Handhabung & Technik Neue Verordnung zu Klasse 2???

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Kwunderbar, 22. Februar 2007.

  1. Hallo Pyrogemeinde,

    ich habe einen Ausahmeantrag für ein Klasse 2 Feuerwerk zum Maj bei der zuständigen Ordnungsbehörde eingereicht.

    Nun rief mich der nette Bearbeiter an und meinte, es gebe seit Februar eine neue Bestimmung aus Berlin zum Abbrennen von Pyrotechnischen Artikeln der Klasse 2 und Feuerwerken der Klasse 2.

    Er zitierte mir aus der Sprengverordnung, dass das abbrennen jener Gegenstände,
    sowie Klasse 2 Feuerwerke nur von einem Befähigungsscheininhaber oder Inhaber des 7er Scheins zwischen dem 1.ten Januar und 30. Dezember gestattet ist.
    Der Antrag ist 14 Tage vorher einzureichen!!!!
    Entsprechende Scheine auch!!!!

    Zitiert wurde hierbei die Sprengstoffverordnung §23 Absatz1 und 2

    Weiteres Telefonat scheint dies auch noch zu untermauern, in dem Ordnungsbehörden angewiesen sind, keine Ausnahmegenehmigungen
    fürs Abbrennen von Klasse 2 unter dem Jahr ohne entsprechende Scheine zu gestatten. (1 von 4 Punkten welche erfüllt sein müssen)
    Die anderen sind bekannt SIcheheitsabstand etc. etc.
    Runde Geburtstage, Jubiläumsfeiern sowie Hochzeiten gelten hierbei nicht als Ausnahme.

    Ich möchte auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass der zuständige Sachbearbeiter sich große Mühe gegeben hat und nochmals
    nachgeforscht hat, sowie von sich aus zurückgerufen hat um mir diese Hiobsbotschaft mitzuteilen.



    So what ????????????????

    Keine Ausnahmegenehmigungen mehr unter dem Jahr ohne Scheine???


    Ich bin etwas verwirrt???

    Kann mir jemand Auskunft dazu geben??? ob das stimmt???:cry:

    Mfg

    Tom
     
  2. Sag dem netten Bearbeiter er möge auch mal §24 lesen. ;)
     
  3. Wobei es theoretisch sein kann, dass es eine interne Absprache / Verordnung gibt, keine Ausnahmegenehmigungen mehr (in dieser Gemeinde) zu erteilen ..
    Ich kenne Städte, die das so handhaben.
     
  4. Ja nun der Paragraph 24 wurde auch zitiert aber genauso wie es Tirsales eben erwähnte,
    gibt es eben diese Abmachungen und darüber hinaus eben brandaktuell und frisch aus Berlin ein Schreiben (Febrauar 2007), welches die Ordnungsämter dazu auffordert, strikt nach 4 Gesichtspunkten zu entscheiden, eine davon eben der Pyrotechnikerschein.
    Ja Auch für Klasse 2 unter dem Jahr.

    Im übrigen habe ich ein Schreiben meiner privaten Versicherung dazu beigelegt,
    welches im Rahmen, (wörtlich zitiert) die Deckung meiner Hobbyfeuerwerkerei
    mit einschließt.

    Dieses wäre vollkommen irrelevant, da wenn ein Schein vorliegt, der Inhaber sowieso
    dafür haftet, im Falle von, "worst case szenario".

    Desweiteren sagte der Beamte, wenn er dies genehmigt und etwas passiert,
    wird jeder Rchter fragen , warum nicht nach Paragraph 23 SrengV Absatz 1 und 2 gehandhabt wurde.

    Vollkommen RIchtig!

    Und ob eine Hochzeit oder Jubiläumsfeier oder ein runder Geburtstag eine Ausnahmeregelung darstellt, liegt wieder im Ermessen der zuständigen Behörde.

    Dass dies in anderen Regionen eben anders gehandhabt wird, bedeutet wohl nicht automatisch, dass es überall Regel ist.
    Deswegen Ausnahmegenehmigung.
    Kann, muss aber nicht.

    Muss ich erstmal so schlucken, auch wenn ich letztes Jahr 65km weiter eine Genehmigung mit Auflagen erhalten habe.
    :dontthinkso:

    Gruß

    Tom
     
  5. So, jetzt bin ich durcheinander.

    1. Was hat es mit diesem ominösen Schreiben aus Berlin auf sich? Besagt dies, dass bundesweit die OAs keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilen sollen? (Ein Pyrotechniker bräuchte eh keine)

    2. Der Kommentar "warum nicht nach §23 SprengV1 gehandelt" ist etwas an den Haaren herbeigezogen - es gibt ja eben gerade die (gesetzliche) Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, wieso sollte der Richter sie dann zum Vorwurf machen?

