Besucher Kat 2 feuerwerk in RLP nach 23 Uhr

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von LD50, 29. Januar 2015.

  1. Hallo zusammen,

    wo bekommt man einen ANtrag für das Abbrennen eines Feuwerks nach 23 Uhr her(Rheinland-Pfalz)?
    Möchte eine AG für den Sommer 2015 beantragen und normal ist es bei uns nur 22 uhr gestattet
    danke
     
  2. Ich kenne mich mit solchen Anträgen zwar nicht besonders gut aus, aber wäre es nicht die einzige Möglichkeit
    das bei deinem zuständigen Ordnungsamt nachzufragen, ob die Ausnahmegenehmigung auch nach 22h gültig
    gemacht werden kann?
     
  3. Hallo,

    in RLP musst Du als Privat Person auf die zuständige Kreisverwaltung. Im Sommer könntest Du Glück haben das sie dir 22:45 Uhr erlauben. (vor 23 Uhr)
     
  4. Meld dich bei der am Ort des Feuerwerks zuständigen Kreisverwaltung. Wenn die es nicht machen wollen / können gehst du zum Ordnungsamt der entsprechenden Verbandsgemeinde. Alternativ hilft dir auch die Struktur- und Genehmigugnsdirektion weiter.
    Der direkt Weg sollte aber eigentlich die KV sein.

    Du brauchst im Prinzip 2 Ausnahmegenehmigungen.

    Eine für das Abbrennen und evtl. Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen Kat 2, außerhalb von Silvester
    Eine für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen nach 22.00 Uhr.

    Kostet in etwa ca. 50 € für das Abbrennen , 27,50 für die Ausnahme Lärmschutz. + evtl. weitere Auslagen für vorgschriebenen Brandschutz etc.
     
  5. Warum denn 2?
    Er schreibt in seinen Antrag" Feuerwerk bis 23 Uhr".
    Wenn sie es ihm bis 22.30 erlauben,gibt es nur eine Genehmigung für einen Antrag.Er sollte sich aber schlau machen,ob bei einer Genehmigung diese auch als Kopie der zuständigen Polizei und Feuerwehr zugeschickt wird.Nicht das er auf einmal Besuch bekommt.Hatte ich bei mir schon.Polizei war sauer.
     
  6. Hey "LD50",

    bei uns im schönen RLP ist wohl die SGD-Nord für die Ausnahmegenehmigungen zustädig.

    "... Wir ... erteilen Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken ..."

    Hier die Ansprechpartner/in:
    http://sgdnord.rlp.de/arbeitsschutz/umgang-mit-explosionsgefaehrlichen-stoffen/
    Ansonsten auch:
    http://sgdnord.rlp.de/einzelansicht/article/wussten-sie-schon-13/
    Hier der angegebenen Downloadbereich (leider ohne passender Antrag):
    http://sgdnord.rlp.de/arbeitsschutz...ffe-explosionsgefaehrliche-stoffe-feuerwerke/

    Im Zweifel, hier geht es zu dem Behörden finder:
    http://www.eap.rlp.de/rlpGateway/FVP/FV/EUDLR/FindEAP.aspx?sid=6

    Und hier auch noch etwas zum Lesen:
    http://www.feuerwerk-genehmigung.de/
    http://bus.rlp.de/portal/?SOURCE=PstList&SEARCHLETTER=K&PSTID=13906594

    Viel Glück

    Gruß
    "Mäcces"
     
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