausführungen stellen in keinster Weise eine rechtsverbindliche Auskunft dar. Jeder Benutzer im FEUERWERK Forum ist aufgefordert, vor dem Kauf/der Verwendung von Feuerwerkskörpern alle Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes selbst zu prüfen und sich nicht auf die nachstehend gelisteten Ausführungen zu verlassen oder sich darauf zu berufen!

    Grüße

    Tom
     
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  2. Österreich

    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ? außerhalb des Ortsgebietes ganzjährig ansonsten:
    31.12.

    Verkaufszeiten: Der Verkauf ist ganzjährig zulässig

    Gesetzliche Regelungen: Pyrotechnikgesetz von 1974
    inkl. Lagerverordnung

    www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

    Links: www.rentable.at
    www.pyroshop.at
    www.pyroverband.at

    Klassifizierung:

    Klasse I: Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren:
    Pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht von nicht mehr als 3 g.

    Klasse II: Kleinfeuerwerk:
    Pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht von mehr als 3 g bis 50 g.

    Klasse III: Mittelfeuerwerk:
    Pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht von mehr als 50 g bis 250 g.

    Klasse IV: Großfeuerwerk:
    Pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht von mehr als 250 g.

    Sicherheitsabstände: Keine gesetzl. Regelung. Empfehlung ähnlich der dt.
    SprengVwV

    Sonstiges: Gegenstände der Klasse I die einen Pfeifsatz oder die als Knallsatz mehr als 0,5 g
    Nitrozellulose (in Form von Kollodiumwolle oder Kollodiumwatte), oder 2,5 mg
    Knallsilber (Silber-Fulminat), oder 7,5 mg Phosphor-Chlorat-Gemenge oder andere als
    diese angeführten Knallsätze enthalten sind verboten.

    Klasse II: Erwerb Mindestalter 18 Jahre. Maximale Lautstärke 120 dB (A).

    Klasse I und II darf ausserhalb des Ortsgebietes ganzjährig geschossen werden.

    Für Klasse III und IV ist eine Bewilligung zum Kauf notwendig, wobei nur bei der
    Bewilligung für die Klasse IV der Nachweis der Fachkenntnisse gesetzlich gefordert
    wird.

    FWK´s der Klasse III mit einer Steighöhe von mehr als 100 m sind verboten. Ebenso
    FWK´s der Klasse IV mit einer Steighöhe von mehr als 200 m.
     
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  3. Alle Achtung TiKey

    Saubere Zusammenfassung!

    Aber als kleine Ergänzung:

    Wenn man ein Kl.II Feuerwerk unter dem Jahr machen will dann soll man sich vom Bürgermeister ein Schriftstück geben lassen, z.B.

    Für das Abrennen eines Klasse II Feuerwerkes am 11.12.2004 zwischen 18.00 und 19.00 Uhr auf der Alten Au wird seitens der Stadtgemeinde Stockerau eine Ausnahmebewilligung erteilt.

    So lasse ich es mir immer schreiben.

    Kostet bei uns keinen Cent,und man ist auf der sicheren Seite.
    Ja und nicht vergessen auch der Polizei melden wegen den Anrufern.Die gibt es immer!

    Mfg Bergfried
     
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  4. mitmachen

    Anmerkung von mir: Tom hat die ersten Entwürfe über die Vorschriften in unseren Nachbarländern bereits von 2 (?) Jahren erstellt und mir zugesendet. Seit dem wurden sie immer wieder verbessert und um weitere Länder erweitert. Österreich stellt also nur den allerersten Anfang dar!

    Eigentlich sollten diese Ausführungen längst in den statischen Seiten von FEUERWERK.net gelandet sein. Pyrowal hatte sogar die original Word-Dokumente bereits sauber nach HTML überführt. Leider kamen bei mir aber immer Dinge wie Forum/Server/DVDs dazwischen. Zudem plane ich ja auch eine Überführung der statischen Seiten von FEUERWERK.net in ein CMS. Auch dies verschiebt sich immer weiter - deshalb vorab dieses Thema, damit Ihr endlich in den Genuss davon kommt!

    Lange Rede, kurzer Sinn: bitte macht sinnvolle Anmerkungen zu den Ausführungen von TiKey, falls erforderlich. Er/wir werden sie dann ggf. übernehmen. Bitte beachtet trotzdem zwingend das Fettgedruckte oben in der ersten Nachricht in diesem Thema.

    Sämtliche Kommentare und auch diese Nachricht von mir werden zwischenzeitlich gelöscht, um das Thema sauber zu halten.

    Ein ganz großes Dankeschön geht an Dich, Tom, für Deine bestimmt sehr auffändigen Recherchen!

    Gruß und Schuss
    Markus von FEUERWERK.net
     
  5. Schweiz

    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ? 01.08. Und 31.12.
    Zusätzlich und je nach Kanton an besonderen Tagen wie Funkensonntag, Fasching, usw. Grundsätzlich darf Feuerwerk auch von Privatpersonen das ganze Jahr über gezündet werden, sofern die entsprechende Bewilligung vorliegt.

    Verkaufszeiten: Legen die einzelnen Kantone fest. Reicht von einem Tagen vorher bis ganzjährig. Für die Ganzjahre-Verkaufsbewilligung braucht es die Bewilligung der Gemeinde, für die Lagerung die Bewilligung der kantonalen Sicherheitspolizei und des kantonalen Feuerschutzamtes. Ohne bewilligtes Lager gibt es keine Ganzjahres-Verkaufsbewilligung.