    3. Ob die Ausnahmeregelung nun greift oder nicht - das ist Ermessungssache der Behörden, hat aber mit den obigen 2 Punkten nicht das geringste zu tun ...

    4. In Reutlingen (18km von hier) werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt, in Pfullingen (ca 1km von RT entfernt) völlig problemlos für jeden Anlaß, in Tübingen (also hier) ebenso. Anders ausgedrückt: Es ist einfach so, dass die Behörden hier einen relativ großen Ermessungsspielraum haben und diesen auch nutzen. Einen Rechtsanspruch auf eine AG gibt es IMO nicht.
     
  6. Das sollte wohl so richtig sein. Was mich aber im Ausgangsposting stört ist folgender Teil:

    "Runde Geburtstage, Jubiläumsfeiern sowie Hochzeiten gelten hierbei nicht als Ausnahme."

    Man möge mich verbessern falls ich falsch liege aber: Eben diese genannten Anlässe SIND Ausnahmen. Wenn man allerdings davon ausgeht das es in Berlin grundsätzliche keine AG mehr gibt dann benötigt man auch keine mehr weil der Profi eben diese nicht braucht. Der Normalo sagt "Ich möchte, darf ich?" und der Profi sagt "Ich mach dann und dann wenn ihr mir das nicht verbietet!" Im letzteren Fall ist der Grund absolut nebensächlich. (Wie gesagt, falls das nicht wahr sein sollte bitte verbessern)
     
  7. Hallo zusammen,
    die entsprechende Anordnung des Beamten wundert mich nicht. Mir ist diese Vorgehenesweise bekannt und sie ist auch nicht ungewöhnlich.
    Seit Mitte des letzten Jahres haben sich immer mehr Behörden intern abgesprochen (besonders die Behörden größerer Kreisstädte und Gemeinden) keine Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von Klasse II Feuerwerk unter dem Jahr zu erteilen.
    Selbstverständlich ist es möglich wenn das Abbrennen von einem Befähigungsscheininhaber durchgeführt wird.

    Somit ist diese Vorgehensweise für mich nichts Überraschendes, viel mehr sollten alle, die in Zukunft Ausnahmegenehmigungen beantragen mit einer Absage rechnen.

    Als Gründe für diese Vorgehensweise gibt es besonders 2 zu nennen:

    - Das Abbrennen von Klasse II - Feuerwerken (unter dem Jahr) hat in den vergangenen Jahren massiv
    zugenommen. Mittlerweile wollen immer mehr zum 30., 40., 60. usw. Geburtstag eine
    Ausnahmegenehmigung. Wenn man diesen Wunsch jedem Bürger unseres Staates erfüllt, hätten wir
    fast das ganze Jahr Silvester.

    - Zweiter wichtiger Grund für die Ablehnung: Im Normalfall ist ein Feuerwerk unter dem Jahr mit einer
    Ausnahmegenehmigung von kaum einer Haftpflichtversicherung richtig und komplett abgedeckt. Das hat
    schon häufiger schwere Probleme gegeben, weil ein Lackschaden an einem Auto oder ähnliches ist
    sehr schnell passiert.

    Zusammenfassend lässt sich nur noch mal sagen, dass dieses Problem mit der Ablehnung eines Antrages für das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II, nicht ungewöhnlich ist und in Zukunft sich (so wie mir von verschiedenen Behörden gesagt wurde) weiter durchsetzen und verbreiten wird.


    Gruß
     
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  8. Hallo Coasterfan,

    da muss ich dich verbessern. Runde Geburtstage, Jubiläumsfeiern, Hochzeiten sind Feiern. Nicht mehr und nicht weniger. Die Ausnahmegenehmigung bedeutet eine "Ausnahme" vom generellen Abbrandverbot vom 01.01. bis 30.12. für "Otto-Normalverbraucher". Und die Behörde ist grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung eine Ausnahme zu erteilen oder nicht.

    also, die o.a. Feiern bedeuten nicht eine Ausnahme vom normalen Leben und damit eine "Zwangsgenehmigung" von Feuerwerken per "Ausnahmegenehmigung".

    Und wie Knallrömer schon geschrieben hat, erteilen immer mehr Gemeinden keine Ausnahmegenehmigung mehr. Und wenn ich ganz ehrlich bin, finde ich das eine erfreuliche Entwicklung.....

    Skyflower
     
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  9. Und warum erfreut Dich diese Entwicklung ??
    Vieleicht weil Du einen Schein hast ??
    Denkst Du vieleicht an das Geschäftliche ?? Wenn keiner Privat mehr Feuerwerke abbrennen darf und einen Scheinhaber beauftragen muß dann........
    Oder störten Dich die eeewigen Feuerwerke ;) ??
     
