Sicherheit Verbandskasten bei Kat IV

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von pingufreak83, 21. Juli 2016.

  1. Hallo zusammen,

    reicht dort ein DIN 13157 ohne C aus, oder muss es unbedingt einer mit C sein?
    Reicht es aus, wenn ich zu dem Verbandskasten Brandsalbe, Gelkompressen und steriles Wasser (z.B. Octenisept) lege?

    In den BG-Richtlinien steht "z.B. 13157-C + Versorgung von Verbrennungen". Ich bin mir aber sehr sicher in der Schulung gelernt zu haben, dass man einen größeren Koffer benötigt. Jedoch wurde dort nicht die DIN spezifiziert. Der 13157 ist ja nur der kleine Betriebsverbandskasten.

    Danke!

    vg

    pingu
     
  2. Wie ich sehe hast du de §27er beantragt?
    Da ist es doch relativ Wurst was du für einen Verbandskasten hast?
     
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  3. Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber Brandsalbe hat mWn in einem Erste-Hilfe-Koffer nichts zu suchen. Zumindest wurde mir eingeimpft, dass kein ausgebildeter Ersthelfer Medikamente verabreichen darf, worunter auch das Aufbringen von Salben und Tinkturen fallen dürfte. (Ich weiß, ist schräg, aber dazu gehört auch, dass man ganz offiziell eine Aspirin auf den Tisch legen muss, und der andere sich die dann nimmt...hat wohl alles Haftungsgründe, falls sich daraus Komplikationen ergeben, allergischer Schock z.B.)

    Octenisept ist meines Wissens nach kein steriles Wasser, sondern ein Desinfektionsmittel, und auch da gilt wieder: Nicht Aufgabe des Ersthelfers, sondern medizinischem Personal vorbehalten.

    Erste Hilfe beschränkt sich wie der Name sagt auf die ERSTE Hilfe, also Blutungen stillen, Brand-/Ätzwunden kühlen, Augen spülen, Kreislauf stabilisieren, für alles andere ist der Rettungsdienst bzw ein Arzt zuständig. Kein Wunde ausspülen, Bruch richten, Schulter einrenken, Brandblase aufstechen etc. das alles kann für den Helfer im schlimmsten Fall negative Konsequenzen haben.
     
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  4. In der SprengVWV steht auch, dass ein Verbandskasten mit Brandwundenversorgung vorhanden sein muss. Dort steht aber keine DIN Nummer:

    Allgemein würde mich das Thema auch sehr interessieren.

    Das mit der Brandsalbe war nur ein Beispiel. Nach deinem Thread ist das nachvollziehbar, dass das nicht erlaubt sein kann. Aber wenn die Gelkompressen doch eh eine Brandsalbe / gel enthalten, ist das dann auch noch im grünen Bereich?
     
  5. Brandblase und Wasser Ok.
    Größere Brandverletzungen bitte nicht mit Wasser kühlen. Es besteht die Gefahr eines Kreislaufzusammenbruchs.
     
    pingufreak83 und skydancer gefällt das.
  6. Ich weiß ja nicht was ihr so treibt, aber ich hätte mich in 25 Jahren hauptberuflichem Abbrennen von Feuerwerk noch das erste mal zu verbrennen....
    Selbst früher, als wir noch alles von Hand angebrannt haben, sind keine Verbrennungen vorgekommen. Da lebt jeder Frittenbrater gefährlicher.

    Was hingegen regelmäßig vorkommt sind Schnittverletzungen und ab und zu mal ein umgeknickter Haxen bei Dunkelheit auf unebenen Wiesen.

    Was ich für viel sinnvoller halte, ist ein gutes Mückenschutzmittel mit zu führen. Einer meiner Mannen wurde kürzlich wieder von den Gnitzen so zugerichtet daß er medizinische Hilfe in Anspruch nehmen mußte....

    meint Raini
     
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  7. ... ja aber hier geht es ja nicht darum was sinnvoll ist sondern was Pflicht ist.

    Jeder halbwegs vernünftige Pyrotechniker wird schon das mitführen was er so für sinnvoll hält.

    Aber die Frage (denke ich) zielt darauf ab, was laut Vorschrift vor Ort sein MUSS, ob sinnvoll oder nicht!

    Und eine genaue Beantwortung würde mich auch interessieren!

    Ebenso nützlich natürlich die Infos für das sinnvolle Handeln!

    Also wenn das hier irgendwann zu einem Ergebnis kommt, wäre ein letzter Beitrag mit das ist Vorschrift und diese Sachen/dieses Verhalten ist sinnvoll, sehr hilfreich.