    Gesetzliche Regelungen: Eidgen. Sprengstoffgesetz von 1977 und Eidg. Sprengstoffverordnung
    siehe unter: www.feuerwerk.org
    Ist im Umbruch und wird laufend angepasst

    Links: www.feuerwerk-pur.ch
    www.fortura.ch
    www.feuerwerksshop.ch


    Klassifizierung: Pyrotechnische Gegenstände werden unterschieden nach:

    a) Pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken. Pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken sind solche, die zu industriellen, technischen oder landwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind.
    b) Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken.
    Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken umfassen alle Feuerwerkskörper. Sie werden in vier Kategorien eingeteilt.
    c) Pyrotechnische Gegenstände zur Erzeugung giftiger Gase, Nebel oder Stäube

    bei Punkt b gibt es zwei Unterklassen:
    kleine Feuerwerkskörper: Knallsatz nicht mehr als 10 Gramm
    große Feuerwerkskörper: Kaliber größer 50 mm oder einem Gesamtgewicht aller Sätze von mehr als 75 Gramm

    Diese werden wiederum in Kategorien eingeteilt

    Kategorien:

    Kategorie I (Pyrotechnische Spielwaren)
    Einen pyrotechnischen Satz aufweisende Gegenstände mit sehr geringem Gefährdungspotential, einschliesslich solche, die zur Verwendung in Gebäuden vorgesehen sind. Die Gesamtmasse aller Sätze darf nicht mehr als 3 Gramm betragen.

    Kategorie II
    Feuerwerkskörper mit geringfügigem Gefährdungspotential zur Verwendung in kleinen offenen Bereichen im Freien. Die Gesamtmenge aller Sätze darf in einem einzelnen Gegenstand - mit Ausnahme der Vulkane, Fontänen und bengalischen Lichter - nicht mehr als 75 Gramm betragen, das Kaliber nicht mehr als 50 mm. Die Anteile Schwarzpulver, Nitratsätze,Perchlorat/Metallsätze sind wieder begrenzt und klar definiert.

    Kategorie III (Dürfen nicht an Personen unter 18 Jahre abgegeben werden)
    Feuerwerkskörper mit erhöhtem Gefährdungspotential zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien. Die Gesamtmasse aller Sätze darf in einem einzelnen Gegenstand - mit Ausnahme der Vulkane, Fontänen und bengalischer Lichter - nicht mehr als 500 Gramm betragen. Die Gesamtmasse aller Sätze darf bei Kombinationen und Feuerwerksbatterien nicht mehr als 1500 Gramm, bei Wasserfällen nicht mehr als 2000 Gramm betragen. Wobei die Anteile Schwarzpulver, Nitratsätze,Perchlorat/Metallsätze wieder begrenzt und klar definiert sind.

    Kategorie IV (Dürfen nur an besonders instruierte Personen ab 18 Jahre abgegeben werden)
    Feuerwerkskörper mit erheblichem Gefährdungspotential, die nicht in den Detailhandel gebracht werden dürfen.

    Verboten ist alles bodenknallende Feuerwerk größer als Ladycracker (Länge höchstens 22 mm und Durchmesser höchstens 3 mm)

    Grosse Feuerwerkskörper müssen mit dem Verweis "Grosser Feuerwerkskörper - Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden" gekennzeichnet sein

    Sicherheitsabstände:
    Kaliber (Millimeter) Distanz A (*) (Meter) Distanz B (*) (Meter) Distanz C (*) (Meter)
    75-------------------------- 40--------------------------- 60------------------------100
    100-------------------------50-----------------------------80------------------------100
    125-------------------------60-----------------------------90----------------------- 120
    150-------------------------90----------------------------140-----------------------150
    200------------------------100----------------------------150-----------------------180
    (*) A Abschussplatz mit schützenden Hindernissen
    (*) B Abschussplatz ohne schützende Hindernisse
    (*) C Normale Sicherheitsdistanz bei angenommen kleinem Restrisiko


    Für die größten Raketen von Weco, Nico oder Zink gelten 20 Meter als ausreichend. Ein diesbezügliches Gesetz gibt es nicht. Es handelt sich um einen Richtwert, der nicht auf allen grossen Raketen aufgedruckt ist.

    Sonstiges:

    Staatlich geprüfte Kurs oder Prüfungen gibt es in der Schweiz nicht. Gelegentlich werden solche von Firmen angeboten. Das Verkaufsprotokoll für Artikel der Kategorie IV, mit dem lediglich der Käufer bestätigt, dass er besonders instruiert wurde, ist eine Initiative des SKF und der Importeure, nicht aber eine gesetzliche Vorgabe.

    Der Verkauf von Feuerwerk im Inneren von Warenhäusern, an Ein- und Ausgängen sowie Durchgängen, die als Rettungswege in Frage kommen, ist verboten.

    Seit 2003 muss jeder Feuerwerkartikel der Kategorien I, II und III von den Schweizer Behörden geprüft und zugelassen werden. Die BAM-Nummer erleichtert diese Zulassung, reicht aber nicht aus.
     
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  6. [​IMG] Frankreich

    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ? 14.07. und 31.12.

    Verkaufszeiten: Hierzu wurden keine Angaben gefunden

    Gesetzliche Regelungen: Das Dekret 90-897 vom 01.10.1990, welches die Klasseneinteilung und die Genehmigung einführt und vorschreibt.

    Verschiedene Erlasse bez. der Lagerung von pyrotechnischen Artikeln und der Ausbildung von Großfeuerwerkern (K4)

    Das Dekret 99-766 vom 01.09.1999, welches Änderungen an dem was auf Feuerwerkskörpern stehen muss vornimmt.

    Genaue Inhalte sind hier nachzulesen (französisch): http://firework.online.fr/legislation/reglementation.php

    Oder:

    www.legifrance.gouv.fr


    Links: www.french-firework.com
    www.lacroix-ruggieri.com
    http://perso.wanadoo.fr/marmajou/


    Klassifizierung:

    K 1

    3 Gramm max. Für Knallkörper
    50 Gramm max. Für Wunderkerzen
    10 Gramm max. für andere Feuerwerksköper

    Es dürfen keine brennenden teile weiter als 0,5 m umhergeschleudert werden.

    Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
    - Die Klasse
    - Die Genehmigungsnummer
    - Sicherheitsregeln
    - Offizieller Name (z.B. Knallkörper mit Reibkopf)
    - Kommerzieller Name (z.B. Harzer Knaller)

    Verkauf an Minderjährige erlaubt !!

    K 2

    10 Gramm max. für Knallkörper
    100 Gramm max. für andere Feuerwerkskörper
    65 mm max. Kaliber bei Bomben
    12 m minimale Effekthöhe

    Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
    - Die Klasse
    - Die Genehmigungsnummer
    - Sicherheitsregeln
    - Effekt
    - Kommerzieller Name
    - Die Aufschrift: Verkauf an Minderjährige verboten !
    - Der Gebrauch muß gemäß den Sicherheitsregeln stattfinden.

    Verkauf an Minderjährige verboten !!

    K 3

    45 Gramm max. Knallwirksatz bei Knallbomben (Titanium Salutes)
    500 Gramm max. für andere Feuerwerkskörper
    50 mm max. Kaliber für Knallbomben
    105 mm max. Kaliber für andere Bomben
    20 m minimale Effekthöhe

    Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
    - Die Klasse
    - Die Genehmigungsnummer
    - Sicherheitsregeln
    - Effekt
    - Kommerzieller Name
    - Die Aufschrift: Verkauf an Minderjährige verboten !
    - Der Gebrauch muß gemäß den Sicherheitsregeln stattfinden.

    Verkauf an Minderjährige verboten !!

    K 4

    Alles mit mehr pyrotechnischem Satz als 500 gr.
    Größere Kaliber als 50 mm bei Knallbomben und 105 mm bei anderen Bomben.

    Das Schießen eines Feuerwerks in dieser Kategorie erfordert die Anwesenheit wenigstens eines Feuerwerkers, der ein Zertifikat K4 besitzt.

    Ein Feuerwerkskörper wird ebenfalls in Kategorie "K4" klassifiziert, wenn er in der Gesamtzahl mehr als 35 Kg Wirkstoffe enthält

    Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
    - Die Klasse
    - Die Genehmigungsnummer
    - Sicherheitsregeln
    - Effekt
    - Kommerzieller Name
    - Die Aufschrift: Verkauf an Minderjährige verboten !
    - Der Gebrauch muß gemäß den Sicherheitsregeln stattfinden.
    - Verkauf nur an Pyrotechniker mit den entsprechenden Papieren zur Verwendung
    und dem Erwerb von Feuerwerkskörpern der Klasse K4

    Feuerwerkskörper der Klassen K1 bis K3 unterliegen einer technischen Genehmigung, K4 nicht, muss aber trotzdem die obligatorischen Sicherheitstexte auf der Verpackung haben.
    Die Klasse des Produktes und ihre Genehmigung wird nach Stellungnahme der Kommission der explosiven Substanzen bewilligt.

    Sicherheitsabstände:

    Hier einmal die für den Endverbraucher empfohlenen Sicherheitsabstände: Alle Steighöhen in Metern

    Bomben:
    K1,K2,K3 Kaliber*0,8
    Blitzknall, K4= Kaliber*1

    Rölis,
    je nachdem ob Leuchtkugeln oder Bombetten Einstufung dort

    Bombetten, Bats
    Wie Bomben

    Feuertöpfe
    wie Bomben

    Kometen, einzelne Leuchtkugeln
    Kaliber * 0,5

    Raketen
    Je nach Formel auf 25, 50 oder 100 Meter runden wenn Steighöhe unter 100m, ansonsten exakt
    K1 Steighöhe* 0,6
    K2, K3 Steighöhe* 1
    K4 Steighöhe * 1,5

    Fontänen, Vulkane, Wasserfallbränder
    Mindestens 15 Meter, bei Wind und abschließender Detonation (BK-Satz) jeweils Abstände verdoppeln

    Sonnen
    Kl K1-K3 steht auf der Packung (15m)
    Kl K4 mindestens 50m wegen Durchzündungsgefahr

    Sonstiges:

    Ein Pyrotechniker muss mindestens 15 Tage vor dem Schießen eines Großfeuerwerkes (K4, oder Feuerwerk anderer Klassen mit einer pyrotechnischen Gesamtsatzmasse von mehr als 35 kg) davon Meldung an den jeweiligen Präfekt machen. Diese Meldung muss folgende Daten enthalten:

    - Ort
    - Datum
    - Zeitplan des Schießens
    - Name der ausführenden/leitenden Person
    - Schema der Umsetzung
     
  7. [​IMG] Spanien

    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ? Hierzu wurden keine Angaben gefunden. Sicher ist aber, dass in Valencia während der Fallas-Festlichkeiten Anfang März auch das Volk Feuerwerk abbrennen darf.

    Verkaufszeiten: Auch hierzu wurden keine sicheren Angaben gefunden.

    Gesetzliche Regelungen: Real Decreto 230/1998, de 16 de Febrereo, por el que se aprueba el Reglemento de explosivos
    http://www.juridicas.com/base_datos/Admin/rd230-1998.t28.html#itc19

    Instruccion tecnica complementaria numero 19
    http://www.juridicas.com/base_datos/Admin/rd230-1998.t1.html

    Angaben sind alle auf spanisch

    Links: www.amigospirotecnia.com


    Klassifizierung:

    Clase I:
    Feuerwerkskörper, deren Gefährlichkeit stark reduziert ist und deren Benutzung in einem begrenzten Gebiet und innerhalb von Gebäuden vorgesehen ist.

    Clase II:
    Feuerwerkskörper, deren Gefährlichkeit reduziert ist und deren Benutzung in begrenzten Gebieten an der freien Luft vorgesehen ist.

