Handhabung & Technik Kategorie P1 & T1 ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von since89, 25. Dez. 2015.

  1. Fragt doch einfach mal bei den Herstellern nach.Sind doch sogar hier im Forum vertreten. Sie werden sich schon was dabei gedacht haben.Leute das sind keine Hinterhofbuden vom Vietnamesenmarkt in Cheb....das sind seriöse Unternehmen die irgendwelche Tricksereien nicht nötig haben, da diese zu offensichtlich aufzudecken und äusserst schlecht fürs Geschäft wären.
     
    tribun77 und Farben im Himmel gefällt das.
  2. fragt sich dann nur, warum diese Patronen hier nicht angeboten werden....Schließlich gibt es sie schon über 2 Jahre...Leute ihr glaubt doch nicht im Ernst daran, dass diese Teile erlaubt sind oder? Die namhaften Feuerwerksshops hier in Deutschland und alle Waffenläden, die Pyromunition und Schreckschusswaffen verkaufen hätten die Teile längst im Sortiment, wenn da nichts dran faul wäre! ;)
     
  3. Weil in D das WaffG darüber steht. Das hat aber rein garnix mit dem Rest der EU zu tun! In anderen EU-Ländern dürfen die halt mit P1-Zulassung verwendet werden.
     
  4. ja aber dazu müssten die neu geprüft werden, weil die Zulassung momentan hinfällig ist.
     
  5. Nein, solange nur ein Formfehler vorliegt (falsche Angabe der Norm auf Zertifikat) muss da nix neu geprüft werden und die Zulassung ist dann auch nicht hinfällig! Es gibt logischerweise Messergebnisse, Prüfunterlagen und Nachweise wie und nach welcher Norm geprüft wurde. Wenn das passt, wird einfach ein neues Zertifikat mir korrigierter Norm ausgestellt und gut ist. Informiere Dich einfach mal ein wenig!
     
    Mesk28 gefällt das.
  6. ja aber momentan sind sie so nicht zulässig...Informiere dich mal über die Gesetzeslage...
     
  7. In DEUTSCHLAND sind die aktuell nicht zulässig bzw. die Verwendung ist nicht zulässig. Begreif das doch bitte mal! Im Rest der EU (bzw. in etlichen EU-Ländern) schon. Was ist denn daran so schwer zu verstehen, dass es eine Besonderheit in Deutschland ist, dass diese Art von pyrotechnischen Gegenständen unter das WaffG fallen? :rolleyes:
     
    Farben im Himmel, DerFuchs und Mesk28 gefällt das.
  8. Begreif doch bitte auch mal, dass die Gesetze der EU fü alle Länder der EU gelten! Deutschland ist nicht die EU, auch wenn man es manchmal meinen könnte. Das ist jetzt unbahängig vom Waffengesetzt....;):p

    Solange die EU geregelte Zulassung nicht stimmt, dürfen solche Gegenstände nicht in der EU in Verkehr gebracht werden. Es ist momentan einfach so, dass diese Patronen mit den vorliegenden Papieren nicht zulässig sind! Weil die P1 Zulassung nicht nachweislich erfüllt ist!. Begreife das doch bitte mal...
     
  9. Begreife doch bitte das der Link von dir nicht die Konformitätsbestätigung der Behörde zeigt sondern lediglich ein selbst ausgestelltes Zertifikat des Herstellers in der er die Konformität bestätigt.
    Der Hersteller erklärt das dieser ptg konform ist , das ist aber nichts "offizielles".
    Es ist ungefähr so als wenn ich dir versichere das der ptG entsprechend geprüft wurde.
     
    tribun77 gefällt das.
  10. Behauptungen aufstellen kann jeder. Bitte genau Begründen?
     
    tribun77 und Mesk28 gefällt das.
  11. Um mal einen Kontakt mit der BAM und mit einem kompetenten Herren zu Verfügung zu stellen:
    [email protected]
    ansonsten weitere Adressen, wo man nachfragen kann.
    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjWsK3P19HRAhXmAsAKHfxFCU8QFggjMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.bam.de%2Fde%2Fservice%2Famtl_mitteilungen%2Fsprengstoffrecht%2Fpyrotechnik_3.htm&usg=AFQjCNEHWuXcMBrL4l3PtdaeTNX5JcF0SA
    Ich selber hatte da immer guten Kontakt und Infos zu verschiedenen Problemfragen.
    Versucht es einfach mal...
    ...die Leute sind für Euch da, auch wenn eine Antwort mal aweng braucht.
    LG,
    Gipsi
     