  10. Der Satz "die Behörde kann Ausnahmen zulassen" stellt es ausdrücklich ins Ermessen der Behörde, zwischen ja oder nein zu entscheiden - natürlich unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Wenn aber deine Behörde jetzt einfach entscheidet "für uns hat (bitte einsetzen - z.B. Tierschutz, Lärmschutz - was auch immer) eine höheren Stellenwert als der Geburtstag eines einzelnen" - dann wird es damit meist keine Probleme geben. Eine Reduzierung auf "wir machen überhaupt keine Ausnahmen" wird allerdings auf einen Ermessensfehler hinaus laufen, denn die Möglichkeit ist für bestimmte Anlässe von Gesetzgeber definitiv vorgesehen worden. Es muss also "irgendwelche" Ereignisse geben können die das Kriterium des Ausnahmeereignisses erfüllen. Wo diese Grenze liegt darüber darf man sich dann weiter streiten ;)

    - Tobi
     

  11. Hi Tobi, leider ist das so nicht richtig.

    der §24 sagt nur, dass die Behörde allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des §20 1 und 2, §21 1 sowie §23 1 "aus begründetem Anlass" Ausnahmen zulassen KANN.

    Also, es gibt kein irgendwie definiertes Ereignis, welches eine Ausnahmegenehmigung erzwingt. Rein theoretisch könnte das Ordnungsamt von Hintertütendorf eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes erteilen, weil Kuh Elsa von Bauer Piepenbrink 3 x gefurzt hat.....

    Es ist eine reine Ermessensfrage des zuständigen Amtes.

    @460WeatherbyMagnum. Ja ich habe einen Schein, nein es geht nur indirekt um das Monetäre....

    a) durch die vielen Hobbypyros wird es auch für uns Profi immer schwieriger, mit den Ämtern einen Konsens zu finden

    b) es gibt Dinge, die kann man einem " Nichtprofi" nur schwer nahebringen. Nicht wegen Dummheit oder Überheblichkeit der Profis, sondern ganz einfach, weil vielen Klasse II Fans einfach der Durchblick fehlt, was in einer Pyrofirma neben dem Abbrennen alles anfällt. Und wenn ich sehe, dass ich zum Beispiel vor 10 Jahren kein Problem hatte, eine Feuerwerkerei umfassend und vor allem günstig zu versichern, ist es damit inzwischen vorbei. Viele Versicherer rufen zur Abwehr Prämien auf, die jenseits von gut und böse sind, Fahrzeuge werden von immer weniger Versicherern überhaupt noch versichert....

    Hakt man nach, kommen diese Argumente, wie Knallrömer schon geschrieben hat. Und die Beschwerden bei den Ämtern wachsen auch...also ein Teufelskreis....

    Wie schon oft gesagt (und ich werde dies immer wieder wiederholen), wir alle haben kein Problem damit, wenn ein Hobbypyro für die Oma oder die Mama ein Feuerwerk schiesst und das auch richtig gestaltet, auch mit Musik...solche Fans unterstützen wir manchmal sogar.

    Aber Ich und viele Kollegen haben Probleme mit den Hobbypyros, die Feuerwerke anbieten und bei den Ämtern auf Familienfeiern machen.

    Auskunft eines mir gut bekannten Amtes: " Wir haben da einen, der muss tausende von Verwandten haben, so oft wie der im letzten Jahr Hochzeiten und Familienfeiern mit feuerwerken beglückt hat. Natürlich nur rein privat..versteht sich....

    Dieser Hobbyzündler ( ist hier vertreten) bekommt beim zuständigen Amt und der näheren Umgebung KEINE Ausnahmegenehmigung mehr. Da aber die übliche Gleichbehandlungsbeschwerde kommt, wurde auch in dieser gemeinde beschlossen: Feuerwerke zu privaten Feiern nur durch einen Erlaubnisinhaber!!!

    Skyflower
     
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  12. Eine Info ganz zu beginn: Das "man möge ich mich verbessern" bezog sich eigentlich auf den Unterschied in der Vorgehensweise Profi/nicht Profi.

    Selbstverständlich ist es Sache der Behörde zu beurteilen ob XXXX jetzt eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigt oder nicht. Aber WAS, wenn nicht Oma Ernas oder Onkel Pauls 100. Geburtstag ist denn dann eine Ausnahme vom normalen Leben? Wen interessiert es wenn zichtausend meinen die müssen das zum 30. Geburtstag beantragen? Dann wird die Sache abgelehnt weil die Begründung nicht ausreuchend ist und feierabend. Das Gesetz sagt

    Was sagt uns das? Sie KANN es machen, MUSS aber nicht. Nett schwammig formuliert das ganze, aber lange kein Grund generell Nein zu sagen.

    Es ist durchaus dein gutes Recht diese Entwicklung erfreulich zu finden, ich finde sie eher typisch Deutsch. Hat was von "wird missbraucht nur weil wir keine klaren Regelungen haben wann ja und wann nein" also sagen wir leiber generell Nein. Ich sehe es kommen das statt des 10 Minuten Batterie Feuerwek auf legalem weil genehmigtem Weg "wieder"* unzähige Böller bei jedem Polterabend dabei sind.