    Clase III:
    Feuerwerkskörper, mit mittlerer Gefährlichkeit deren Benutzung in begrenzten und offenen Gebieten an der freien Luft vorgesehen ist.

    Clase IV:
    Feuerwerkskörper, mit großer Gefährlichkeit, die ihrer Bestimmung nach nur von Profis verwendet werden dürfen.

    Clase V:
    für Landwirtschaft und Meterologie
    a) Rauchkörper, Knallkörper und ähnliches (wahrscheinlich ähnlich unserer Vogelschreck?)
    b) Wetterraketen zur Erlangung meterologischer Kenntnisse.

    Clase VI:
    Feuerwerkskörper zur Verwendung auf Schiffen, Landtransporten zur Auffindung vermisster Personen (Notsignale)
    a) Schallsignale
    b) Leuchtsignale
    c) Rauchsignale

    Clase VII:
    Feuerwerkskörper zur Verwendung in der Marine
    a) Rauchsignale
    b) Leuchtsignale
    c) Schallsignale
    d) Tauwerfer etc.

    Clase VIII:
    Feuerwerkskörper zum Gebrauch beim Film, Theater und Spezialeffekten

    Sicherheitsabstände: Hierzu wurden keine Angaben gefunden.

    Sonstiges: Cohetero: Spanisches Wort für Feuerwerker
     
  8. Luxemburg

    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden? Außerorts ganzjährig

    Verkaufszeiten: ganzjährig

    Gesetzliche Regelungen: Eine gültige Rechtsvorschrift über die Klassifizierung von Feuerwerkskörpern gibt es zur Zeit nicht. Für Lagerung und Verkaufsraum gibt es strenge Vorschriften.
    Der Rest sind Richtlinien und besteht aus einer
    1 : 1 Kopie vom Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1, Seite 196 und folgende. (altes Deutsche Kl. II Gesetz)

    Links: www.pyrolux.lu
    http://feuerzauber.cjb.net


    Klassifizierung:
    Keine, bzw. nur Richtlinien die sich im starken Maße an der Deutschen Regelung inspirieren.

    Sicherheitsabstände: Entsprechend der Gebrauchsanweisung

    Sonstiges:
    Zum Erwerb und Abbrennen von Feuerwerk muß man volljährig (18 Jahre) sein.
    In Luxemburg gibt es keine Ausbildungsstelle für Grossfeuerwerker. Man ist also auf eine Ausbildung in Deutschland (§ 20 SprengG) oder Frankreich (Certificat K4) angewiesen. In Luxemburg werden alle innerhalb der EU gültigen Befähigungsscheine anerkannt.

    http://www.itm.etat.lu/Douane_AS/pyrotech.htm
    (Hier zu sehen: eine Kontrolle der Gewerbeinspektion an Verkaufständen)
     
    Piti gefällt das.
  9. Belgien

    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ? Ganzjährig, Knallvuurwerk darf aber nur am 31.12 gezündet werden. Belgier benötigen zum Kauf von Böllern eine Genehmigung ihres Wohnortes.

    Verkaufszeiten: ganzjährig

    Gesetzliche Regelungen:
    Ministerieel besluit tot vaststelling van de bijzondere veiligheidsvoorschriften inzake feestvuurwerk bestemd voor particulieren, 03.02.2000 und der entsprechende Koninklijk besluit vom gleichem Datum

    Siehe unter: http://mineco.fgov.be (suche mit Stichwort Feuerwerk) oder unter: www.feestwinkel.be

    Links: www.freakpyromaniacs.com
    www.vuurwerk-baarle.com
    http://users.belgacom.net/harryloots/
    www.feestwinkel.be/vuurwerk.htm
    www.festivalshop.be/vuurwerk.htm

    Klassifizierung:

    A: Feestvuurwerk

    Verbundfeuerwerk ohne lauten Knall bis
    250 g (Flash erlaubt)
    Verbundfeuerwerk mit lautem Knall bis 150 g
    (Flash erlaubt)
    Jeder einzelne Knall (nicht Auftriebssatz sondern der Effekt) darf max. 2 g Knallsatz enthalten.
    Fontänen und Bengalen bis 100 g
    Raketen, Sonne und Römer bis 75 g (Flash
    erlaubt)
    Raketen mit lautem Knalleffekt: max. 50 g (Flash erlaubt)
    Böller bis 2 g Flash
    Knallketten bis 250 g insgesamt

    B: Spektakelvuurwerk

    Nur für Ausländer mit Händlerbescheinigung, Belgier nur mit Großfeuerwerksschein

    Grundsätzlich ohne Satzbeschränkungen

    Es gibt allerdings eine Beschränkung für Knallkörper. Diese dürfen max. 600 g Schwarzpulver oder 220 g PTS enthalten welches nicht stärker als kommerzieller 70 : 30 Blitzsatz ist.


    C: Podiumvuurwerk

    Entspricht der deutschen Klasse T1

    Sicherheitsabstände: Hierzu wurden keine Angaben gefunden

    Sonstiges:
    Die einzelnen Feuerwerkskörper der Klasse Feestvuurwerk sind unter sich noch einmal einzeln definiert mit Einteilungsziffern von C-6 bis C-21. Danach folgt noch eine Gruppeneinteilung (groep a: Spektakelvuurwerk, groep b: feestvuurwerk und groep c: vuurwerk voor technisch gebruik). Die Zuordnung eines Feuerwerkskörpers zu einer dieser Gruppen wird festgelegt vom „Dienst der springstoffen“ einer Art belgischer BAM. Die z.B. im WECO-Exportkatalog für Belgien angegeben Gruppen beziehen sich auf die Untereinteilung der Klasse C. Eine Batterie mit der Kennzeichnung C-18-a ist demnach nur mit Händlerbescheinigung zu bekommen. Die frei erhältliche Version muß die Kennzeichnung C-18-b tragen.

