Heute wurde auf der Homepage des BGH eine Leitsatzentscheidung zum strafrechtlichen Sprengstoffbegriff veröffentlicht, Aktenzeichen 3 StR 438/15. Demnach sind Sprengstoffe im Sinne des StGB auch explosionsfähige Gasgemische, während das Sprengstoffgesetz Gase und Gasgemische nicht erfasst. Die Entscheidung ist zwar für den Pyrotechniker nicht unmittelbar relevant. Da es aber nur wenige höchstrichterliche Entscheidungen zum Sprengstoffbegriff gibt, möchte ich auf den Beschluss aufmerksam machen.