    *wieder desshalb weil ich persönlich nichts davon gemerkt habe das sich da was geändert hat. Von dem üblichen "Ich hab noch was von Silvester über" 1 - X Tage nach neujahr abgesehen ist es lediglich nach dem Gewinn der Handball Weltmeisterschaft hier nochmal was bunter und lauter geworden. Und ich gehe jede Wette ein das davon nicht eine Rakete genehmigt war.

    Edit: Ich will nicht das das hier wieder in die richtung "Böse Profi Menschen wollen armen Normalos das Zündeln verbieten" ausartet. Ich kann deine Gründe die du ja nun erklärt hast nachvollziehen, denke jedoch das es bessere Wege gibt diesen Möchtegern Profis das Handwerk zu legen.
     
  13. Naja.. da muss ich dir jetzt leider wiedersprechen. Ich habe zu diesem Thema extra in der einschlägigen Literatur nachgesehen. Ich zitiere einfach mal aus einem bekannten Lehrbuch zu diesem Thema (wer genau nachlesen will: Allgemeines Verwaltungsrecht von Hartmut Maurer, 16. Auflage, erschienen im C.H.Beck-Verlag, Seite 140 Rn 17):
    Das heißt: Wenn es die Vorschrift gibt die Ausnahmen zulässt, muss es logischerweise auch Fälle geben auf die sie überhaupt Anwendung findet - wenn der Gesetzgeber gewollt hätte das es solche Fälle überhaupt nicht gibt, hätte er die Ermächtigung nicht mit aufgenommen! Eine Verwaltungsvorschrift (o.Ä.) die die Behörde anweist, überhaupt keine Ausnahmen zuzulassen, läuft also direkt auf einen Ermessensfehler der Behörde hinaus, da sie von dem ihr zustehenden Ermessen eben keinen Gebrauch macht. (näheres im o.g. Buch).

    - Tobi
     
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  14. @Skyflower
    Dafür darf der Hobbypyro auch nur Kleinfeuerwerk abbrennen.
    Klasse II hat nicht viel mit klasse IV zu tun (Versicherrung)
    Die Auflagen, ein Kleinfeuerwerk unter dem Jahr abzubrennen, ist fast schon komlizierter als ein Großfeuerwerk anzumelden.
    Klasse II ist gebührenpflichtig, Klasse IV nicht.
    Ich bin der Meinung das Klasse II Feuerwerke sich für eine Feuerwerksfirma so gut wie gar nicht rechnen.
    Ich höre einen klitze kleinen Touch von Arroganz aus Deinen Worten. :)
    Sicherlich würdest Du es auch begrüßen wenn das gesammte Feuerwerk nur noch den Profis zugänglich ist !!
    Denk bitte weiterhin daran, daß Hobbypyros nur das Kleinfeuerwerk, die "richtigen Sachen" aber nur den Scheinhabern vorbehalten sind.
    Wer ein "richtiges" Feuerwerk für seine Feier möchte der wird dann mit Sicherheit auf den Großfeuerwerker zurückgreifen. .

    Gruß Oliver
     
  15. IMO ist das KEINE erfreuliche Entwicklung. Und bevor ich zerrissen werde, lasst es mich erklären:
    Woher kommt diese Entwicklung?
    1. Weil die Behörden nicht differenzieren wollen und es einfacher ist alles zu verbieten.
    2. Weil die Beschwerden sich häufen - nicht etwa, weil es mehr Feuerwerke oder mehr Unfälle gibt, vielmehr weil die Akzeptanz von Feuerwerk sinkt, immer mehr Interessengruppen *gegen* Feuerwerk sind (als Beispiel sei das vermehrte Engagement von Naturschützern genannt, ein weiteres Beispiel "Brot statt Böller" - gab es früher noch Protest gegen diese Aktion gibt es mittlerweile viele Nachahmer). Feuerwerk wird immer mehr als "entbehrlich" und "störend" eingestuft - und seltsamerweise auch von vielen Profis

    Wieso verstehe ich die Profis hier (teilweise) nicht?

    1. Betreffen beide Punkte insbesondere auch die Profis ...
    2. Sicherlich sind die (illegalen) Gewerblichzündler ein Problem. Vielleicht sogar ein Großes. Aber: Alle Hobbypyros über einen Kamm zu scheren verstößt schlußendlich sogar gegen das Grundgesetz ...
    Ausserdem: Bisher betreffen diese Verweigerungen Privatzündler - wann kommt denn die Verbotswelle gegen Profis? Gegen Scheininhaber? Seid ihr so naiv, dass ihr diese nicht erwartet?
    Ausserdem: Wenn jemand gewerblich Feuerwerke abbrennt obwohl er das nicht darf - ist das eine Sache für die Gerichte. Und kein Grund alle Privatzündler zu hassen (sowohl für Profis als auch für Behörden)...

    Ich persönlich glaube, dass die allermeisten privaten Ausnahmegenehmigungen von verantwortungsbewussten, versicherten, nicht-gewerblichen Hobbyzündlern beantragt werden. Von Hobbyzündlern die sich zu einem besondern Anlaß (Hochzeit - "Tag der Tage", 80. Geburtstag der Oma...) etwas besonderes gönnen wollen. Und wo ist da das Problem? Selbst der (ansonsten sehr strenge) Gesetzgeber sieht hier keines -im Gegenteil: Er hat es ausdrücklich ermöglicht.

    Wenn die Profis dann aber - beispielsweise durch Unfälle bei Ausnahmegenehmigungen etc - mehr Einschränkungen erwarten, wieso tut ihr nicht etwas dagegen? Organisiert euch? Macht den Versicherungen und Behörden den Unterschied zwischen Klasse-II und Klasse-IV klar? Versucht mit den Hobbyzündlern zu reden (wenn sie mehr wissen gibt es weniger Unfälle), versucht mit den Behörden zu kooperieren, etc
    Und ganz ehrlich - keine einzige der Versicherungen mit denen ich in letzter Zeit geredet habe hat sich bei den Preisen für eine Klasse-IV-Versicherung auch nur für Klasse-II-Zündler (oder deren Unfälle) interessiert. Warum auch - ist eine andere Kategorie. Und die meisten Privathaftpflichtversicherer versichern auch (genehmigte) Klasse-II ... Und eine Versicherung für Klasse-II-Feuerwerke extra kostet fast nichts - wieder ein Grund anzunehmen, dass die Versicherer hier ein geringes Risiko sehen.
    Und ja, ich habe lange und mit vielen Versicherungsberatern und -maklern über diese Thematiken diskutiert, ich kenne die Tarife für Versicherungen und die unteschiedlichen Versicherungsmodalitäten, etc.

    Anstatt euch zu freuen "Juhuuu - keine Klasse-II-Zündler mehr" - tut etwas gegen den "Über einen Kamm scheren"-Aktionismus der Behörden. Wenn Versicherungen ein Problem sind - einfache Lösung: Versicherungen als Pflicht einführen, etc
    Wenn Einzelne gegen Gewerberecht verstoßen - verklagt sie.
    [Beginn OT]
    Oder würdet ihr nach Einzelnen Unfälllen auch eine Beschränkung von Nicht-Berufsfahrern auf 120 PS fordern oder unterstützen? Würde die Straßensicherheit sicherlich erhöhen. Oder ein Totalverbot von Waffen im Privatbesitz wegen einzelner Amokläufe, ein Verbot von Computerspielen, das Verbot von Kryptosoftware, etc
    Deutschland ist - eigentlich - immer noch ein liberaler Staat ...
    [Ende OT]

    Die Lösungen liegen auf der Hand - und Verbote sind es sicherlich nicht.
     
  16. @ trisales: Bitte zeige mir eine private Haftpflichtversicherung, die ein Klasse II Feuerwerk während des Jahres (also z.B auch im Sommer etc.) richtig und komplett abdeckt, so dass es im Schadensfall keine Probleme gibt. Ich verspreche dir, du wirst keine finden.
    Sicherlich decken viele Schäden durch Silvesterfeuerwerk ab, das bezieht sich aber auf den 31.12 bzw. 01.01!

    @ 460WeatherbyMagnum: Also zunächst mal stimmt es überhaupt nicht, dass es fast einfacher ist ein Klasse IV Feuerwerk angemeldet zu bekommen als ein Klasse II. Völliger Unfug. Desweiteren finde ich die Argumente von Skyflower keinesfalls arrogant, noch nicht mal ein bisschen ;) , im Gegenteil ich kann mich seinen Worten nur anschließen.
    Niemand von uns hat was dagegen wenn jemand mit einer Ausnahmegenehmigung im privaten Familienkreis oder Freundeskreis mal ein kleines Feuerwerk macht. Das habe ich früher auch so gemacht, und da spricht auch, wenn es ordentlich und pflichtbewusst gemacht wird nichts dagegen.

    Desweiteren wollte ich nur mal darauf hinweisen, dass man die Klasse II mittlerweile nicht mehr so als "nicht richtiges Feuerwerk" bezeichnen sollte. Wenn ich mir anschaue was es mittlerweile in der Klasse II für Effekte und Artikel gibt, kann ich nur sagen, da kommt mancher Klasse IV Effekt nicht mit (z.B Power House, Miami Nights, 25 Carat. Termanitor etc.).
    Und im übrigen trägt auch gerade das bei den Behörden zu einer negativen Einstellung bei:
    Die Effektgröße und die Zerlegerladung von Effekten wie Power House oder Termanitor, übertreffen bei weitem die Lautstärke und Dimension jeder 24mm-Großfeuerwerksbombette von Zink.

