Sicherheit Bestellung Verantwortlicher personen §20

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Funker, 23. August 2017.

  1. Hi, mal ne frage wie sieht es in der praxis aus.. Wenn ein arbeitgeber mich als verantwortliche person mit § 20 sprengG bestellen möchte. Muss der arbeitgeber nur ein schriftstück zum amt schicken wo drin steht herr so und so wird hiermit von uns bestellt ?

    Oder gibt mir der arbeitgeber so ein schriftstück und ich beantrage dann den § 20 befähigungsschein ?'
     
  2. Ich habe zuerst den §20er beantragt, ohne ein Schriftstück meiner Firma. Ich kenne das Vorgehen mit dem Bestellen in der Form nicht.
    Mein Arbeitgeber hat mich anschließend (mit der Nummer des Befähigungsscheines) als Mitarbeiter seiner Firma gemeldet. Dies muss innerhalb eines Jahres nach Erstellung des Scheines erfolgen. Kann dir aber leider nicht sagen ob evtl. ein anderes Vorgehen auch üblich ist.

    Viele Grüße,
    Chris
     
  3. Den 20' er beantragen und dann ein kurzes Schreiben an (bei uns) das GAA. In dem Schreiben haben wir den 7'er und den 20'er mit allen Daten benannt. Wichtig ist auch noch die Dauer, wie z.B. für 1 FWK oder bis auf Wiederruf.
     
  4. Ich hab den 20er direkt nach der Prüfung beantragt.
    Dann hat mich Firma x bestellt, für die Durchführung von einem Feuerwerk. Und Firma y hat mich bestellt ohne Einschränkung bis diese Bestellung wieder zurückgezogen wird.
    Das geht soweit, dass man in die Bestellung auch den Erwerb von ptGs für die Firma eintragen kann und dann kann man auch bestellen...was ja (eigentlich) den 7ern und 27ern vorbehalten ist.
     
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