Pyrotechniker Viele Fragen zum §7er im Gewerbe

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Silvesterfreund, 3. Oktober 2015.

  1. Hallo,

    ich habe viele Fragen vor Anmeldung unseres Gewerbes.

    Einfach mal drauf los:

    Beantragung 7er (F2, F3):

    Wenn der 7er bei der Gemeinde beantragt wird muss ich folgende Dinge vorweisen: Gewerbe, Betriebshaftpflicht, Lagerraum, Unbedenklichkeit. Richtig?

    Welche Art von Gewerbe muss das sein? Wo kann ich das nachlesen?

    Muss es eine spezielle Betriebshaftpflicht sein? Wo kann ich das nachlesen? Welche könnt ihr empfehlen?

    Langt ein unbewohnter Raum im Wohngebäude für Klasse F2, F3? Wo kann ich das nachlesen? Wie ist der Nachweis zu erbringen?

    Benötige ich für Klasse F3 keine Fachkunde? Wo kann ich das nachlesen?

    Maximale Mengen (F2, F3):

    Welche Mengen darf ich maximal in dem unbewohnten Raum lagern? Welche Gefahrengutklassen darf ich lagern (1.4S, 1.4G, 1.3G)? Welche Mengen darf mich mit einem normalen PKW befördern? Wo kann ich das nachlesen?

    Feuerwerk Anzeigen/Anmelden (F2,F3):

    Wie lange vor dem Feuerwerk Termin muss ich das Feuerwerk anzeigen/anmelden? Wo muss ich das anmelden? Langt es das Feuerwerk anzumelden, oder ist man auf eine Genehmigung angewiesen? Wo kann ich das nachlesen?

    Abbrennplatz (F2,F3):

    Welche Sicherheitsvorschriften muss ich am Abbrennplatz einhalten? Ist dies von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich? Muss ich eine gewisse Menge an Feuerlöschern bereit halten (auch beim Transport) Wo kann ich das nachlesen?

    Alle Fragen beziehen sich auf Klasse F2 und F3.

    Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen würdet.

    Lg,

    Silvesterfreund
     
  2. Tut mir Leid, wenn ich keine konkrete Antwort liefere, aber das ist eigentlich alles im Sprengstoffgesetz bzw Sprengstoffverordnung (1., 2.) auf gesetze-im-internet.de zu finden.
    Viel Spaß beim lesen. (korrigiert mich, wenn ich falsch liege...)

    Felix
     
  3. #3 Labmaster, 3. Oktober 2015
    Zuletzt bearbeitet: 3. Oktober 2015
    Die Erlaubnis nach 7 setzt in DE die Fachkunde voraus.
    Ausser man ist im Sinne des Gesetzes nur Juristische-Person, dann aber benötigt zumindest ein anderer (20 er) in der Firma die Fachkunde.

    Alles zu lesen im Gesetz. und den Verordnungen.
    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/
    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/
    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/
    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_3/
    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_4/

    Weiterhin gibt es noch diverse Richtlinien (LR 's )
    z.B.
    SprengLR 220
    SprengLR 410
    um mal zwei zu nennen die man auf jeden Fall kennen muss.

    Hier hat sich mal jemand die Arbeit gemacht einige Infos etwas aufzubereiten, ich würde hier aber keine Vollständigkeit oder umfängliche Richtigkeit erwarten:
    http://www.pyro-partner.de/Feuerwerk/Feuerwerk-Gesetze.html

    ansonsten auch hier sehr schön aufgemacht:
    http://www.feuerwerk.net/infos_1/_mainor_infos_1.htm


    und hier noch ein Thread:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=42317

    Grüsse,
    Walter
     
    Silvesterfreund gefällt das.
  4. Danke.

    Ich dachte ein 27er kann für F2 und F3 (F4 ausgeschlossen) an Privatpersonen ohne Fachkunde ausgestellt werden.

    Warum ist das nicht beim 7er auch möglich (F4 ausgeschlossen)?

    Diese Thread ist z.B. sehr interessant. Das gleiche sollte doch auch beim 7er möglich sein.
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=34301
     
  5. #5 Labmaster, 3. Oktober 2015
    Zuletzt bearbeitet: 3. Oktober 2015
    Frag doch mal beim GAA nach.
    Würde mich sehr interessieren was dabei rauskommt.

    Grüsse,
    Walter
     
  6. Silvesterfreund gefällt das.
  7. Alles klar.

    Hier konnte ich heraus lesen, dass §8 nicht in Verbindung mit §7 mit Klasse F2 gilt.
    Und das §8 nicht in Verbindung mit §27 gilt mit Klasse F2 UND F3.

    Stellt sich die Frage warum das so ist. Warum Privat F3 feuern dürfen und Gewerblich nicht??

    Vielen Dank dass du dir die Zeit nimmst...
     
  8. Der Abs 5 §4 der 1. SprengV gilt auch für den 7er.
    Der Paragraph muss nicht extra erwähnt werden weil der §8 direkt für den 7er gilt.

    Verkaufen darf man damit aber nicht.
     
  9. Also bei F3 keine Fachkunde nötig? Habe ich das richtig verstanden?
     
  10. Ich frag mich gerade was du mit dem 7er willst? Grundwissen hast du null. Privat Spaß haben? Dafür wäre mir der Hintergrund, sowie Versicherung echt zu teuer. Das Finanzamt, BG und IHK wird dir auch im Nacken sitzen.
     
  11. Ganz einfach, wenn man einen 27er hat darf man kein Geld verlangen. Beim 7er schon.

    Unter Null Grundwissen verstehe ich etwas anderes. Nur weil ich mich noch nicht mit den kleinsten Details beschäftigt habe und leider kein Jurist bin, heist das noch lange nicht dass ich einfach nur Privat Spaß haben möchte.

    Mir ist bewusst dass mir das Finanzamt im Nacken sitzen wird, dass ist nunmal so wenn man ein Gewerbe betreibt.
     
  12. Hallo,

    im Bezug zur Betriebshaftpflicht möchte ich hier noch was hinweisen. Denn nicht alle Anbieter stellen eine ausreichende Versicherungssumme bereit. Klar passiert statistisch gesehen meist nichts. Doch wehe wenn doch. Laut https://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/arag-betriebshaftpflicht/ können sich die Versicherer auf die Unterversicherung des Versicherungsnehmers berufen und der Pyrotechniker ist dann füpr die Schäden verantwortlich.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden