Bestimmung Wer darf Straße wirklich absperren ??

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Voreifelrambo, 20. Juni 2009.

  1. Habe die Tage im Radio gehört das eine Einheit der Feuerwehr eine Anzeige bekommen hat wegen Nötigung. Sie hatte während eines Marathonlaufes im Hunsrück die Starßen gesperrt damit die Läufer sicher ins Ziel kamen.

    Dort gab es dann einen Anwohner (ex Polizist) der just an diesem Tage unbedingt da durch fahren wollte. Die Feuerwehr hat ihn natürlich nicht durchgelassen mit dem Erfolg das sie eben auf Nötigung vrklagt wurden und der Antragsteller recht bekam.

    Ausschließlich die Polizei darf Straßen absperren. !!!

    Wie sieht so was den bei Abbrennplätzen aus wenn wir keine Polizei dabei haben. Rein rechtlich ,zumindest nach dem Urteil und meiner Auffassung, dürfte kein Pyro irgendwo was absperren.

    Ich weis das das evtl blöd klingt aber man sollte da ja auf Nr. sicher gehen bevor man wirklich eine Anzeige am Back hat von irgendwelchen Spinnern die da grade mit ihrem Hund langs müssen wo man aufbaut.
     
  2. Das ist echt ne interessante Frage Alex.
    Ich denke mal es kommt erstmal darauf an wo man seinen Abbrenner hat.
    Wenn er sich auf einem privaten Grundstück befindet wird sich keiner über ne Absperrung beschweren.
    Auf einem Öffentlichen Platz zB Parkplatz sollte man dies dem Ordnungsamt mitteilen.
    Schließlich holt man sich dort ja auch die AG.
    So würde ich es für logisch finden. Wenn man sich dort schon die AG holen muss kann man sich dort auch gleich ne Erlaubnis zum absperren besorgen, die man zur Not vorzeigen kann.

    Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht, weil mich das wie Alex interssiert.

    Gruß

    Robert
     
  3. Ja ist richtig,aber ich muss ja den Platz sperren,steht ja mit im Schreiben..
     
  4. Nachdem neulich die Frage erst woanders aufgetaucht ist, hier mal eine etwas ausführlichere Antwort:
    Wer die Straße Sperren darf, regelt der § 44 StVO:

    Also: Welche Behörden regelnd in den Verkehr eingreifen dürfen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

    In Bayern beispielsweise dürfen Feuerwehr und THW ind en Verkehr eingreifen, auch mit Lichtzeichen (Also z.B: mit Lichtsignalanlagen etc.). Dazu §7a des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen:

    Also Einfach mal im entsprechenden Recht des jeweiligen Bundeslandes nachschauen. Bei THW und Feuerwehr stellt sich Frage auch immer wieder, weil je nach Bundesland manche Einheiten mit einem Verkehrsabsicherungshänger (ähnlich denen der Autobahnmeisterei) ausgestattet sind und andere dann meinen "aber das ist doch verboten...".


    So wie ich das verstanden habe, ist der Abbrennplatz eine Feuerwerks während der Arbeiten das Betriebsgelände des jeweiligen Pyrotechnikers. Auf meinem Betriebsgelände habe ich das Hausrecht und kann jedem (bis auf ein paar Ausnahmen wie Behörden etc.) den Zutritt verwehren!
     
    gecko, Pyromaner und Dirk gefällt das.
  5. Wenn du ein Großfeuerwerk auf einem Öffentl. Platz Abrennst bedarf es auch der Genehmigung der Stadt dann darfst du auch diesen Platz Absperren.

    ist es Notwendig das eine Straße Gesperrt werden muss auf der reger Verkehr ist brauchst du hierfür die Polizei das darfst als Feuerwerker nicht Selber machen und vor allem muss dies im vorfeld schon mit den beteiligten Organen geklärt werden.
    ;)
     
  6. Danke @ Darude so eine Antwort mit Gesetztesauszug habe ich erwartet.

    Ist mal wieder typisch Deutsch das jedes Bundesland da dann sein Süppchen kocht......
     
  7. Wenn du nen öffentlichen Bereich absperren willst, musst du ne Sondernutzung für den Bereich beim Ordnungsamt/Bauamt beantragen, die Gebühren werden pro m² erhoben, mit dieser Genehmigung kannst das selbst absperren, ansonsten Ordnungsamt die widerrum die Feuerwehr und/oder Polizei mit ins Boot holen.
     
    Pyro-Mike, Pyromaner und tirsales gefällt das.
  8. Servus,

    wie bereits erwähnt kocht jedes Bundesland hier sein eigenes Süppchen. Auch muss unterschieden werden, ob es sich um eine planbare Sache (Abbrennen eines Feuerwerkes) oder eine unplanbare Sache (z.B. VU) handelt. Je nach dem greifen unterschiedliche Rechte ein.

    Ein Beispiel für Bayern:
    Die Feuerwehr ist berechtig, auf ein Hilfeersuchen der Polizei hin eine Straße zu sperren. Dieses wird vorher im Amt für öffentliche Ordnung und SIcherheit vom Veranstallter beantragt, genehmigt, an die POl weitergegeben, die können das meistens aus Personalgründen nicht machen, wenden sich mit einem Amtshilfeersuchen an die Feuerwehr und wir machen das dann. So haben wir es hier zum Beispiel bei Sachen wie nem Autorennen (Donauring-Rennen) oder der Gleichen.

    Anders ist es, wenn es sich jetzt um eine kleine, überschaubare Sachlage handelt. Wie zum Beispiel Volksfest. Der Abbrennbplatz wird hier zumeist von den Kollegen der Bereitschaftspolizei überwacht.

    Wenn es allerdings nun nicht wie schon bereist erwähnt eine planbare Sache ist, kann die Feuerwehr durchaus eine Straße sperren. Um Einsatzkräfte und Unbeteiligte zu schützen.

    Soweit ich die lage schon von unseren Einsätzen her kennen wird die Anzeige aus dem ersten Post mit ziemlicher Sicherheit keinen Erfolg haben. Da der Veranstallter des Marathons mit Sicherheit vorher die entsprechenden Genehmigungen eingeholt hat. Solche Leute die sich aufregen gibts immer. Leider. Und selbst wenns ein großer VU innerorts ist und du die Straße nicht freigeben kannst, es gibt immer welche die da ausrasten weil sie "da jetzt unbedingt durchmüssen!". Solche wird es leider immer wieder geben.
     
  9. Bei uns in Ö sieht das z. B. so aus:

    Da der Bescheid auch an die Polizei geht kommen die auch jedesmal und fragen ob was zu tun sei !

    Einhaltung der Gesetze UND gutes Einvernehmen mit Behörden , da kann sich JEDER Querulant brausen !!

    Bescheid.jpg
     
  10. @ Grab

    Der Kläger bekam in diesem Falle aber Recht und die FW wurde wegen Nötigung verklagt

    MM. nach hätte er bei einem med. Notfall lieber direkt den Notarzt gerufen.....
     
  11. Hallo Alex,

    könntest Du bitte eine Quellenangabe zufügen? Ohne diese ist das Zitat wertlos und nicht nachvollziehbar....
     
  12. Autsch! Das is dann aber doch recht heftig.
    wobei wenn ich dann lese das es ein medizinische Notfall gewesen ist, der keinerlei Aufschub durch eine Wartezeit zugelassen hat, ist es natürlich fraglich ob man hier nicht seites des Klägers eine fahrlässigkeit anzusehen ist. Also das Ganze ist schon ziemlich bizarr. Entweder handelt es sich um eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Stöhrung dann ist wie du schon richtig sagst direkte Meldung an die RLST geboten
    Oder aber es liegt keine solche Stöhrung vor. Denn das, was derjeneige da durchsetzen will ist ja eigentlich in der STVO geregelt (§35 Sonder bzw. §38 Wegerecht mal anzumerken).

    Das die Kollegen da nicht mehr mitmachen wollen ist mir klar. Allerdings kennen wir die Ausgangssituation dort leider nicht. Wir hatten auch schon einmal dne Fall, dass ein Fahrzeug sich nicht aufhalten lassen wollte weil angeblich die Frau des Fahrers kurz vor der Niederkunft des Kindes gestanden hat. Per Funk wurde unsererseits sofort ein RTW und ein Notarzt angerufen, da wir keine Möglichkeit sahen das Fahrzeug gefahrlos durch die Prozession zu schleusen. Ende vom Spiel war das es sich hierbei um eine nicht belegbare Behauptung des Fahrers handelte. Die Frau war zwar schwanger, allerdings laut Aussage des eintreffenden Notarztes und der dazualarmierten Hebamme weit davon entfernt das Kind zu bekommen.

