Termin | News Pyro Defender Selbstschutzgerät

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von pyrovlbg, 7. Oktober 2016.

  1. #1 pyrovlbg, 7. Oktober 2016
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2016
    Da ich nicht ganz weiß, wo das am besten reinpasst, poste ich mal hier. Ev. kann es ein Moderator noch ins richtige Unterforum verschieben.
    In der Tagesschau kam heute ein Beitrag zu diesem umstrittenen, neuen Selbstverteidigungsgerät namens "Pyro Defender"...

    Seht selbst:

    https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-220935.html
    https://www.youtube.com/watch?v=3XoQ_gRTtJY
    https://www.youtube.com/watch?v=LzZkO-gcguY


    - Wie kann das Ding bitte legal sein? BAM meint keine Waffe, Experte sagt nein

    - NEM scheinbar 9,5 g - aber was? Nitrocellulose?


    Danke vorab

    LG
     
    Pyro gefällt das.
  2. Ich habe irgendwo auf youtube mal ein Video gesehen, in dem eine leere Kartusche delaboriert wurde. Die Knallkapseln sind praktisch Platzpatronen mit Faltung, ich bezweifle mal, dass die ~3g BKS als Ladung aushalten würden. Ich schätze mal, dass es sich bei der Ladung um NC mit Magnesium handelt.
     
  3. Sehr interessant das Gerät aber der Preis hats leider ebenso in sich!:eek:
     
  4. Der preis ist reine Abzocke, würde mich wundern wenn die teile in der Herstellung mehr als 5€ kosten.
     
  5. Zumal sie ziemlich billig verarbeitet sind.
     
  6. Wer hier von BKS schreibt hat schon mal gar keine Ahnung..
    Wie soll das Ding dem bitte standhalten? Für mich eine ganz klare NC + Mg Mischung.
     
  7. Ja gottseidank! Ich möcht mir gar nicht vorstellen, wer alles mit den Dingern durch die Gegend laufen würde, wenn die nur 5€ kosten würden. :dontthinkso:
     
  8. Das stimmt auch aber ich hatte mich schon auf einen Böllerersatz für unterm Jahr gefreut.:p:D
     
  9. Hm. Gegen Hunde wäre das ganz interessant. Aber scheint nicht im Sinne des Erfinders zu sein.
     
  10. Der Erfinder ist vielleicht ein Hundefreund.

    Der Pyro Defender dürfte ein Anwehrgerät für Pyros sein, gegen Abbrennplatzüberquerer und Absperrungsüberwinder...
     
  11. Das ist wieder ein typisches Beispiel für EU vs Deutschland.

    Nach deutschem Recht würde es sich bei der magazinierten Kartusche vermutlich um pyrotechnische Munition handeln. Auf EU Ebene gibt's das aber gar nicht. Es gibt aber den Begriff Munition mit der Definition
    So steht es in der Richtlinie 2013/29 EU



    Das Teil ist definitiv keine Schusswaffe oder Handfeuerwaffe

    Die Richtlinie 2013/29EU gilt für pyrotechnische Gegenstände ausgenommen Munition (siehe Definition oben)
    Somit alles richtig.

    Das Problem ist nur das Deutschland die Richtlinie einfach nicht in ihrem Gesetz umsetzt aber es zb. Interne Weisung des BMI gibt die eine Umsetzung von Teilen der Richtlinie bis zur Änderung im Gesetz erlaubt. Das geschieht damit die BAM ihrer Tätigkeit als benannte Stelle zur Konformitätsbewertung weiter nachkommen kann. Das sogar schon seit 2013. Seit 2015 müsste die Richtlinie eigentlich komplett umgesetzt worden sein leider hat es Deutschland bis heute nicht geschafft.
     
  12. Aus einem anderen Forum aufgeschnappt: BKA hat nun wohl festgestellt das der Pyro Defender PTB bzw. ohne PTB WBK pflichtig sein soll.
    Zwischenzeitlich wird er munter weiterverkauft.
    Muss man sich als Käufer nun auf einen "Besuch" einstellen?
     
  13. Da wundert einen ja echt gar nix mehr...Gerade in der Wild und Hund gelesen, dass jetzt Multitools als Einhandmesser eingestuft werden und daher nicht mehr mitgeführt werden dürfen:D Also dümmer gehts echt nicht...
     
    MegaSkylighter und DirtyHenri gefällt das.
  14. Oh man.. Das nimt langsam Formen an.
     
  15. Naja, das mit den Multitools ist nix neues. Ist auch irgendwo verständlich da sie alle Merkmale eines Einhandmessers aufweisen. Ob da jetzt zusätzlich noch ne Zange dran ist, ändert daran leider auch nichts.

    Das es Schwachsinn ist (genauso wie das Verbot von Einhandmessern), steht wohl ausser Frage. Denn die, wegen denen es eingeführt wurde, stört es eh nicht.
     
    Mofafreund und Soldat4215 gefällt das.
  16. Bei was für nem Leatherman kann man denn die Klinge mit einer Hand rauskriegen? Bei meinem geht das nicht, oder bin ich nicht kräftig genug in den Fingern?
     
  17. Ob können oder nicht, ist nicht die Frage. Sie haben einen dafür vorgesehenen Bohrung und einen Liner Lock, somit alle Bedingungen zum Führungsverbot erfüllt. Und ich öffne am Wave (das gute alte Modell) oder Gerber problemlos die Klinge. Auch die Zange öffne ich mit einer Handbewegung einhändig. Alles kein Problem.

    Ob du letztendlich Probleme bekommst ist immer von Fall zu Fall abhängig. Und letztendlich kannst du das Multitool während der Arbeit relativ problemlos führen (als Werkzeug bei entsprechenden Berufen), auf dem Weg nach Hause muss du es allerdings zugriffssicher unterbringen.

    Du soltest dir eben immer bewusst sein das du offiziell problemlos wegen Verstoß gegen 42a belangt werden kannst.
    Letzendlich habe ich deshalb im KFZ nur noch Einhandmesser mit Slipjoint Haltung.
     
    Mofafreund gefällt das.


  18. Bald brauche ich wohl eine Ausnahmegenehmigung um die Kochmesser meiner Freundin schleifen zu können.


    P1, T1, Messer.. für was muss ich denn noch alles eine Videokamera bei haben? :confused::lol:
     
    Mofafreund gefällt das.
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