Sonstiges Erlaubnis § 27: Haftpflichtversicherung und Helfer-Absicherung

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von HobbyPyro, 2. Mai 2015.

  1. Hallo zusammen,

    ein Problem habe ich gerade derzeit noch, und wollte das zur besseren Übersichtlichkeit in ein eigenes Thema packen:

    Wo (Versicherungsgesellschaft) habt Ihr als Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG Eure Feuerwerker-Haftpflichtversicherung abgeschlossen...? Wenn die Nennung konkreter Gesellschaften hier nicht erlaubt sein sollte, dann bitte per PM...

    Hintergrund meiner Frage ist, dass es sowieso nur relativ wenige Versicherungsgesellschaften gibt, die überhaupt Feuerwerker-Haftpflichtversicherungen anbieten, und viele von denen wohl auch nur für gewerbliche Feuerwerker, nach dem, was ich so gehört habe. Also mit anderen Worten soll es nur wenige Versicherungsgesellschaften geben, bei denen man als privater Hobby-Großfeuerwerker die notwendige Feuerwerker-Haftpflichtversicherung abschließen kann.

    Und welche Frage mich versicherungstechnisch gerade am meisten beschäftigt:

    Wie ist das, wenn ich als ausschließlicher 27er-Schein-Inhaber Helfer beschäftige...? Die Notwendigkeit ergibt sich ja alleine daraus, dass man ein Kategorie-F4-Feuerwerk gar nicht alleine aufbauen darf...

    Wären meine Helfer bei einem "üblichen" Vertrag automatisch bei meiner Feuerwerker-Haftpflichtversicherung mitversichert...? Und wie ist das mit Schäden, die einem meiner Helfer während der Arbeit passieren...? Wäre er bei einem gewerblichen Feuerwerker, wäre es ein Arbeitsunfall und Sache der Berufsgenossenschaft. Trifft für mich als ausschließlichen 27er aber nicht zu...

    Und die Feuerwerker-Haftpflichtversicherung wird doch derartige "Arbeitsunfälle" von Helfern nicht zahlen, oder doch...? Weil die Zuständigkeit einer Haftplichtversicherung sehe ich, wenn ich Dritten Schäden zufüge... Wenn sich aber der Helfer z. B. selbst böse die Finger einklemmt beim Aufbau der Bombenracks... Wie ist das mit solchen Schäden bei 27ern...? Wer trägt hier die Kosten, die bei einem gewerblichen Feuerwerker die Berufsgenossenschaft tragen würde...?

    P.S.: Wenn man so mit der Materie anfängt, nach Abschluß des Lehrgangs, ergeben sich wider Erwarten doch noch mehr Fragen als ich ursprünglich angenommen hätte.....

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung...

    Viele Grüße,

    Bernhard
     
  2. Bei der LVM geht das über die private Haftpflicht. Die braucht man ja sowieso.
     
  3. Bei §27,da reicht die private Haftpflicht keinenfalls aus nein.Wenn du privat mit §20 Befähigungsschein ein Feuerwerk Kat2 abbrennen möchtest ja in der tat,ohne wäre ein no go zum Thema Privat Haftpflicht! Aber das würde ich genau bei einer privaten Haftpflicht wegen Feuerwerk abklären lassen,zb bei Sachschäden, dritte Personen Schadenshöhe usw.Dies wäre für Feuerwerker privat,aber gilt nicht bzw keinenfalls im Auftrag nach §19 beschäfftigt unterwegs wo er für §7 im Auftrag tätig wäre.Für eine Erlaubnis nach §27nicht gewerblich brauchst du einige Versicherungen,das kannst du unter Gesetze Bestimmungen hier im Forum lesen,es steht da genügend an Infos um dich schlau zu machen.Wer als §27er die Herausforderung sucht im Bereich Großfeuerwerk als Hobbie,sollte gut gerüstet sein im Punkt Versicherung,denn gerade da gehts den Behörden besonderst um den Schein überhaupt noch auszustellen,für die private Nutzung nicht gewerblich betrachet,zudem Pflicht.Alles andere bezieht sich auf §9 nach dem Erweis der Fachkunde.Ein Bedürfnisnachweiß würde sich nur auf den Böllerschein §27 beziehen zur Information.

    LG Suko-:)
     
  4. #4 Zelfi, 29. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2017
    Ich habe mein 27ger auch über die private Haftpflicht von der VGH laufen lassen ohne weitere Probleme. Ich glaube bei Schäden bis zu einer halben Million Euro bin ich abgesichert. Aber das spielt in deinem Fall keine Rolle du betreibst eine Firma und du beschäftigst Person ganz egal ob du sie bezahlst oder nicht sie arbeiten an deinem Auftrag und dem ansprechen bist du der Versicherungsträger also musst du zusehen das deine Helfer Angestellten über deine Versicherung abgesichert sind wie jeder normale Arbeitgeber das auch macht. Privat für jede 27ger ist das Latte so fern die jeweilige Versicherung das jeweilige Paket anbietet. Wir Versicherung muss halt explizit Brandschäden Personenschäden und so weiter abdecken aber du findest hier im Forum auch die Bereiche die die Versicherung decken muss. Habe mir damals den entsprechender Nachweis von der VGH ausstellen lassen bin damals bei uns aufs Ordnungsamt gegangen vorgelegt alles kein Problem. Den war eher meine Lagerstätte wichtig als die Versicherung als solches
     
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