    Die Zündschnüre müssen eine Verzögerung von 3-6 Sekunden haben.

    Einzelne Knallkörper dürfen eine Lautstärke von bis zu 153 db(A) haben, Knallmatten bis zu max. 100 g pyrotechnischem Inhalt eine Lautstärke von max. 163 db(A).

    Im Rahmen der europäischen Gesetzesharmonisierungen hat sich auch in Belgien etwas getan. Den genauen Text habe ich noch nicht gefunden, aber wenn zwei verschiedene belgische Händler das gleiche erzählen wird es wohl stimmen. Auch in Belgien benötigen die Feuerwerkskörper nun eine Zulassungsnummer. Im Moment wird alles geprüft und bei bestehen der Prüfung die Zulassungsnummer vergeben. Zahlreiche Artikel darunter vor allem die Nitrat Knaller wie z.B. Bonbridges Nitrat Thunder sind im Moment nicht erhältlich, weil sie laut Aussage der Händler die Prüfung nicht geschafft haben. Grund wäre gewesen, dass die höchstzulässige Lautstärke (in B: 153 db) nicht eingehalten wurde.

    Kleiner Trost für die Kollegen der Böllerfraktion: Nach Entschärfung der Lautstärke sollen sie den Weg zurück in die Verkaufsregale finden.
     
  10. Und Italien??? :(
    Ich brauche Info's über Italien, bitte bitte bitte. :)
     
  11. Tja

    Italien ist ein echtes Problem. Da hab ich nämlich noch nix richtiges. Nur ein paar Internetadressen. Und die Italiener denen ich meine Fragen gemailt hatte waren ziemlich unkommunikativ. Sprich die haben bisher nicht geantwortet.

    Kann hier vielleicht jemand italienisch?

    http://www.fire-works.it/
    http://www.fireworksland.com/
    http://www.skylighter.com/
    http://www.wf.net/~lcrump1/
    http://www.apocalissedifuochi.it
    http://www.pgi.org
    http://www.pirotecnica.net
    http://www.piroart.com

    Grüße

    Tom
     
  12. Niederlande

    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ? 31.12. von 10.00Uhr bis 01.01. 02.00 Uhr

    Verkaufszeiten: Drei Tage vor Silvester

    Gesetzliche Regelungen: Vuurwerkbesluit 2004 (ist zu finden auf
    www.arjanuitman.com/vuurwerkbesluit2004.php

    Links: www.freakpyromaniacs.com

    Klassifizierung:
    Scherzfeuerwerk: ab 14 Jahren frei verkäuflich, das ganze Jahr über.
    Consumentenvuurwerk:Verkauf ab 16 Jahren.

    Verbundfeuerwerk max. 200 g (Flash erlaubt)
    Raketen max. 40 g
    Knallketten bis 5000 Schuss.

    Sicherheitsabstände: Aufgrund des Enschedevorfalls werden immense Sicherheitsabstände verlangt.

    Sonstiges:
    Auf den FWK´s muß eine holländische Gebrauchsanweisung vorhanden sein. Ebenso eine Effektbeschreibung und der Hinweis „Bestimmt für Privatgebrauch“.
    Außerdem die Gefahrenklasse (1.4G oder 1.4S), sowie Name, Handelsname, Name des Herstellers/Importeurs und die Artikelnummer.

    In Böllern ist Flash verboten

    Max. Lautstärke: 153 db (A)

    Knallkörper mit Reibkopfzünder sind verboten

    Schiessen von Pyrotechnischer Munition (PM1 und PM2) ist verboten
     
  13. [​IMG]


    Dänemark

    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ? 31.12.

    Verkaufszeiten: ganzjährig

    Gesetzliche Regelungen: www.retsinfo.dk

    Links: www.fyrvaerkeri.dk
    www.pyroteknik.dk (dänische BAM)
    www.npjohnsen.dk

    Klassifizierung:

    Kategori I: Feuerwerk mit begrenztem Effekt. Erhältlich ab 15 Jahren

    Kategori II: Feuerwerk zur Unterhaltung welches für den Gebrauch durch Nicht-professionelle Feuerwerker entwickelt wurde. Es muss eine BRS-Nummer (Beredskabsstyrelsens Godkendelsesnummer) tragen und eine dänische Gebrauchsanweisung. Außerdem müssen Angaben über Hersteller, Importeur und Händler auf dem FWK angegeben sein. Max. Satzmenge 50 g.
    Erhältlich ab 18 Jahren.

    Kategori III: Ausschließlich für den Gebrauch durch Profis. Auf dem FWK müssen Sicherheitsabstand und Mindestflughöhe angegeben sein. Außerdem Angaben über Hersteller, Importeur und Händler.

    Kategori IV: Ausschließlich für den Gebrauch durch Profis vorbehalten.

    Käuflich sind rund 2.500 Artikel. Verboten sind Knallkörper und Artikel deren einziger Effekt in einem „High sound“ besteht.

    Sicherheitsabstände: Grundsätzlicher Sicherheitsabstand: 100 m
    Bei Raketen zwischen 10 m und 200 m

    Sonstiges:

    Kommunalbehörden können den Abbrand untersagen wenn z.B. erhöhte Brandgefahr besteht.

    Durch den in der BRS-Nummer enthaltenden Buchstaben, kann man das Herstellerland erkennen (z.B. T für Deutschland, DK für Dänemark oder RC für China).
     
  14. Nur die Adressen mit *.it in Deiner Liste sind italienische Firmen/Sites. Die anderen sind Amerikaner, Briten und Valencianer (piroart,com, pirotecnia.net) ;)

    Fehlt auf jeden Fall noch:
    http://www.parente.it
    http://www.doctorfire.it

    Leider kann ich kein Italienisch.

