Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ist natürlich auch ne Sichtweise :D
    Frage ist halt ob ich die Berliner Erlaubnis, falls ich sie bekomme, dann auf BB umschreiben lassen müsste?
     
  2. Du nimmst deine Erlaubnis mit. Wenn du dich beim Einwohnermeldeamt vorstellst, Wird das Ganze umgeschrieben auf deinen neuen Wohnort. Nimm zur Sicherheit deinen Schein mit , damit es geändert werden kann, zumindest bei mit ist der Wohnort noch vermerkt.

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  3. Richtig ist alles umgetragen werden muss, falsch ist das dieses automstisch passiert!.
    Die Ummeldung muss innerhalb lürzester Zeit erfolgen. Die Gebühren können höher sein, als was Du in B gezahlt hast!

    Edit: Schau mal in die SpregKV da stehen die Preise von bis drin
     
  4. Wenn Du schon den 27er hast, ist jede Adressänderung umgehend dem Amt des neuen Wohnortes mitzuteilen.
    Müsste u.U. auch in der Erlaubnis stehen (Stempel).
     
  5. Habe vorhin von einem Forummitglied erfahren, dass sein F3-Schein zur Abholung bereit steht, Kosten 120€. (Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt)
    Auflagen (falls es welche gibt...) teilt er mir noch mit. Dauer kann ich nochmal nachfragen. (solange kann's nicht gewesen sein, unter 3 Monate)

    Es ist der junge Mann, der hier so schlimm runtergemacht wurde....

    Und er hat ihn doch bekommen :D

    Btw:
    bin auch umgezogen... schreit kein Hahn nach. Auf meinem kl. Waffenschein steht mein Name, wenn ich kontrolliert werde zeige ich meinen Personalausweis mit vor. Da steht die neue Anschrift drauf. Kann jeder nachvollziehen... kann bei dieser Erlaubnis nicht anders sein.
    Habe auch nie etwas gegenteiliges gehört?!

    Aber wie immer hier..... aus einer Mücke wird wieder ein Elefant gemacht.

    @Hawergetzi: wie genau hast du denn beantragt? Über 1 Jahr her.... ohje...

    @Megaknall: für Stadt Duisburg findet man nix - Waffenbehörde scheint es nicht zu geben, das macht die Polizei dort selber, Ordnungsamt mal nachfragen nach einem Antrag "Erteilung
    einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)"
     
  6. :dontthinkso:
    Versteht jemand was der Schneemann will bzw. warum er sich (gefühlt) aufregt? Ich kann ihm nur sehr schwer folgen. Vielleicht könnte ihm das "zitieren" der entsprechenden Teile des Threads bei seiner Rethorik helfen??
     
    pingufreak83 gefällt das.
  7. In Duisburg ist das Ordnungsamt zuständig ;) ....die haben ne Abteilung für s Sprengstoffwesen...
     
  8. Wie ich beantragt habe...
    Beim Amt vor Ort nach der zuständigen Behörde gefragt.
    Dann bei dieser angerufen und ein Antragsformular für nen §27er angefordert.
    Dieses dann ordnungsgemäß ausgefüllt.
    Rückfragen seitens des zuständigen Amtes beantwortet und auf nachfrage, zwecks Bedürfnis und Fachkunde, auch die entsprechenden Paragraphen des SprengG und SprengV, in Bezug auf F2 und F3, denen zukommen lassen.
    Seitdem wird rumgeeiert.
    Ein weiterer Forianer hier aus meinem Landkreis hatte mich ja schon vorgewarnt, dass es möglich ist aber halt min. 6 Monate dauern wird. Er hat seinen §27er ebenfalls dort beantragen müssen, und es dauerte Ewigkeiten.
    Mittlerweile hat er nen Kat.4 Schein und auch das war trotz aller erfüllter Auflagen und Bedingungen ein langatmiger Behördenmarathon.
    Die 2 Zuständigen die dort sitzen rücken die Scheine anscheinen nur sehr ungern raus.
    Verweisen auf irgenwelche zu erwartenden ministerischen Entscheidungen auf Bundesebene (bei dem anderen Forianer war das 2012 auch schon so, habe ich mittlerweile erfahren), und die beiden widersprechen sich ganz gerne mal. Teilweise sogar in einem einzigen Satz.
    Mal n Beispiel:

    Ich: Herr ..... ich habe den Schein ja nun vor über 1 Jahr beantragt. Wie ist der Status?