    Im übrigen möchte ich auch mal noch ein persönliches Statement an alle Hobbyzündler loswerden.
    Ich finde, dass sich in den letzten Jahren im Klasse II - Sektor so viel getan hat, dass sich KEINER von den Feuerwerksbegeisterten mehr beschweren kann und muss. Wenn ich mir anschaue, dass mittlerweile das Verzündern, das Verleiten mit Litze zulässig ist, ja dass sogar verschiedene Soppinen eine BAM-Zulassung haben, dann kann ich nur sagen: Irgendwo muss auch mal Schluss sein. Und das soll jetzt nicht arrogant oder überheblich wirken, aber ich sage ganz erhlich, dass ich diese Entwicklung nicht ganz unbedenklich sehe.

    Im Endeffekt denke ich, dass jeder zufrieden sein kann: Die gelbe Anzündlitze gab es ja dieses Jahr schon bei Plus (Kopfschüttel), die Infrarot-Zündanlage wird es nächstes Jahr geben (bin mal gespannt wie viele Unfälle es geben wird wenn z.B in Berlin auf dem Alexanderplatz 20 Leute die gleiche haben...) und die T1- Effekte mit einer Großfeuerwerksbombette drin und 2m Schutzabstand zur Seite gibt es ja mittlerweile auch.....:shocked:

    Und zum Schluss muss ich noch richtig stellen, dass sich auch Klasse II - Feuerwerke durchaus für Pyrotechniker rentieren, gerade weil sie nicht so hohe Sicherheitsabstände brauchen und Transport- bzw. Lagerschwierigkeiten bereiten.

    Bevor jetzt hier wieder eine Streiterei anfängt: Ich will hier keinen belehren oder einem was verbieten, dazu habe ich nicht das Recht. Ich will lediglich mal einen Denkanstoß geben.

    Gruß
     
  17. Sehr schöner Bericht, dem ist nichts hinzuzufügen!
     
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  18. @Knallrömer
    Ich gebe dir vollkommenr recht, das das Kl II Feuerwerk einen eindeutigen Schritt nach vorn getan hat. Was da mittlerweile aus den 200 gr rausgeholt wird, ist definitiv ordentlich.

    Allerdings möchte ich mich tirsales anschliessen, was das Thema "nicht über einen Kamm scheren" angeht. Viele Pro.-Pyros haben sich schon negativ über das Thema Ausnahmegenehmigung für Hobbypyros geäussert. Ich finde es durchaus nachvollziehbar, das ihr was gegen komerzielle Hobbypyros habt. Das sehe ich auch so. Allerdings sind aussagen wie "Ich finde es gut, das es keine Ausnahmegenehmigungen für Nichtscheinis gibt" durchaus überheblich und der falsche Ansatz für das Problem.
     
  19. Noch einmal, damit es dann auch jeder versteht:
    Ich habe ÜBERHAUPT nichts gegen einen Hobby-Feuerwerker der Spaß an Feuerwerk hat und vielleicht ein oder zwei mal im Leben eine Ausnahmegenehmigung zu einem besonderen Anlass beantragt.

    Ich kann schon deshalb gar nichts gegen einen Hobby-Feuerwerker haben, da ich nämlich selbst vor nicht all zu langer Zeit selbst einer war und irgendwo auch immer noch bin.

    Und viele Besucher des Events Ansbach in Flammen 2006 werden gerne bestätigen, dass ich dort uneingeschränkt bereit war, entsprechendes Wissen und Erfahrung zum Umgang mit E-Zündern, Reihenschaltungen etc. an reine Hobby-Feuerwerker weiterzuegeben und diese ein wenig anzulernen.


    Gruß
     
  20. Hier mal ein Auszug aus der SprengVwV


    6.3 Ein begründeter Anlass für die Erteilung von Ausnahmen von den Vertriebs- und Verwendungsverboten
    (§ 24 Abs. 1 der 1. SprengV) im Einzelfall kann gegeben sein, wenn Feuerwerkskörper anlässlich
    von Familienfeiern, Vereinsfesten oder Firmenveranstaltungen abgebrannt werden sollen.
    Eine allgemeine Ausnahme kann für eine Gemeinde oder einen größeren Bezirk insbesondere erteilt
    werden, soweit das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände zu bestimmten Zeiten örtliches
    Brauchtum ist oder einer traditionellen Gewohnheit entspricht.
     
  21. Das OT am Anfang:
    @Knallrömer: Die BAM-Nummer auf Stoppine ist für die Befähigungsscheininhaber - sie nützt Otto-Normal nichts - so, wie er den E-Zünder nicht in einen ptG reinstecken darf (verzündern), sondern nur dranwursteln.
    Zur privaten Haftpflicht-Versicherung:
    Da gibt es einige Threads, die es erläutern. Schriftliche Haftungszusage und gut, was gibt's da zu motzen ?
    Standartmäßig ist in den AHB's von "erlaubter Verwendung von Kl. II die Rede", nicht von "Silvester" nicht von einem Datum.
    [/OT]

    Wir sind uns erstmal einig, dass Privatzündler (privat= ohne Einnahmen) und gewerbliche Hobbyzündler 2 Paar Schuhe sind. Auch wenn ICH den Begriff "Hobby" anders definiere (i.S. von Spiel).

    Mehr und heftigeres Kleinfeuerwerk.
    Ja, Kl. II ist besser geworden, man kann sogar damit choreographieren. Somit knallt es häufiger (da billiger, einfacher) und entsprechend kommt es zu mehr Beschwerden (auch, weil die Öffentlichkeit sensibler wurde).
    Dabei Spielt es aber keine Rolle, ob der Abbrenner einen Schein hat, oder nicht. :dontthinkso:
    So, wie die Erleichterungen und Möglichkeiten der Verbundgegenstände von Nichtscheininhabern genutzt werden, so können auch die Scheinis nun FW machen, wo es mit Kl.IV abstandsmäßig ;) nicht ginge.

    Zur Gewerblichkeit von Nichterlaubnisinhabern:
    Wenn also das Argument der Berufsfreiheit DAS Argument sein soll, warum der eine darf und der andere nicht soll - ist Vorsicht geboten:
    Dann greift es auch für den gewerblichen (und gesetzlich zulässigen) Kl.II-Anbieter, egal, ob Anzeige mit Erlaubnis /Befähigung oder AG mit Gewerbeanmeldung. :shocked:
    Wenn also "Spaß an der Freud" , als willkürlich gewähltes Bedürfniskriteruim nicht mehr reichen darf/soll - ein wirtschaftliches Interesse tut es allemal.
    Will man einen unversicherten Schwarzarbeiter loswerden, ist eine Angebotskopie an die Behörden zu richten, die Zahlungen vom ordnungsgemäß angemeldeten Pyro einfordern - die Abteilung Ex-Stoffe beim GAA ist da inho der völlig falsche Ansprechpartner.

    Es geht hier also letztlich nur um eines (?):
    Die Profis brauchen KL.II zusätzlich, die privaten Kleinfeuerwerker haben nicht anderes - und die Akzeptanz der Bevölkerung ist begrenzt; also streitet man sich um die verbleibenden tolerierten Feuerwerke.
    Einer mit dem Argument des Brötchenverdienens (und den Kontaken zu den Behörden :p) und der (viele) andere mit dem Wunsch persönlicher Selbstverwirklichung.
    Das GAA vertritt die Schutzintressen der Allgemeinheit - also liegt bei dieser das Widerlager für den Hebel, an dem man ansetzten muß.
    Nicht gegeneinander ("Kleinfeuerwerk nur für Nichtprofis" :D, oder "privat ist geschäftsschädigend" :rolleyes: ) - miteinander sind die Chancen größer. :cool:


    LG
    Thomas
     
  22. @Knallrömer: Ich habe auf meinem Schreibtisch eine Deckungszusage meiner Haftpflicht liegen. Ausserdem (einklagbare) Aussagen versch. Versicherungsmakler und Versicherungsberater zu anderen Versicherungen.
    Und ganz ausdrücklich bezogen auf private, nicht-gewerbliche Feuerwerke mit Ausnahmegenehmigung während dem Jahr.
     
  23. Jup, ich auch! Bezog sich auf das Feuerwerk im letzten Jahr von mir.
     
  24. Hallo Tirsales,

    dein Wort in Gottes Gehörgang. Versicherungsmakler haften erst mal nicht für das was sie sagen...es mag vielleicht eine rechtliche Haftungsverpflichtung geben, die wird aber von ALLEN Versicherungen ad absurdum geführt, da in jedem Vertrag drin steht, es gelten nur!! die vertraglich vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Zusagen.

    Und bei Zusagen sind die Versicherungen heute sehr groß. Viele arbeiten nach dem Motto, sag mal ja...wird schon schiefgehen ..gerade mit privatem Feuerwerk. Aber in den Geschäftsbedingungen sind zu 99% Schäden durch das Verwenden von explosivem Material ausgeschlossen. Also hilft es nur, von der Versicherung ausdrücklich und schriftlich sich eine Deckungszusage für das Feuerwerk am xx.xx.2007 geben zu lassen.

    Und ich wette, über 75% der Versicherungen machen einen Rückzieher oder verlangen dafür extra.

    Mittlerweile hab ich gelesen, sie liegt dir vor... dann erst mal Glückwunsch zur Versicherung. Aber frag doch mal nach, was ist, wenn du Zuschauer bei deinem Feuerwerk hast, etwas mehr als die Familienbande...... dann kneifts.....