    Ggf. kann ich versuchen, bei Antonio Scapato und Parente zu vermitteln. Aber bei Firmen sind immer sehr busy - man muss den richtigen Moment abpassen.

    Mal sehen,
    Gruß und Schuss

    Markus von FEUERWERK.net
     
  15. UK

    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ? Ganzjährig, außer bei speziellen Umständen sollen Feuerwerke bis spätestens 23.00 Uhr beendet sein. Dies betrifft private Abbrenner wie auch Profesionelle
    05.11. (Guy Fawkes day) und 31.12.

    Verkaufszeiten: Ganzjährig

    Gesetzliche Regelungen: British Standard for Fireworks (BS7114)
    http://www.eig.org.uk

    Links: www.fireworks.co.uk


    Klassifizierung:

    Category 1: Indoor Firework
    Zum Gebrauch in extrem kleinen Gebieten z.B. In Räumen

    Category 2: Garden Firework
    Zum Gebrauch in kleinen Gebieten z.B. Gärten

    Category 3: Display Fireworks
    Zum Gebrauch in offenen Gebieten z.B. Sportplätzen

    Category 4:
    Nur zum Gebrauch durch Professionelle Feuerwerker.

    Sicherheitsabstände:
    Bei Category 2: minimum 5 meter
    Bei Category 3: minimum 25 meter

    Sonstiges:
    Der Standart BS 7114 bestimmt die Konstruktion, Ausführung, Beschriftung und Testkriterien für frei verkäufliches Feuerwerk.
    In UK verkäufliches Feuerwerk muß diesem Standart entsprechen und eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen. Der Standart entspricht dem EU-Standart EN 14035.

    Category 2: Vorgeschrieben ist eine Zündverzögerung zwischen 3 und 13 sekunden. Der Abfall darf nicht mehr als 3 Meter außerhalb einer Sicherheitsdistanz von 3 Metern niedergehen.
    Fontänen: max. 10 – 40 sec. Brenndauer und max. 1 – 5 m Höhe
    Römische Lichter: max 10-45 sec. Brenndauer und max. 10 – 50 m Höhe
    Minen: max. 5-30 sec. Brenndauer und max. 5 bis 30 m Höhe
    Sonnen: max. 20-30 sec. Brenndauer
    Raketen: max 5-10 sec. Brenndauer und max. 30-60 m Höhe.
    Wunderkerzen: max. 20 – 40 sec. Brenndauer

    Category 3: Vorgeschrieben ist eine Zündverzögerung zwischen 5 und 15 sekunden. Der Abfall darf nicht mehr als 3 Meter außerhalb einer Sicherheitsdistanz von 20 Metern liegen.
    Fontänen: max. 10-40 sec. Brenndauer und 1-5 m Höhe
    Römische Lichter: max. 10-45 sec. Brenndauer und 20-120 m Höhe
    Minen: max. 5-30 sec. Brenndauer und 5-50 m Höhe
    Sonnen: max. 20-60 sek. Brenndauer
    Raketen: max. 5-10 sec. Brenndauer und 40-120 m Höhe
    Lanzen: max. 30-60 sec. Brenndauer
    Wunderkerzen (nicht von Hand gehaltene): max. 30-60 sec. Brenndauer

    Category 4: keine Begrenzungen

    Eine spezielle Erlaubnis für Profis gibt es nicht. Der einzelne entscheidet in England quasi selbst, ob er Profi ist oder nicht. Eine Gesetzesänderung diesbezüglich ist aber geplant.

    Special:

    Der Guy Fawkes Day oder der Gunpowder Plot

    Nach dem Tod von Elizabeth I im Jahre 1603 ging die englische Krone an Henry VI. Dieser war der schottische König James VI, der bereits seit 36 Jahren König von Schottland war und im Alter von einem Jahr zum König gekrönt wurde. Er wurde nun König James I von England, begründete die „Divine right of kings“ und nahm nur wenig Notiz von den Members of Parliament. Er fand ein Land vor das durch die Religionen zerstritten war und er verschärfte den Streit indem er die Protestanten unterstützte und der Verfolgung der Katholiken nicht einhalt gebot. Zwei Jahre nach seiner Krönung wurde daher eine Verschwörung geplant den König zu töten. Diese Verschwörung wurde unter dem Namen „The Gunpowder Plot“ berühmt. Mitglieder dieser katholischen Verschwörergruppe waren Robert Catesby, John Wright, Thomas Percy und Thomas Winter. Außerdem der bekannteste der Gruppe: Guy Fawkes.

    Geboren 1570 in York und erzogen als Protestant. Nach dem Tod seines Vaters konvertierte er zum katholischen Glauben. 1596 verlies er England und wurde Söldner der Spanischen Armee in Flandern. Er begann nur noch die spanische Version seines Namen (Guido Fawkes) zu verwenden. Er traf in Flandern Thomas Winter, kam zurück nach England und gründete 1604 die Gruppe.

    Die Gruppe mietete ein Haus direkt neben dem Houses of Parliament und begannen vom Keller des Hauses einen Tunnel zum House of Lords zu graben. Dort sollten große Mengen von Schießpulver deponiert werden, um den König und die Mitglieder des Parlaments bei dessen Eröffnung am 7. Februar 1605 zu töten. Guy Fawkes sollte die Ladung zünden und flüchten so gut er könne. Die Grabungen am Tunnel kamen nur langsam voran und so war das House of Lords im Dezember 1604 immer noch nicht erreicht. Inzwischen wurde bekannt, das die Eröffnung des Parlaments auf den 3. Oktober verschoben wurde. Daraufhin mietete Guy Fawkes unter dem Namen Johnson einen Keller direkt unter dem House of Lords. Er stellte sich als der Bedienstete des neuen Eigentümers vor. Kleine Gebinde von Schießpulver wurden nachts über die Themse gebracht und im Keller hinter Stapel von Feuerholz versteckt.