    Carsten
     
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  8. @Gloon-Feuerwerk:
    Genau so ist es gemeint!

    Ich habe auch mal ein paar Kollegen gefragt. Jeder handhabt das wohl unterschiedlich.
     
  9. Nachdem anscheinend keine Norm angegeben zu sein scheint, würde ich mindestens einen Verbandskasten nach DIN13157 pro 10 Mitarbeiter auf dem Abbrenner voraussetzen, der evtl. auch sinnvoll ergänzt werden sollte.
    Ich habe von einem Anbieter folgende "berufsspezifische" Kästen gefunden, ich denke der Bereich Metallverarbeitung ist da vielleicht noch am ehesten geeignet: http://www.seton.de/OnlineKatalog/D...017-Erste-Hilfe-Koffer-Metallverarbeitung.pdf
    Die gibt es sicherlich auch von anderen Anbietern, mir ging es jetzt nur um die Auflistung.

    Ob man so etwas fertig kaufen muss, oder auch selber zusammenstellen kann (was meist deutlich günstiger ist) muss man selber entscheiden, zumal man dann auch z.B. ein Pelicase o.ä. benutzen kann, was deutlich robuster wäre als ein KFZ-Verbandskasten
     
  10. Werte "Gemeinde",
    lieber "pingufreak83",

    Ich habe folgendes gefunden:
    Im Entwurf der Unfallverhütungsvorschriften BGR 222, vom 13. November 2002, wird unter 5.2.11 ein >Verbandskasten nach DIN 13 157 C< für als geeignet angegeben.
    Nun wurde aber zum 01. Mai 2014 das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk (BGR) in das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV überführt.
    Da es aber sich nur um einen Entwurf handelte scheint die BGR 222 keine Berücksichtigung mehr gefunden zu haben. Ich finde sie jedenfalls nicht in der entsprechenden Transferliste.
    [Quelle: http://www.bfga.de/files/transferliste.pdf]

    In der T059 DGUV Information 213-049 "Abbrennen von Feuerwerken" unter 5.5 >Erste Hilfe< steht:
    ".... Auf dem Abbrennplatz ist ein Verbandkasten bereit zu halten, der auch Material zur Erstversorgung von Verbrennungen enthält.
    Geeignet sind Verbandkästen nach DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) oder DIN 13169 (großer Verbandkasten). ..."
    Das Kursive ist hier ja auch nur eine Empfehlung.

    Link zum BGR 222 PDF-Dokument:
    http://www.pyro-partner.de/Feuerwerk/Vorschriften/SWIK_UVV_Grossfeuerwerk.pdf

    Weitere Link's (Hier gibt es aber keine konkreten Angaben zu der Verbandskästen):
    DGUV Regel 113-017 PDF-Dokument "Tätigkeiten mit Explosivstoffen"
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-242.pdf
    DGUV Regel 113-008 / BGR 211 PDF-Dokument "Pyrotechnik"
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr211.pdf

    DGUV Information 204-007 "Handbuch zur Ersten Hilfe"
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-829.pdf
    Deutsches Rotes Kreuz "Erstversorgung Verbrennungen und Verbrühungen"
    https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/der-kleine-lebensretter/verbrennungen/?L=3

    Hoffe alle Links funktionieren, wenn nicht sorry.
    Gruß "Pyro Mäcces"
     
  11. Hallo zusammen, Hi Pyro-Mäcces :)

    die Links kenne ich schon. Aber eindeutig angegeben ist das mit dem Brandversorgunszeugs nirgends. Ich kann mir nur Vorstellen, dass Brandwundfliese Sinn machen. In den genannten Links zur Brandwundenversorgung steht drin, dass man bei größeren Brandverletzungen keinen normalen Verband anlegen darf. Eher luftig mit Fliestuch. Keine Salben, keine Kompressen, höchstens ein bisschen Leitungswasser bei ganz kleinen Wunden.

    Die Fliestücher, die extra zur Versorgung von Verbrennungen verwendet werden, kosten nur ein bis zwei Euro. Ich denke mal das zwei kleine DIN13157 Verbandskästen mit 10 Fliestücher ausreichen. Ich frage aber nochmal selbst bei der BG nach und poste dann nochmal hier, sobald ich Näheres darüber weiß.

    Ich möchte mich aber trotzdem bei dir und allen anderen für die bereits sehr hilfreichen Antworten bedanken. Speziell das mit der Brandsalbe war mir nicht bewusst. Wobei wenn man genauer darüber nachdenkt, es eigentlich logisch ist.

    Lg

    pingu
     
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