    Und zu den anderen Postings. Es geht hier nicht um Profi oder Nicht Profi um Hobby oder kleiner Schwarzarbeiter.

    Dieses Forum beruft sich auf die Einhaltung der Gesetze. Sehr gut!!!

    Der Gesetzgeber gibt vor, wie wer was wo machen darf oder nicht. Das diverse Fachbereiche teilweise überreguliert sind ist ein Fakt, aber keine Diskussionsgrundlage, da Gesetz = Gesetz

    Also fangen wir mal an:

    SprengG ( die absolute Grundlage!!)
    Damit wäre die Grundlage für ein bezahltes Feuerwerk geklärt

    § 6 I Nr. 4 SprengG enthält die Ermächtigung, eine RechtsVerordnung zur Regelung solcher Fragen zu erlassen. Auf dieser Grundlage wurde die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) erlassen

    Allein mit diesem Paragraphen ist eindeutig klargestellt, dass NIEMAND, ausser einem Erlaubnisscheininhaber oder einem Befähigungsscheininhaber, Klasse II Feuerwerke vom 2. Januar bis 30 Dezember abbrennen darf.

    Das nimmt allen, die hier meinen sie hätten das Recht darauf Feuerwerke während des Jahres abzubrennen, den Wind aus den Segeln.

    aber...

    das heisst, die Behörde KANN eine Ausnahme zulassen. Muss sie aber nicht. Wenn sie eine Ausnahme erteilen müsste, dann wären die "Zwangs-Ausnahmefälle" explizit aufgeführt, um sie von den "Kann-Ausnahmefällen" zu differenzieren.

    @HSE...und genau hier liegt die Krux deiner Begründung. Die von dir zitierte Emessensdefinition ist hier nicht angebracht. Denn es heisst ja nicht: Die zuständige Behörde hat die Ausnahmegenehmigung gemäss eigenem Ermessen zu erteilen..... Dann hättest du 100% recht, denn dann wäre die Behörde zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung verpflichtet, nur die Art und Weise läge dann im Ermessen der Behörde.
    So heisst es aber KANN, was gleichbedeutend mit MUSS NICHT ist.

    So und damit das auch für den Sachbearbeiter klar ist gibt es die VwV. und hier heisst es ( wie auch schon von Duc zitiert)

    Kann gegeben sein....Auch hier überlässt es der Gesetzgeber bzw übergeordnete Behörde jeder einzelnen Gemeinde, darüber selbst frei zu entscheiden. Es besteht also NIRGENDS ein Recht auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Und damit sollte man sich abfinden.

    Und diverse Grossfeuerwerker werden mir bestätigen, dass viele Ordnungsämter inzwischen bei den GAA's nachfragen und die wiederum sehr intensive Leser dieses Forums sind. Und bei einigen Fragen und Äusserungen von "Hobbypyros" die Hände überm Kopf zusammenschlagen und der Meinung sind, die sollen an Silvester ballern, aber ansonsten niemanden gefährden und empfehlen pauschal, die Erteilung der Genehmigung abzulehnen.

    So toll das Forum als Infoquelle ist, manchmal funktioniert es genau umgekehrt als gedacht....je nach Sichtweise

    Skyflower
     
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  25. Dann schaut doch aber bitte noch einmal genau in die Versicherungsbedingungen eurer privaten Haftpflichtversicherung. Da wird im Normalfall irgendwo stehen, dass sämtliche Unfälle mit Explosivstoffen ausgeschlossen sind (oder eine ähnliche Formulierung), ansonsten könnte man sie als Privatmann wohl kaum bezahlen.

    Das würde dann nach Aussagen eines Freundes von mir, welcher Jurist von Beruf ist, folgendes bedeuten:
    Wenn du während deinem Feuerwerk beim Zünden im Dunkeln, einen seltenen Bonsai-Baum umrennst (sehr konstruiert, gebe ich zu :D ) oder dir beim Aufbau des Feuerwerkes die Leiter umfällt und einen italienischen Terracotta-Topf zerschlägt, ist das selbstverständlich versichert und du bist abgedeckt.

    Wenn du aber während deinem Feuerwerk ein Zuschauer sein Augenlicht verliert, z.B wenn es einen Cake oder ähnliches zerlegt, ist das sehr wahrscheinlich nicht versichert und du bist dran, weil das ist ganz definitiv ein Unfall mit oder durch Explosivstoff.

    Also bitte aufpassen was in den Policen genau drin steht. Das macht juristisch teilweise einen sehr großen Unterschied !

    Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass eine Privathaftpflichtversicherung für ca. 50,-€ im Jahr einen Fall wie den beschriebenen (ein Zuschauer erblindet etc.), so abdeckt, dass du aus dem Schneider bist.

    @ Skyflower: Du warst 2min schneller :)

    Gruß
     
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