    Inzwischen machte Catesby Pläne für die Zeit nach König James. Die Tochter von König James, Elizabeth würde Königin werden. Bevor dies geschehen könnte müsste im ganzen Land ein Aufstand erfolgen. So wurden überall kleine Waffenlager angelegt. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein weiteres Mitglied in die Gruppe aufgenommen: Francis Tresham. Es wurde für den Kauf der Waffen Geld gebraucht und Tresham spendete 2.000 Pfund.

    Die Gruppe kam im September nach London zurück, bereit für die Eröffnung des Parlaments. Aber diese wurde erneut verschoben, diesmal auf den 5. November. Während dieser Zeit schrieb Francis Tresham seinem Schwager Lord Mounteagle einem Brief, in dem er im Bittet an der Zeremonie zur Parlamentseröffnung nicht teil zunehmen. Er schrieb ihm das es eine fürchterliche Explosion geben wird und niemand würde erkennen woher diese käme.

    Guy Fawkes kam nach einer Rundreise zu seinen katholischen Freunden die nach dem Tod des Königs aktiv werden sollten nach London zurück. Er sollte am Tag der Zeremonie im Keller sein. Eine besonders langsam brennende Zündschnur wurde präpariert und angebracht. Plötzlich wurde an die Tür geklopft und draussen standen Lord Mounteagle und der Lord Chancellor und fragen ihn was er dort tue. Er antwortete das er der Bedienstete von Thomas Percy sei, der diesen Keller angemietet hat. Ein schneller Blick in den Keller zeigte den beiden Männern nur das für den Winter aufgestapelte Feuerholz und so gingen sie wieder. Guy Fawkes berichtete Thomas Percy von dem Zwischenfall und ging zurück in den Keller. Plötzlich überraschten der Magistrat und eine Gruppe Soldaten Guy Fawkes im Keller. Sie durchsuchten den Keller und fanden über 30 große Gebinde von Schießpulver und brachten Guy Fawkes fort. So konnten die anderen Verschwörer nicht mehr gewarnt werden.

    König James selbst verhörte Guy Fawkes und dieser verriet die Namen der Mitverschwörer. Die meisten der Gruppe befanden sich zu diesem Zeitpunkt in Holbeach und realisierten schnell das sie keine Unterstützung zu erwarten hatten. Niemand würde zu den Waffen greifen und sein Leben für sie einsetzen. Das Haus in dem sie sich befanden wurde von Soldaten umstellt. Catesby wurde getötet und die anderen gefangen genommen. Alle, außer Francis Tresham, wurden am 31.01.1606 hingerichtet. Tresham kam in den Tower of London und starb kurze Zeit später unter ungeklärten Umständen an Gift.

    Teil der Zeremonie der Eröffnung des Parlaments ist es seither, das das gesamte Gebäude von den Yeoman of the Guards in Tudor-Uniformen und bewaffnet mit Lanzen durchsucht wird.
     
  16. Bezüglich der italienischen Gesetze lieferte die google Übersetzung folgendes:

    Art.703 of the Criminal code

    Dangerous ignitions and outbreaks.

    Anyone, without the licence of the Authority, in an inhabited place or its adjacency, or along a public one via or in direction of it, ignites fires of rtificio, or nozzle rockets, or raises aereostati with flames, or, in kind, ago dangerous ignitions or outbreaks, are punished with the fine until Liras duecentomila.

    If the fact is store clerk in a place where is assembly or competition of persons, the pain is of the arrest until a month.


    Ein paar vorgeschriebene Sicherheitsabstände:

    FUOCHI A TERRA:

    a) artifici con effetti esclusivamente di luce/colore senza aperture aeree (cascate luminose, girandole, fontane ecc.): 30 m

    b) artifici configurati con uno o più elementi cilindrici di diametro fino a 25 mm: 40 m

    c) artifici configurati con uno o più elementi cilindrici di diametro superiore a 25 mm e fino a 50 mm: 50 m

    FUOCHI AEREI:

    a) artifici configurati con uno o più elementi cilindrici di diametro superiore a 50 mm e fino a 110 mm: 100 m

    b) artifici cilindrici e razzi se di calibro:
    fino a 110 mm: 100 m
    superiore a 110 mm e fino a 13O mm: 150 m
    superiore a 130 mm e fino a 210 mm: 200 m

    c) artifici sferici se di calibro:
    fino a 130 mm: 100 m
    superiore a 130 mm e fino a 220 mm: 150 m
    superiore a 220 mm e fino a 400 mm: 200 m


    Mehr konnte ich leider nicht rausfinden. Nur scheint es auch wie bei uns zu Silvester Feuerwerksartikel für jedermann zu geben. Nur hab ich keine Ahnung wo und wann man die abbrennen darf.
     
  17. [​IMG]


    Schweden



    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ? 01.05. und 31.12.

    Verkaufszeiten: ganzjährig

    Gesetzliche Regelungen: Wo die zu finden sind wird noch gesucht.

    Links: http://www.pyrosmalandskrutbruk.se

    Klassifizierung:

    Consumer articles: frei verkäuflich ab 18 Jahren. Der größte frei verkäufliche Feuerwerkskörper in Schweden ist ein fertiggeladenes Bombenrohr im Kaliber 100 mm.

    154 products: Verkäuflich ab 18 Jahren mit Genehmigung. Diese stellt die lokale Polizeibehörde aus.
     
