Sicherheit "vorübergehende Abwesenheit" in SprengVwV

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von mephisto, 24. September 2003.

  1. Hallo allerseits,

    um meine Frage zu formulieren möchte ich zunächst die Anlage 1 der "Anlagen zur Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV)" Abs. 1.2 und 1.7 zitieren:

    1.2
    "Die Feuerwerkskörper dürfen nur unter der Leitung einer Person aufgebaut und abgebrannt werden, die nach dem Sprengstoffgesetz zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen dieser Art berechtigt ist (verantwortliche Person). Bei vorübergehender Abwesenheit hat die verantwortliche Person die Aufsicht und Bewachung einer Person über 18 Jahre zu übertragen, die zuverlässig sowie körperlich und fachlich geeignet ist."

    1.7
    "Bein Aufbau und beim Abbrennen des Feuerwerks müssen mindestens zwei Personen anwesend sein; eine Person kann auch eine geeignete Hilfsperson sein."

    Ist es hiernach dem verantwortlichen Feuerwerker (ohne ADR-Schein) erlaubt das Material eines Feuerwerks, das die zulässige Kleinstmenge übersteigt in mehreren "Portionen" zum Abbrennplatz zu bringen und für die Dauer seiner Abwesenheit seinem Helfer die Bewachung zu übertragen?

    Um zu verdeutlichen was gemeint ist: Angenommen ein Feuerwerk mit 1.3 G Artikeln und einer Gesamt-NEM von 40 kg soll abgebrannt werden. Die Fahrzeit von Lager zum Abrennplatz sei eine Stunde.
    Können nun 20 kg mit Helfer am Abbrennplatz abgesetzt werden und die übrigen 20 kg in einer zweiten Tour nachgeholt werden?

    Ist solche längere Abwesenheit noch "vorübergehende Abwesenheit"?

    Liege ich richtig, das "Aufsicht und Bewachung" hierbei auch bedeutet, das sich der Helfer während der Abwesenheit nicht mit dem Aufbau beschäftigen darf?

    Also wenn jemand genau bescheid weiß, wäre ich für Antworten dankbar!

    Adios
    Matthias
     
  2. Am besten das zuständige Amt fragen !

    Hallo Matthias alias mephisto,

    wenn Du "genau bescheid" wissen willst, wird es für Dich wohl nur einer Lösung geben.


    Aber vorab im Bezug auf,

    würde ich Dich doch bitten, Dich mal bei Pyro als "Feuerwerker" regestrieren zu lassen.

    Die entsprechenden Infos findest Du hier "Benutzergruppe: Feuerwerker".


    Nun aber zu einer möglichen Lösung für Deine Frage.

    Frage Doch einfach das für Dich zu Ständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSI), da Dir diese als Aufsichts- und Kontrollbehörde Deine Frage eigentlich genau beantworten können sollten. Da Sie ja im Zweifels auf Meldung/Anfrage/Anzeige durch dritte Behören oder Ordnungskräften festzustellen haben ob ein solches Verhalten nun statthaft war oder nicht.

    Die Adresse sollte Dir bekannt sein.

    Zu Deinem Beispiel ist aber schon zu sagen, das Dies so nicht funktionieren sollte. Da wenn ihr nur zu zweit seit und Du wieder zurück ins Lager fährst, verbleibt nur noch eine Person auf dem Aufbau- bzw. Abbrennenplatz, was definitiv nicht ausreichend ist.

    Wie das ganze bei drei Personen (ein Feuerwerker und zwei Helfer über 18 Jahre) legal aussehen würde müßtest Du halt klären.

    Wobei auch klarsein sollte das außer dem mechanischem Aufbau (Bombenkästen, Kabel, etc.) des Feuerwerkes durch die zwei auf dem Abbrennenplatz verbliebenden Helfer nichts weiter vorbereitet werden dürfte. Denn es ist ja kein Verantwortlicher mehr da, der den Umgang mit pyrotechnische Material beaufsichtigt würde und das daß auf dem Platz zwischenzeitlich bereits zwischengelagerte pyrotechnische Material gegen unbeaufsichtigte entnahmen der Helfer und dritter zu sichern ist versteht sich wohl von selbst.

    Ich persönlich, vorrausgesetzt die dreier Variante wäre legal, halte sie trotzdem für nicht besonders gut, da der abwesende Feuerwerker (z.B. Du) für alles was mit dem pyrotechnische Material geschieht, ob nun da oder nicht, voll verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist.

    Warum schaust Du nicht einfach das Du (zwei Feuerwerker und ggf. noch einen Helfer) hast, dann sollte das ganz kein Problem mehr sein. Ihr könnt die 40 kg Netto mit zwei Autos, vorrausgesetzt die anderen ADR/GGVS Bestimmungen für nicht kennzeichnungspflichtigen Transport werden eingehalten, parallel Transportieren und wenn Ihr den Helfer noch mit haben solltet könnte einer von den Feuerwerker ggf. noch mal problemlos zurück ins Lager fahren um die nächsten 20 kg Netto zuholen.

    Hoffe Dir zu mindestens etwas weiter geholfen zu haben.


    Gut Schuß und

    MfG

    Magnus
     
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