    Er: Ja der Antrag liegt hier vor, aber wir haben noch keine Freigabe vom Bundesministerium zur Erteilung ihres 27ers. Da soll sich ja was ändern, und solange können wir Ihnen den Schein nicht ausstellen.

    Ich: Muss der Antrag denn nicht nach geltemden Recht zum Zeitpunkt der Antragsstellung betrachtet werden? Sie können den ja falls sich in Zukunft was ändern sollte jederzeit wieder einziehen.

    Er: Ja, und Ja.

    Ich: Wieso warten wir dann auf eine mögliche Entscheidung die es noch gar nicht gibt?

    Er: Weil wir die Scheine, solange keine Entscheidung gefällt ist, nicht ausstellen können, da die beim Ministerium liegen und nicht bei uns.

    Ich: Die Scheine werden doch von der jeweiligen Behörde des jeweiligen Landkreises ausgestellt oder?

    Er: Ja die werden in Ihrem Landkreis von uns ausgestellt. Ich werde aber beim Ministerium nochmal nachhaken wo ihr Schein denn nun ist, bleibt, oder ob Sie überhaupt einen bekommen.

    Ich: Ja dann danke ich Íhnen für ihre Mühe. Es freut mich das Sie sich so für mich einsetzen.

    Aufgelegt, WTF, 30sekündigen Tobsuchtsanfall bekommen.:rolleyes::D:D:D


    PS: Es gab noch viel genialere Gespräche dieser Art, aber ich bekomme das nicht mehr im kompletten Zusammenhang zusammen.
     
  9. Ich habe mal ein Antrag von unserem Amt hochgeladen. Nach Aussage vom Amt ist auch für Kat. 3 der Nachweis fachlicher Kenntnisse (siehe Antrag) eine notwendige Voraussetzung. Ebenso muss zwingend ein stichhaltiger und möglichst gewerblicher Bedürfnisnachweis beigefügt werden. Hat jemand amtliche Erfahrungen und Argumentationshilfen?
     
  10. Die sind ja lustig. Ein 27er darf nur privat aber nicht gewerblich.
     
  11. 27er und Gewerbe!? Das hat aber jemand was ganz falsch verstanden...
     
  12. Ich würde eine Frist setzen und die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage in den Raum stellen....
    Vielleicht hilft auch der Hinweis, sich zukünftig direkt an den Vorgesetzten wenden zu wollen!

    "Sie (die Untätigkeitsklage) bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist entscheidet. In der Regel ist dafür gemäß § 75 Satz 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten ab Antragstellung bzw. Widerspruchserhebung notwendig."

    "Für das mit einer Klage verbundene Kostenrisiko gibt es im Hinblick auf die Untätigkeitsklage besondere gesetzliche Regelungen, die für den Kläger günstig sind und ihn in aller Regel von den höheren Kosten des Klagverfahrens frei stellen."
     
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  13. Du solltest erst denken und dann schreiben.
    Wie Du es machst, oder nicht, muss doch nicht für alle anderen auch gelten.

    Da die Ausstellung der 27er Erlaubnis mit teilweise völlig unterschiedlichen Auflagen verbunden ist, sollte sich jeder selbst schlau machen,
    ob er einen Wohnungswechsel der zuständigen Behörde anzeigen muss.
    Bei einem Versäumnis droht u.U. die Einziehung der Erlaubnis.
    [​IMG]
     
    heliusdh und pingufreak83 gefällt das.
  14. #789 Hawergetzi, 18. Januar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2017
    Mal kurz zur Aufklärung :D So habe ich es meinem Amtsschimmel auch zukommen lassen.

    [​IMG]

    Im Antrag steht nichts davon.
     
