Handhabung & Technik EX II Zulassung PKW-Anhänger

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von VFW, 25. Juni 2004.

  1. Wie sollte ein Pkw-Anhänger beschaffen sein damit er eine EX II Zulassung erhält?
     
  2. EX 2 Anhänger

    Vor längerer Zeit habe ich mich mit diesem Thema beschäftigt.Nach 2 Telefonaten mit unserem örtlichen TÜV sah alles ganz einafach aus.2 Achser,gebremst und Plane 10 cm übergreifend.Ich dachte ich könnte unseren Hänger ohne Umbauten so zur Zulassung fahren.Beim 3.Telefongespräch mit dem TÜV war aber ein Sachbearbeiter am Telefon der sich wohl mehr auskannte.Die Bremsanlage muß eine hydraulische,vom Zugfahrzeug aus bedienbare sein.Unser Hänger hat nur eine Auflaufbremse.Das hätte bedeutet einen Kompressor in meinem Wagen einbauen zu müssen.
    Für aktuelle Info erkundige dich beim TÜV oder DEKRA.Unterschiedliche Ämter haben manchmal auch unterschiedliche Auslegungen der Vorschriften,je nachdem in welcher Stadt du fragst.
     
  3. Bremse

    @Pyromartin: Das mit der Bremse ist nicht ganz so: es sind zwei unabhängige Bremssysteme gefordert: Und ein Auflaufgebremster hat zwei: eine Auflaufbremse und eine Abreisbremse. Diese Auslegung der ADR-Bestimmungen hat ein KFZ-Sachverständiger bestätigt.

    Ein Tip: ADR-Richtlinien durchlesen, die wichtigen Sachen für das Fahrzeug "Anhänger" rausstreichen, sämtlich Umbauten mit Datenblatt des eingebauten Teiles dokumentieren, zu einem Sachverständigen fahren und ein Gutachten darüber machen lassen, um anschliessend mit dem ganzen Akt zum TÜV.

    Glück Auf
    wüster UHU
     
  4. ExII Anhänger

    Hallo Engel,
    meines Wissens muß auch die Zugmaschine den Vorschriften entsprechen (Selbstzünder-Motor).

    Hier die Vorschriften zum Bau der Fahrzeuge:

    http://www.bmvbw.de/Anlage8356/ADR-Teil-9.pdf

    Gruß
    Pyrol
     
  5. Hallo,
    meinem ADR2003 entnehme ich, dass für UN-Nummern 0428-0432 unter Sondervorschriften für die Beförderung auf 7.2.4 V2 verwiesen wird. Hier steht unter (2)

    Anhänger, ausgenommen Sattelanhänger, die den Anforderungen für Fahrzeuge EX/II EX/III entsprechen, dürfen von Kraftfahrahrzeugen gezogen werden, die diesen Anforderungen nicht entsprechen

    Nagelt mich nicht an die Wand, wenn ich da was falsch rauslese, bin nicht der ADR-Profi, da ich bisher locker mit der Kleinmengenregelung auskomme.

    Wenn ich mich recht entsinne, baut Meister Hummig oder sein Sohn Anhänger mit EX-Zulassung und dem ganzen notwendigen Papiekram. Würd da einfach mal anrufen.

    Gruß
    Stefan
     
  6. Um nicht das bekannte Lied singen zu müssen: "Wer kann das bezahlen, wer hat soviel Geld?" vielleicht noch folgender Tip:

    Wer einen neuen Anhänger (ab Werk) bestellt, sollte einfach mal probieren, diesen über den Anhängerhändler seines Vertrauens mit EXII-Zulassung zu bestellen. Klar, ein wenig Erklärung und herumtelefonieren, was das ist, wird dann schon fällig,
    aber üblicherweise machen die Anhängerhersteller ja auch Sonderaufbauten, haben daher in aller Regel den TÜV wegen den Sonderabnahmen sowieso in der Fabrik. Mit etwas Glück braucht man sich dann nicht selbst mit dem TÜV herumzuärgern.

    Preis ist bei so etwas natürlich Verhandlungssache.

    Gruß,
    Morat
     
  7. Hallo,

    sorry, dass ich diesen Thread nochmal ausgrabe. Ist es zwingend notwendig, dass der Anhänger zweiachsig sein muss? Oder reicht auch ein einachsiger?

    Danke!

    Lg

    Martin
     
  8. Anhänger

    reicht auch einachsig - gibt hier keine Beschränkung (seit 2010) für Ex-II PKW-Anhänger

    LG
    Ralph
     
    pingufreak83 gefällt das.
  9. ist der Hänger noch verfügbar?
     
  10. Im Zweifel einfach mal den TÜV wechseln. Bei mir wurde auch plötzlich die Verlängerung für meinen LKW wegen fehlendem ABS verwehrt obwohl ich dem Prüfer den Gesetzestext gezeigt habe (GUS). Ich bin dann zum TÜV-Nord gefahren. Dort ging es komischerweise problemlos. Die blicken teilweise durch ihren eigenen Gesetzeswust nicht mehr durch.
     
  11. Übrigens: Einachs-PKW-Anhänger, bedeckt mit Auflaufbremse (Abreisseil ist ohnehin vorgeschrieben beim auflaufgebremsten Hänger) kein Problem.
     
  12. Wichtig: Die Kabel für z.B. die Rückleuchten dürfen nicht im Laderaum verlegt sein.
    Das ist zwar meist sowieso nicht der Fall, aber wichtig zu wissen.

    Gruß,

    Nisch`l
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden