Pyrotechniker Klasse 2 Feuerwerk gewerblich schiessen??

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von BerlinerKnallkopp, 11. Oktober 2016.

  1. Habe zu diesem Thema leider nichts richtiges gefunden und wollte mal fragen ob sich diesbezüglich jemand mit den Gesetzen und Vorschriften auskennt. Und zwar würde ich gerne mal wissen ob man wenn man ein klein Gewerbe betreibt auch klasse 2 Feuerwerk bei mir wäre das Hochzeitsfeuerwerk anbieten darf ohne Schein.

    Das heißt für die Brautpaar ein Fw. Der Klasse 2 mit Ausnahmegenehmigung zünden auf gewerblicher Basis.
     
  2. Wozu die AGs?
    Hol Dir eine 7er Erlaubnis und zeig an.
    Das ist alles kein Hexenwerk, telefonier mal mit Deiner zuständigen Behörde.
     
  3. Ich kenne mich mit euren Bestimmungen zwar nicht so aus, meine aber, dass es eher nicht um euer Pyrotechnikgesetz geht, sondern ums Gewerberecht.
    Das sind aber 2 Paar Schuhe.

    Feuerwerk Kat. F2 = Ausnahmebewilligung ohne Schein !

    Feuerwerk abbrennen und dabei Was verdienen=versteuern !

    Das Abbrennen würde ich aber nicht als Gewerbe sondern als Dienstleistung ansehen.

    Dazu käme aber wieder und auch, dass man einen Handel mit Feuerwerk hat, um auch Feuerwerk MIT abbrennen anbieten zu können.
     
  4. Ein gewerbliches Feuerwerk darf nur von einem 7´er angezeigt werden und von einem 20´er geschossen werden. Dabei ist egal ob F1 oder F4 egal!

    Alles was gewerblich gemacht wird, muss von einem Erlaubnischeininhaber und Befähigungsscheininhaber durchgeführt werden.

    Eine Ausnahmegenehmigung wird nur für Privatleute erteilt.
     
    Segelflieger gefällt das.

  5. Der 7´er ohne Fachkunde muss dazu einen Befähigungsscheininhaber nach §20 bestellen. Nur der 7´er reicht nicht zum abbrennen von Feuerwerken.
     
    Segelflieger gefällt das.
  6. Das gewerbliche Feuerwerk darf in D von einem §7er angezeigt werden und auch von dem §7er (Fachkunde!) oder dessen verantwortlichen §20er abgebrannt werden.

    Wenn du das Abbrennen von Feuerwerken als Dienstleistung mit anbieten möchtest, kommst du um den §7er nicht drumherum.
    Ein befreundeter §20 darf NICHT aus Gefälligkeit schießen oder wenn du sagst "hier schieß mal das Feuerwerk für mich, ich geb dir Summe XY dafür", da dieser NUR im Auftrag eines §7er handeln darf.
    Der §27 ist komplett aussen vor.

    Wenn du nur den Handel betreiben willst und der Kunde organisiert sich die AG selbst, so musst du VOR dem erstmaligen Verkauf den Verkauf/Handel bei den zuständigen Behörden anzeigen!
     

  7. und das mindestens 14 Tage vor dem Termin (§ 14 SprengG), nicht zu verwechseln mit der Anzeige für das FWK (
    Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 23)
     
  8. Das ist ja schön, dass Ihr Euch da so einig seid, aber Ihr liegt leider falsch.
    Wofür braucht man eine Person mit Befähigung wenn für Kat2 keine vorgesehen ist? Somit hat es sehr wohl damit zu tun ob wir hier über Kat2 oder 3 und 4 reden.

    Und bevor das jetzt in eine Grundsatzdiskussion ausufert...
    Die Behörde hier (Bezirksregierung Düsseldorf) ist von selbst auf den späteren 7er zugegangen und hat ihm geraten die Erlaubnis zu beantragen, damit er nicht immer eine AG stellen muss (zu der Zeit noch AG 50€, Anzeige 0€!). Gewerbliche Haftplicht, UB und Antrag korrekt ausfüllen...fedich is! ;)
    Die Anzeigen hat schon mal das eine oder andere Ordnungsamt boykottieren wollen, aber gegen Bundesrecht stinkt auch ein OA ab...erst recht wenn die übergeordnete Behörde den Schein ausgestellt hat! :p
     
  9. Dann handelt Düsseldorf gegen die SprengG und SprengV! Ließ mal den 7'er Para durch, da wirst Du dann selbst sehen das es nicht zulässig ist ohne Fachkunde bzw Befähigung. Da ist es, wie schon geschrieben, egal ob F1, F2, F3 oder F4.
    Das ganze wurde bei uns im Lehrgang (Berlin) sehr ausführlich besprochen.
     
  10. Na gut das ihr euch so einig seit.
    Schade dachte hier bekomme ich eine eindeutige Antwort. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen warum man für kl. 2 einen Fachkunde schein benötigt nur weil man es als Dienstleistung unter dein Gewebe anbietet. Als Privatperson darf och doch auch ein Hochzeitsfeuerwerk schiessen. Wo ist da der Unterschied ass er das ich die Einnahmen versteuern muss.
     