    Im Grunde genommen kann man sich sofern man von zuständigen Ordnungsamt die Sperrerlaubniss hat und die POL entsprechend informiert hat getrost zurücklehnen. Um den Rest müssen wir uns dann beim Absperren sorgen.
     
  13. :D :D :D :D :shocked: :shocked: :dontthinkso: :dontthinkso:
    Selten so gelacht......
    Ich lebe seit 20 Jahren von der Feuerwerkerei und habe in dieser Zeit nicht ein einziges mal erlebt, daß sich die Polizei in irgend einer Form für die Sicherheit eines Volksfestes bezüglich Feuerwerk auch nur ansatzweise interessiert hat.
    Ich hab mal, leichtsinnigerweise, in einer Anzeige geschrieben, daß die Polizei bei der Absperrung unterstützend wirkt. Den Anruf vom Polizeier hätte man mitschneiden sollen. Ein Hauptkriegsverbrecher ist vor derartigen Beschimpfungen durch die Haager Landkriegsordnung geschützt....
    Auch meine Einwendung, daß zu diesem Event regelmäßig 200.000 Mann antreten und daß da wenigstens ein grünes Auto schon angemessen wäre, hat die Kanonade seitens des Ordnungshüters nur verstärkt.
    Die Feuerwehr ist keine Ordnungsmacht und kann und darf derartige Absperrungen überhaupt nicht übernehmen, ob eine private Schlägertruppe, äh Sicherheitsdienst, das darf ist fraglich.
    Die einzige Rechtssicherheit, die es in Deutschland noch zu geben scheint, ist die, daß der Advokat IMMER zu seinem Geld kommt und daß derjenige der irgendetwas macht dafür abgestraft wird. Egal ob das nun ein Marathonlauf ist oder ein Feuerwerk. Strafe muß sein. Allein schon, um solche Aktivitäten zu verhindern. Die Bevölkerung stört eh nur beim "durchregieren"
    Weißt Du wie schön sich ein Volk von Hartz4-Empfängern regiert? Wenn die wiedersprechen wird die Stütze gekürzt, sprich es gibt nichts mehr zu fressen.
    Selbständigkeit ist auf vielen Formularen bei den Behörden gar nicht mehr vorgesehen. Wohl aber 2 Seiten, wo abgefragt wird, welche Stütze man für was bezieht. Wenn man dann noch zu Protokoll gibt, kein festes monatliches Einkommen zu haben sondern ein Jahreseinkommen, dann merkt man, mittlerweilen ein völliger Ausenseiter zu sein.
    meint Raini
     
  14. ... ja ja Toni, war in Deutschland auch mal so. Österreich ist ja immer etwas hinter Deutschland zurück.
    Bei Euch werden die Querulanten die Macht halt etwas später übernehmen.......:p

    Wenn sich in D. 100.000 Mann amüsieren wie Bolle und ein Alleshasser geht dagegen an, bekommt dieser Clown natürlich recht. Das nennt an Demokratie, die Macht der Mehrheit.....
    Zu meiner Zeit hat der Klassenkeile gekriegt.
    meint Raini
     
  15. ...nicht daß es heißt: Der Raini mag die Polizei nicht... hier noch eine positive Story:
    Ich hab ein privates Fw in Frankfurt/M gemacht und pünktlich zum Finale erschien auch die Polzei mit Blaulicht.
    Nach kurzem Palaver stellte sich heraus, dass bei mir natürlich alles in Ordnung war und als ich so mit den Polizeiern zu meinen Rohren schlenderte, meinte ein Polizist: „Ha ja, das sitzt jetz änner hinter de Gardin un wart, des mer Sie in Handschelle vom Platz schleife.“
    Der bzw. die anonymen Anzeiger (ein älteres Ehepaar) saß aber genau auf der Bank die wir gerade passierten. Ich sagte: Nee, die hocken hier auf der Bank! Darauf der Polizeier, laut und vernehmlich: Es gibt känn grössern Lomp in ganze Land, es wie den Denunziant.........
    Salve
    Raini
     