  15. Quasi "§27er für Dummies erklärt" :D
    Viel eindeutiger gehts ja kaum
     
    Hawergetzi gefällt das.
  16. Genial gemacht, Hawergetzi. :D
    Einfach alle wichtigen Daten auf ein Blatt packen und schön farbig markieren. Das sollte eigentlich jeder Beamte lesen und begreifen können :D
     
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  17. Optimist :knaller:
     
    JonnyThunderkong und tommihommi1 gefällt das.
  18. Wie heißt es so schön:

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil, das heißt aber noch lange nicht das man das gelesene auch verstanden hat.

    Feurige Grüße

    Markus
     
  19. Mal ein keines Update,

    habe heute mal wieder nachgehakt, wie der Stand der Dinge ist.
    Antwort war etwas merkwürdig aber naja.
    Es hieß der Antrag sei am Montag nochmals ans Ministerium rausgegangen, aber wenn sich dieses nicht in einer angemessenen Zeit drum kümmert, dann wird er den Schein einfach ausstellen.
    Wäre ja sehr wünschenswert nach so langer Zeit.
    Die Aussagen waren mal wieder, wie in den Gesprächen davor, ein absolutes Highlight.
    Aber immerhin mahlt die Mühle noch :rolleyes: auch wenn sie es schon seit fast 13 Monaten tut,:D:D:D
    Ich bleibe dran und werde weiter berichten.
     
  20. und du solltest mal deine Ausdrucksweise auf freundlich schalten...

    Oder unterstelle ich dir, nicht zu denken.

    Nein, tue ich nicht!

    Ist ja schön, dass du so eine Auflage drinstehen zu hast - ich habe das nicht.

    Ich hatte gestern mit unserem Polizeikommissariat zu tun und habe da meinen Erlaubnisschein und Perso vorgelegt - die gute Frau hat überhaupt nichts weiter gesagt zu meinen Anschriften. Alles ist i.O.
     
  21. Durchhalten...und auf jeden Fall berichten, was dabei herauskommt!
     
  22. Auf jeden Fall :cool:

    Grad mal geguckt :rolleyes: Antrag vor genau 382 Tagen gestellt. Ich denke das 400er Jubiläum schaffe ich auch noch :D:D:D Hoffentlich kann ich auf das 500er verzichten :cry:
     
  23. "Es hieß der Antrag sei am Montag nochmals ans Ministerium rausgegangen, aber wenn sich dieses nicht in einer angemessenen Zeit drum kümmert, dann wird er den Schein einfach ausstellen."

    Was für ein "Ministerium" ist da gemeint?

    Danke & MfG
     
  24. Das ist ja das kuriose. Ich habe mir das schon auf meine "to do Liste" für`s nächste Telefonat gesetzt.
    Er hat es nicht genauer definiert, sprach aber des öfteren vom Bundesministerium ???.
    Ich habe eher das Gefühl, das es nicht am "Bundesministerium" liegt, sondern an meinem Sachbearbeiter.
    Aber man mag sich ja vielleicht auch irren. Ich werde da beim nächsten Telefonat nochmal nachhaken.
    Auf jeden Fall lass ich nicht locker :rolleyes:.
    Bin ja nun seit 13 Monaten dabei ihn weichzuklopfen :D:D:D warum sollte ich jetzt also aufgeben :p.
    Solange ich keine definitive/endgültige/klare Aussage bekomme werde ich ihn weiter nerven :D:D:D.
    Hartnäckigkeit kann ja auch zum Erfolg führen.

    Vielleicht werde ich ihn diese Woche mal persönlich besuchen. :D
     
  25. Kann aber auch Hinhaltetaktik sein. Wir warten mal solange, bis der Gesetzgeber keinerlei §27 (ohne Fachkunde)für F3 mehr erlaubt und dann bekommt der Kunde einen negativen Bescheid.

    Ich würde mich da nicht drauf einlassen. Über 1 Jahr für ein "Standard-Vorgang" ist unverschämt. Drohe mit Untätigkeitsklage und zieh das durch.
    Achso, deine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ausgelaufen, bitte neu beantragen:D
     
    JonnyThunderkong gefällt das.
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