Bestimmung F1 aus dem Ausland (Niederlande & Frankreich)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von psymon, 29. Juli 2016.

  1. Moin,

    Ich bin an diversen CE-F1 Artikeln aus den Niederlanden interessiert - ist es legitim diese Artikel sich aus den Niederlanden per Post zuschicken zu lassen (bestellt via einem großen Händler, bariumb...) oder ist der Versand/"Import" nicht erlaubt, weil keine BAM Id oder weil der Versand generell nicht erlaubt ist? Es gibt ja auch diverse Händler aus Frankreich die BKS "K1" Böller ganzjährig via Amazonas / Webshop verkaufen. Diese besitzen meines Wissens nach keine CE und sind daher generell nicht bei uns erlaubt / importierbar - oder liege ich da falsch? ??? Ich danke euch für eure Mithilfe =)
     
  2. Alleine schon der normale Versand via Post ist nicht legal bei Gefahrengut!
     
  3. Was willst du dir denn da bestellen? Die ganzen Lesli Artikel die es da gibt, gibt es auch in deutschen Shops.
     
  4. Knettetlint zB

    Das kann ich mir so pauschal nicht vorstellen, gibt ja auch in DE genug Läden die F1 per Post versenden...
     
  5. Dann scheinst du ja mächtig Ahnung zu haben..

    Die Shops die Feuerwerk versenden, machen das im Fall 1.4S meist per DPD und im Fall 1.4G meist mit GO! Und ähnlichem (Speditionen). Gefährliches Halbwissen! ;) soweit sollte man eigentlich sein wenn man hier mitliest. Es ist absolut verboten solche Gegenstände per normaler Post zu versenden! Das können dir hier sicher einige sagen.
     
  6. Illegal ist es aber um dir zu wiedersprechen Lukas.

    Ich kenne einige Shops die es normal per DHL verschicken.......:rolleyes:
     
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  7. Der Versand per irgendwas außer Gefahrgut ist nur für den Händler illegal. Der Kunde ist hierfür nicht haftbar, hier greift der Verbraucherschutz. Wenn ein Kunde eine Ware mit Versand erwirbt geht der Kunde davon aus das dieser auch ordnungsgemäß durchgeführt wird.
    Außerdem spricht man beim Warenverkehr innerhalb der EU nicht von Import. Das ist ja das schöne an der EU. Das Fehlen der Bam Id für einen CE- Konformen Ptg ist gegenüber dem Endverbraucher nicht ahndbar. Die Ordnungswidrigkeit begeht hier der Hersteller oder Einführer.
     
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  8. Wiederum ist es ja klar womit solche F1 Artikel aus dem Ausland nach Deutschland versandt werden..
    Deshalb würde ich dem Ärger direkt aus dem Weg gehen und nicht mit 'nicht mein Problem' schön reden.
     
  9. gibt viel zu viele shops die ganz normal mit der post versenden.ist kein einzelfall (eher schon gängige methode)
     
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  10. Wiederum ist klar das man nicht jeden Händler der aus dem Ausland kommt unter Generalverdacht stellen sollte. Und Außerdem brauch man auch nichts künstlich schlecht reden und sollte sich immer an Fakten halten.
    Ich gebe euch aber Recht das man für solch Teile nicht im Ausland bestellen muss. Die Knatterlunten gibt es auch in D in den Shops.
     
  11. Wenn es die einzeln irgendwo geben sollte, wäre ich für einen Link sehr dankbar.
     
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  12. WoW, bisschen weniger garstig hätte auch nicht geschadet ...

    also machen sich Weltbild oder die zig Party-Deko Shops wenn sie Jugenfeuerwerk / Wunderkerzen per DHL etc. verschicken ständig strafbar. Ich glaube das ist vielen Händlern gar nicht bewusst...
     


  13. Ob man diese Sachen hier öffentlich so diskutieren sollte ???
    :shocked:
     
  14. Aufklärung ist wichtig, mir war das so auch nicht bewusst. Safety geht immer vor bei Pyrotechnik und wenn konsequent Spedition nach ADR verwendet werden und nicht verbotenerweise normale Paketdienstleister, dann würden bei den Speditionen auch die Preise sinken und Shops wie Röder oder Neumann müssen sich nicht einen abbrechen um vernünftige Konditionen zu bekommen =)
     
  15. Aber nur in Sortimenten mit noch vielen anderen Artikeln die nicht jeder haben will. :blintzel:
     
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