  18. [​IMG]


    Tschechische Republik

    Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ? Ganzjährig

    Verkaufszeiten: ganzjährig

    Gesetzliche Regelungen:
    O pyrotechnických výrobcích a zacházení s nimi
    Český báňský úřad stanoví podle § 21 odst. 6 zákona České národní rady č.61/1988 Sb., o hornické činnosti, výbušninách o státní báňské správě ve znění zákona České národní rady č.542/1991 Sb.:

    Links:
    www.pyro.cz
    www.pyrotechnik.cz

    Klassifizierung:
    Klasse I
    Klasse II
    Klasse III
    Klasse IV

    Zu jeder einzelnen Klasse habe ich den originalen Text in tschechich (1 Din A 4 Seite). Wer übersetzen kann bitte PN an mich.

    Sicherheitsabstände: ist auch noch nicht übersetzt

    Sonstiges:

    Klasse I und II dürfen ganzjährig abgebrannt werden. Ausgenommen sind hiervon spezielle Gebiete wie z.B. in der nähe von Krankenhäusern o.ä. Eine Besonderheit gibt es in der Hauptstadt. Hier darf Feuerwerk nur auf speziellen Plätze ganzjährig abgebrannt werden.

    Klasse I darf an Personen die älter als 15 Jahre sind verkauft werden. Klasse II nur an Personen älter als 18 Jahre. Klasse III ist nur für Profis und Klassse IV für Profis mit einer unbegrenzten Erlaubnis.

    Die Einteilung in die Klasse wird nicht ausschließlich durch die Satzmenge bestimmt, sondern auch von der Anzahl der Mörserrohre usw. Cakes mit mehr als 100 Rohre sind z.B. Klasse IV.

    Frei verkäuflich für jedermann sind nur die Klassen I und II.

    Für die Genehmigung der Klasse III ist ein einwöchiger Kurs nötig mit anschließendem Test. Für Klasse IV wird weiterhin ein Platz und eine Verkaufsgenehmigung gefordert. Anfangs ist die Genehmigung befristet. Nach mehreren Jahren wird eine unbefristete Genehmigung ausgestellt.
     
  19. So, damit bin ich zunächst einmal mit meinem hier vorhandenen Material durch. Ich suche nun noch Material zu

    Italien (steht ganz oben)
    Griechenland
    Portugal
    Norwegen
    Finnland
    Malta
    Türkei

    Wer zu diesen Ländern Tips hat, Infos oder Übersetzungen mag sich bitte bei mir melden. Dionys hat ja schon angefangen. Danke.

    Grüße

    Tom
     
  20. Ich möchte euch nur darauf hinweisen das die armen Leute in Schweden gar keine Böller haben.Dort sind vor 3 Jahren Böller verboten worden jedoch Leuchtfeuerwerk ist noch erlaubt.Macht auch irgendwie keinen Spass so ohne Knallen:( .Und soweit ich weis darf dort auch nicht ganzjährig verkauft werden.


    mfg Brunki
     
  21. war mal vor ein paar jahren in frankreich über pfingsten war damals im mai feuerwerk wurde da in jedem tabakladen verkauft muss montag mal nen kameraden fragen der weiß da mehr

    und wegen norwegen hab ich ne bekannte gefragt mal schauen was sie sagt
     
  22. Silövesterfeuerwrerk in Österreich

    Hi,

    TiKey schreibt, daß in Österreich Feuerwerk am 31.12 auch im Ortsgebiet erlaubt sei.

    Woher hat er die Info???
    Im gesetz steht:
    "Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
    im Ortsgebiet ist verboten. Der Bürgermeister kann jedoch mit
    Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot
    ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die
    Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
    Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu
    besorgen sind."

    demnach ist auch am 31 dez. eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
    kennt sich da jemand genauer aus?
     
  23. Stimmt, ist natürlich im Ortsgebiet auch am 31.12. verboten, sofern keine Genehmigung seitens des Bürgermeisters vorliegt!

    Allerdings wird es trotzdem größtenteils auch seitens der Exekutive geduldet...
     
  24. Das ist die beste Zusammenfassung die ich bisher gesehen habe. Was ich hier vermisse, ist die Gesetzteslage betreffend die 15mm Signalmunition, die fällt nämlich, wie der Name schon andeutet, meines Wissens NICHT unter das Pyrotechnikgesetz, sonder unter das Waffengesetz.

    Ich weiß aber nicht, wo der entsprechende Passus steht.
    Wäre schön wenn Du das noch auftreiben könntest.


    Das Recht ist ein Dschungel.
     
  25. Update für Frankreich

    Boule war so freundlich die in Frankreich geltenden Sicherheitsabstände mitzuteilen: Vielen Dank dafür.

    Sicherheitsabstände:

    Hier einmal die für den Endverbraucher empfohlenen Sicherheitsabstände: Alle Steighöhen in Metern

    Bomben:
    K1,K2,K3 Kaliber*0,8
    Blitzknall, K4= Kaliber*1

    Rölis,
    je nachdem ob Leuchtkugeln oder Bombetten Einstufung dort

    Bombetten, Bats
    Wie Bomben

    Feuertöpfe
    wie Bomben

    Kometen, einzelne Leuchtkugeln
    Kaliber * 0,5

    Raketen
    Je nach Formel auf 25, 50 oder 100 Meter runden wenn Steighöhe unter 100m, ansonsten exakt
    K1 Steighöhe* 0,6
    K2, K3 Steighöhe* 1
    K4 Steighöhe * 1,5

    Fontänen, Vulkane, Wasserfallbränder
    Mindestens 15 Meter, bei Wind und abschließender Detonation (BK-Satz) jeweils Abstände verdoppeln

    Sonnen
    Kl K1-K3 steht auf der Packung (15m)
    Kl K4 mindestens 50m wegen Durchzündungsgefahr


    @ Moderatoren: Bitte den obigen Part in der Zusammenstellung für Frankreich unter Sicherheitsabstände einfügen. Vielen, lieben Dank.

    Grüße

    Tom
     
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