  16. @Raini
    Kann nur sagen wie sie es bei uns machen. Dort tun sie es eben. Wenn das bei euch anders ist sieht man nur das es hier in D-Land eben einfach manchmal ein bisschen komisch zugeht.
    Und ob die Feuerwehr eine Straße oder ein Gebiet sperren darf, das hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
    Für Bayern gilt im Grunde mit unter (also wirklich mit unter da es da ne Menge andere Sachen noch gibt) folgendes:
    Wobei hier entweder vom VU-Fall ausgenagen wird oder von einer anderen Schadenslage, in der die POL nicht rechtzeitig oder nicht in genügender Zahl vor Ort sein kann. Die andere Sache ist, das "wir" (ich nenne es einfach mal so weil ich bei dem Verein hauptberuflich arbeite) sehr wohl eine Institution im Sinne der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) nach dem jeweiligen Länderrecht sind. Aus diesem Grunde sind wir (also in Bayern) durchaus berechtig, eine Sperrung entweder auf Weisung oder auf der Schiene der allgemeinen Gefahrenabwehr durchzuführen. Sofern das zuständige Gemeindeorgan (in unserem Fall sowohl das Straßenverkehrsamt wie auch das Amt für öffentliche Ordnung) dieses anweist, so führen wir das auch durch. Oder lassen es von Kollegen der FFW durchführen.

    Ebenfalls ist die POL bei solchen Aktionen sehr freigiebig was Einsatzkräfte angeht. Da is anscheinend sehr lokal abhängig. Bei uns läufts. Und klappt.
     
  17. .... ist ja auch fast Österreich.....:p :p
    Und da scheint die Welt noch einigermaßen in Ordnung zu sein........

    Womit wir wieder bei der unaufhörlichen Demontage der Rechtssicherheit sind.........
    Wenn selbst die Juristen des Bundesjustizministeriums nicht mehr durch den Wust der Gesetze und Bestimmungen durchblicken und z.B. hochoffizielle Musterformulare auf die Seite des Ministeriums stellen, die sofort von der Anwaltsmafia zu Abmahnserien führen, wie soll sich da ein kleiner Gewerbetreibender oder Feuerwehrmann noch auskennen und auch nur einigermaßen unbeschadet die Minenfelder der juristischen Fallensteller umschiffen? Mein Beileid den armen Teufeln, die verklagt wurden.
    Leben und Überleben ist nicht nur auf den Minenfelder der dritten Welt zunehmend Glücksache......
    meint Raini
     
  18. Zur Feuerwehr noch was.

    Die sind auch bei uns prinzipiell NUR zur Brandwache und nicht zum absperren da.

    Die dürfen erst dann , wenn schon was passiert ist, aber vorher nicht.

    Ich meine , dass man soklche Probleme und Anliegen schon bei der Antragstellung vorbringen sollte bzw. beim Lokalaugenschein.

    Die Herren von der Behörde schreiben ja auch gerne manchen Unfug in so ein Schriftstück.

    Ich hab das immer so gemacht:

    Meine Wünsche bez. Sicherheit wie ICH sie gesehen habe vorgebracht, und wenn die dann von wem NICHT berücksichtigt worden sind, darauf bestanden dass dies AUCH in der Verhandlungsschrift niedergeschrieben wird.

    Siehe da , auf einmal geht alles.

    DA WILL DANN KEINER MEHR DIE VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN !!
     
  19. Kurze Frage dazwischen ! Man will ein Großfeuerwerk anzeigen , das Feuerwerk soll auf einem Feldweg abgebrannt werden ( Eigentum der Stadt ) gibt es da Probleme . ?Der Feldweg liegt zwischen zwei großen Wiesen die reichlich Sicherheitsabstand bieten .

    Wer hat Erfahrung beim Anzeigen von Feuerwerken wo das Grundstück , Wiese oder Weg der Stadt gehört ?

    Danke und Gruß:)
     
  20. Je nach Gemeinde muss man vorher die Nutzung des öffentlichen Grunds beantragen, oder kann dies gleich beim Antrag fürs Feuerwerk miterledigen. Bisweilen kostet das Geld, manchmal ist es kostenlos.

    Anders ausgedrückt: Frag bei der Stadt nach ;)
     
    skydancer gefällt das.
  21. Fällt mir nur der alte Spruch ein:
    "Demokratie": Niemand hat so wenig zu sagen, dass er dem Andern nicht noch schaden könnte...
     
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