  11. Es gibt einige, welche gewerblich Kat2 Feuerwerk durchführen ohne eine Befähigung bzw. Fachkunden zu haben.

    Ich war eigentlich auch der Meinung hierfür würde eine 7er (ohne Fachkunde) für den Kauf/Verkauf der Artikel und eine " Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1" dann für das Zünden ausreichen ?

    Grüße,
    Walter
     
  12. Und immer das gleiche ...

    Wo ist der Unterschied, ob ich mir zuhause eine Steckdose anschließe oder ein ganzes Hotel verkabele, wieso brauche ich dafür einen Meister?

    Zu Deiner Frage, du kannst ein Gewerbe für "Feuerwerk Kat.2" anmelden, den Blödsinn mit dem Kleingewerbe würde ich dann aber sein lassen, und damit darfst Du schon mal Feuerwerk(Kat. 2) einkaufen, dass ganze Jahr. Dann kannst Du Deinen Kunden auch Feuerwerke (komplett mit Ausrichten)verkaufen, allerdings musst du wie selber beschrieben, immer auf eine Ausnahmegenehmigung hoffen, da auch für dich als "Händler" mit Feuerwerk weiterhin das Verwendungsverbot gilt.
    Diese wird vielerorts aber verweigert (und das dürfen die), so dass Deine Dienstleistung evtl. sehr leidet.
    Hinzu kommt noch, dass du immer verantwortlich bist wenn was passiert, also wäre evtl. auch eine Versicherung hilfreich. Damit lohnt sich das ganze aber gar nicht mehr als Kleingewerbe und damit geht dann auch der Rest los ... Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung, .... damit brauchst du gar nicht anfangen für 5 Feuerwerke im Jahr.

    Carsten
     
    Segelflieger gefällt das.
  13. Dein erster Satz ist recht offensiv...aber gut. Nur zur Info: der Regierungsbezirk Düsseldorf umfasst mehr als nur selbige Stadt, insgesamt etwas über 5Mio EW. Weiterhin ist mir noch von 2 weiteren Firmen verfahren aus anderen RegBez, somit schon über 10Mio EW...
    Auch ich musste mir den §7 zur Gemüte ziehen und lese Deinen Zwang zur Befähigung da nicht raus. Du darfst gerne zitieren und interpretieren.

    Irgendwie wird auf meinen wichtigsten Hinweis im ersten Post überhaupt nicht eingegangen
    Das ist der Schlüssel zum Ziel! Die sagen was geht und was nicht.

    @Gloon:
    Man kann ein Gewerbe für den Handel von Kat2, das Abrennen von Kat2 und Vermitteln von Großfeuerwerken anmelden. Dazu noch den 7er beantragen, gewerbliche Haftpflicht (schon für unter 400€/J zu haben) und zumindest einen Raum nach LR410 nachweisen (nur wegen dem Handel).
    Auch bei Dir geht das so, da Mönchengladbach sogar zu BezReg D'dorf gehört.
    Aber ich gehe mit Dir einher, dass das Kleingewerbe schnell nicht mehr ausreicht. Wenn man Feuerwerke und einen Silvesterverkauf macht, könnte das je nach Region evtl. ausreichen...
     
  14. Vielen Dank für eure Antworten und Tipps. Ich werde mal bei den Behörden nachfragen was geht und was nicht.

    Noch was zum Thema Gewerbe und Verkauf. Ich möchte nicht verkaufen oder sonst was sondern lediglich eine Dienstleistung für Hochzeitsgäste bzw. Paare im Bezug auf Feuerwerk anbieten. Ob sich das mit dem klein Gewerbe und den laufenden Kosten rechnet weiß ich nocht nicht, denn soweit bin ich nocht nicht.
     
  15. Nichts anderes habe ich doch gesagt ... Handel geht immer auch ohne 7er IM KAT2 Bereich, er wollte allerdings auch Feuerwerke für seine Kunden ausrichten und da wird's doof.

    Vermitteln geht ja sowieso immer ... egal was :).

    Bei der Haftpflicht muss man auch aufpassen ... wenn du auch Feuerwerke abbrennst und abrennen lässt und all die Leutchen sollen versichert sein kommst du mit 400,00 EUR nicht aus.

    Ich bin inzwischen übrigens in Niedersachsen geführt was den §7/20 angeht.
     
  16. Auch das Ausrichten von Kat2 FW ist hier so möglich (hast Du doch schon mit zitiert ;)). Sogar gewünscht anstatt einfach Gewerbe + AGs.

    Die Versicherung für das Abrennen (inkl. Helfer) liegt bei 400€, das Bestellen von 20ern ist da nicht inkludiert, richtig! Aber wir sprechen hier ja von dem konkreten Fall BerlinerKnallkopp und da reicht diese völlig aus.

    @BerlinerKnallkopp
    Du musst Deinen EK der ptGs versuchen zu optimieren, da liegt der Gedanke an einen Silvesterverkauf nicht fern... ;)


    P.S.:
    Das sollte man eh mal den Leiten nahelegen, die sich über fehlende Fachhändler in Ihrer Region beklagen...selber machen! Die 5-6 Leutchen, die sich einig sind, dass bei Ihnen so etwas fehlt können das ganz schnell und recht unkompliziert umsetzen. Aber das gehört an andere Stellen...
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden