Besucher Einfuhr von Österreichischen Feuerwerk?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von BavarianBursche, 28. November 2016.

  1. Servus Pyros,

    Ich wollte mal nachfragen, wie es rechtlich aussieht, wenn ich Anfang Dezember in Österreich Feuerwerk von Weco, etc. (Also von handelsüblichen Dicountern kaufe) kaufe.
    Darf ich die dann ohne Probleme nach Deutschland einführen? Oder gibt es da Auflagen oder sonstiges? Schon mal vielen Dank
     
  2. Solltest du wirklich NUR bei Diskontern kaufen, gibt es kein Problem AUSSER bei den Raketen!!
    Wenn du beim Hofer zB. die Bolero-Raketen kaufst, würdest du dich in DE strafbar machen, da die Hofer Raketen deutlich mehr NEM haben wie es in DE erlaubt ist.
    Bei den Batterien ist bei uns gleich wie bei euch die max. NEM 500g, somit kein Problem.
    Böller werden in den Diskontern bei uns sowieso nicht verkauft und wenn schon, dann sind die auch in DE erlaubt.
     
  3. Du kannst jedes Feuerwerk mitnehmen, welches eine BAM Nummer am Artikel hat, zB beim Hofer haben alle Artikel BAM Nummern WECO hat grundsätzlich auch die BAM Nummern auf deren Artikel, aber diese bekommst ja eh auch in Deutschland. Starke Raketen oder Batterien hat definitiv Hofer:D
     
  4. Nein, alles, was eine CE-F2-Nummer besitzt. Ausgenommen Knallkörper und Knallkörperbatterien, die BKS enthalten, sowie Raketen mit einer NEM von >20g.
    Und in Deutschland ist F2 erst ab 18 Jahren freigegeben [emoji6]
     
  5. Warum sollte man Raketen <20 g nicht besitzen dürfen?

    Oder muss jemand der in Ö solche PtG kauft ( weil er Grenznah wohnt) , um anschließend im Winterurlaub bei Verwandten in Polen Silvester zu feiern , um Deutschland herum fahren ?
    In der Praxis dürfte der Fall wohl eher andersherum passieren , da die Preise in Ö doch andere Dimensionen haben , aber trotzdem kann das doch nicht sein , das mir in D da Probleme entstehen KÖNNTEN , wenn ich mit z.B. Zink 905 mit CE in Polen gekauft , durch Deutschland nach Österreich fahren will ....:dontthinkso:
     
  6. Wieso sollte es keine Probleme geben?
    Ein Schweizer durfte damals auch kein Cannabis von CH nach NL bringen nur weil es in beiden Ländern erlaubt war.. wie beweist du das du wirklich durchfahren willst und die Sachen nicht im Land bleiben?
     
  7. Laut EU recht darf ich alles was eine CE F2 Nummer hat kaufen und einführen, besitzen und auch abbrennen.
    Für einen "Endverbraucher " ist es nicht ersichtlich das raketen aus einem Discounter in Österreich im Deutschland nicht erlaubt sind, selbst der Zoll schreibt auf seiner Website das entweder eine BAM oder CE Zulassung der Kategorie 2 braucht.

    http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html

    Der Zoll warnt zwar vor gefälschten Nummern aber davon ist im einer grossen Discounter Kette ja nunmal nicht aus zu gehen.
     
  8. Nein darfst Du nicht.
    1. SprengV §20 (4) https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html
    Jedes Land hat das Recht Artikelgruppen weiter einzuschränken oder zu untersagen für die Mehrheit der Konsumenten.
    So sind auch in Österreich Knallkörper mit BKS nicht mehr in F2 erlaubt.

    Du sprichst da allerdings ein Problem an, dass mit der kommenden Abschaffung der BAM ID sogar noch mehr forciert wird (wenn man sich nicht doch noch etwas einfallen läßt...).
    Natürlich: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Das ist bekannt, jedoch wird es arg erschwert sich das entsprechende "Wissen" anzueignen.
     
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