  12. Das ist keine Begründung!

    Wir haben hier nun schon mehrmals darauf hingewiesen, dass das einfach nur ein Formfehler sein kann. Ich arbeite selbst in einem Bereich, wo wir sehr viel mit Normen bzw. Prüfungen zu tun haben. (aus dem Grund ist es mir wahrscheinlich auch gleich aufgefallen) Zwar nix mit Pyrotechnik, sondern eher im elektronischen Bereich bzw. in der Hochfrequenztechnik (EMV, PIM-Messungen usw.), aber auch dort gelten EU-Normen. (z.B. die EN 55022:2010) Und auch wir hatten schon den Fall, dass wir Produkte in akkreditierten Laboren überprüfen und zertifizieren lassen haben, wo dann mal ein Zertifikat zugeschickt/ausgestellt wurde, dass einen Fehler enthielt. Trotzdem war das Produkt zu keinem Zeitpunkt "illegal" verkauft worden, da natürlich nachweisbar war, dass es nach der vorgeschriebenen Norm geprüft wurde und diese Prüfung auch bestanden hatte. Nur weil ein Formfehler vorliegt ist das Produkt nicht illegal oder entspricht auf einmal nicht mehr den vorgegeben Normen. Jetzt begriffen? :rolleyes:

    Das Produkt wäre nicht mehr konform, wenn es tatsächlich nicht nach der vorgeschriebenen Norm geprüft wurde. Das wissen wir aber nicht. Oder hast Du die tatsächlichen Prüfergebnisse/Prüfberichte/Dokumentationen zur Hand??!!
     
  13. Ja, normalerweise kommt da sehr schnell eine kompetente Antwort, aber bei dem Thema anscheinend nicht. Ich habe schon vor einigen Wochen ein Anfrage bezüglich dieser Thematik gestellt, aber bis heute keine Antwort bekommen. Und da bin ich nicht der Einzige. Ich denke mal, dass die BAM tatsächlich überprüft bzw. die gesetzlichen Rahmenbedingungen auslotet, um dann eine klare Antwort zu geben, ob diese Produkte in Deutschland verwendet werden dürfen.
     
  14. Wieso sollten die sich auch mit so einem Mist befassen...;)

    Aber zurück zu deinem Statement...Wenn ein Formfehler vorliegt, aber das Produkt schon seit über zwei Jahren auf dem Markt ist und der Formfehler immer noch existiert, macht dich das nicht ein wenig stutzig? Bist du wirklich so ein naiver gutgläubiger Mensch, wie es auf mich den Eindruck macht.;)
     
  15. Das hat nix mit naiv zu tun! Es zeigt aber wiederum, dass Du nicht wirklich Einblick hast, was Abläufe und Kontrollen in Unternehmen betrifft. Solange dieser Fehler nicht auffällt wird der auch nicht behoben. Wir haben bei uns in der Firma schon ähnliche Fehler über zig Jahre mitgeschleppt. Denkst Du etwa, dass sich jemand ständig irgendwelche Unterlagen anschaut? Normalerweise werden die Unterlagen, ob es nun Zertifikate, technische Datenblätter, Bedienungsanleitungen usw. kurz durchgeschaut (unter Umständen freigegeben) und dann im entsprechenden System abgelegt und meist nie mehr angeschaut. (warum auch?) Und wenn beim durchschauen so ein Fehler nicht auffällt, dann kann der über zig Jahre unentdeckt bleiben. Da man eben speziell solche Zertifikate nicht dem Produkt beipackt. Also kann auch der Kunde keinen Einwand erheben, da er das Zertifikat garnicht zu sehen bekommt. Bei technischen Datenblättern oder Montageanleitungen ist das noch etwas anders, da die dem Produkt beiliegen. Aber selbst da sind schon Fehler über Jahre nicht aufgefallen. Entweder weil auch der Kunde diese übersehen hat, oder weil es ihm einfach wurscht war.

    Du musst scheinbar noch so einiges über gewisse Sachen lernen.

    Was die BAM betrifft, die kümmert sich auch um sowas und wird dieser Problematik auch nachgehen.

    Aber auch hier zeigt deine Äußerung, dass Du nicht wirklich Ahnung hast wie irgendwas abläuft und um was sich die BAM alles kümmert.


    Ich bin jetzt raus hier, jedenfalls was deine Statements betrifft.
     
  16. Ich frage mich ob das noch zu: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" zählt, wenn ich als Kunde
    garnicht die Möglichkeit habe sowas nachzuprüfen. Der Normalverbraucher weiß kat p1 ab 18 Erwerb erlaubt. Wenn ich also diese bestelle und diese vom Zoll abgefangen werden kann es zwar passieren das die vernichtet werden da eventuell doch nicht gesetzeskonform, aber ich habe doch nicht mit einer Strafe zu rechnen wenn tatsächlich ein Fehler in der Zulassung passiert ist .. oder?! Ich muss mich doch auf ce-Siegel verlassen können. Kann ja nicht jedes mal prüfen ob auch wirklich alles in Ordnung ist mit dem Feuerwerk.
    Ob das verschießen erlaubt ist in de, könnte allerdings wieder ein Normalverbraucher dank Gesetz nachprüfen.

    EDIT: es geht hierbei natürlich um ce-Zeichen auf Produkten von namentlichen Herstellern wie z.b. Jorge, klasek, Funke, und co.
    Wir reden nicht von irgendwelchen Artikeln in excaliburcity.. da ist mir bewusst das man das ce-Zeichen oft mal fälscht :D
     
  17. Die EU Direktiven sind doch nicht direkt gültig, die müssen in nationales Recht umgesetzt werden, das ist in Deutschland halt nicht geschehen.

    Warum die BAM sich da bedeckt hält ist auch klar, weil die nicht zuständig sind fürs Waffengesetz, dafür ist das BKA zuständig. Schaut euch mal den Pyro-Defender an da sagt die BAM auch das ist P1, aber das ist egal weil nur die Meinung des BKA zählt.

    Wenn ihr ne Schusswaffe aus Käse baut und das ist Käse nach der EU Richtlinie für Käse, dann ist das trotzdem immer noch eine Schusswaffe und ihr könnt das nicht einfach wie Käse erwerben.
     
  18. Das mit dem Pyro-Defender ist so ne Sache. Für jeden Juristen, der Sagt, das müsste ein Waffen gleichgestellter Gegenstand sein, findest du einen, der anderer Meinung ist. Vom BKA gibt's da (noch) keinen Feststellungsbescheid.
     
  19. Ja ein nettes Beispiel .. nur das es in diesem Fall nicht ganz anwendbar ist. Hier haben wir 2 Dinge einmal die Waffe zum verschießen und einmal die Munition die hier als pyrotechnischer Gegenstand eingeordnet wird. In diesem Fall sagt Deutschland ganz klar p1 ab 18 Jahren erlaubt. Was die bam sagt ist ja sowieso egal bei Pyro, da diese ja gegen die eu-Richtlinie verstößt. Mit dem Waffengesetz kenne ich mich nicht so aus. Aber hier ist doch die Waffe = Waffengesetz und die Munition = pyro. Und da ce vorhanden wüsste ich nicht was bei pyrotechnischen Gegenständen das BKA zu suchen hat. Allerdings könnte ich mir vorstellen das man es in de nicht legal benutzen darf. Wie gesagt, wahrscheinlich kennst du dich viel besser aus als ich in Sachen Waffengesetz, nur das Beispiel greift nicht ganz, da 2 Gegenstände.
     
  20. ich rate trotzdem "Finger weg!". Sicher ist sicher....
     
  21. Ich habe vor zwei Wochen beim Zoll nachgefragt wegen des Imports von P1 Feuerwerk. Meine Anfrage wurde drei mal weitergeleitet, und heute morgen hab ich dann einmal den Inhalt der Zollseite geschickt bekommen auf der es nur Kat 1 - 4 gibt...
     
  22. das ist echt typisch, die Leute da haben keinen Plan, und da ändert sich seit Jahren nichts dran
     
  23. Ich hatte ähnliches als ich beim Ordnungsamt bzgl Abbrennzeiten gefragt hatte, 3x durchs Haus um am Ende ein Zitat aus dem Gesetzbuch zu bekommen.

    Ich denke es geht dabei in erster Linie um "Selbstschutz" damit man sich nicht auf deren (evtl falsche) Aussagen berufen kann.
     
  24. Selbstschutz schön und gut, aber die müssen doch auch bei Kontrollen irgend ein Hintergrundwissen haben... Wahrscheinlich denken 90% noch das alles ohne BAM Nummer böse ist...
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden