Sicherheit Verpackungsanweisung

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von mapr, 3. Okt. 2016.

  1. Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand sagen, welche Verpackungsanweisung für pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke UN0431 und UN0432 angewandt werden muss und wo es steht?

    Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
     
  2. Packanweisung

    So allgemein wie du fragst ist die allgemeine Antwort im ADR / GGVSEB. Um es genauer sagen zu können wäre auch interessant welche Menge du packen/versenden/transportieren willst. Sprich ob man Erleichterungen nutzen kann, welchen Verkehrsträger du nutzen willst usw.

    LG
    Ralph
     
  3. Danke!
    Mir ging's auch nur ums Allgemeine.
     
  4. Hallo,

    Für UN0432 und UN0431 ist das die Verpackungsanweisung P135. Sondervorschriften Zusammenpackung MP23+MP24
    Klassifizierung 1.4S somit unbegrenzt nach 1.1.3.6 ADR, 0432
    Klassifizierung 1.4G, somit begrenzte Mengen nach 1.1.3.6 0431
    Freistellung nach 1.1.3.1(Durchführung),
    Freistellung nach 1.1.3.6 (Menge)

    siehe auch: https://www.umwelt-online.de/recht/gefahr.gut/adr/adr_rid01/4141c.htm

    Dabei bitte beachten, es müssen trotzdem zugelassene Packmittel und Umverpackungen benutzt werden.
     
    Pyro Mäcces gefällt das.
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