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| Schweiz Termine und Beschreibungen von Pyro-Veranstaltungen in der Schweiz |
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#1 | ||||
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Mitglied
Registriert seit: 05/2012
Ort: Im Wald von Burkittsville
Eigene Pyro-Einstufung: Feuerwerkbegeistert seit der Kindheit
Beiträge: 74
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In welchen Kantonen darf man auch vor dem 1.8. Feuerwerk abbrennen?
Wie der Titel schon erahnen lässt, ist meine Frage, in welchen Kantonen das Abbrennen von Feuerwerk auch schon vor dem 1.8. erlaubt ist.
Ich habe gehört, dass in einigen dieser Kantonen das Abbrennen früher erlaubt ist? Nur weiß ich leider nicht welche, wann genau etc pp Ich hoffe es kann mir jemand helfen, da ich im Internet keine genaue bzw keine Auskunft darüber bekommen habe.
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#2 | ||||
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Pyrotechniker
Registriert seit: 03/2011
Ort: Jurapark Aargau
Alter: 37
Eigene Pyro-Einstufung: Feuerwerker
Beiträge: 4
Erhielt 4 Danke für 2 Beiträge Hat sich für 19 Beiträge bedankt |
Leider muss ich Dich (mit kleiner Ausnahme) enttäuschen, den offiziell gibt es nur den 1.8. oder dann 31.12. sonst braucht es immer eine Bewilligung. Ausnahmen gibt es z.B. in Basel, da dort ja die Feier bereits am 31.7. stattfindet (natürlich mit grossem Feuerwerk am Schluss). Da wird auch das private soweit toleriert.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu philit für den nützlichen Beitrag:
Leatherface (06.02.2013) |
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#3 | ||||
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Feuerwerkshelfer
Registriert seit: 12/2012
Ort: Bern
Eigene Pyro-Einstufung: Feuerwerksfan + FWA
Beiträge: 11
Erhielt 5 Danke für 4 Beiträge Hat sich für 7 Beiträge bedankt |
Soweit ich weiss, ist auch in Biel am 31.7 Feuerwerk erlaubt.
Aber hier noch was interessantes aus Bern. Ist das Abbrennen von Feuerwerk anlässlich einer Hochzeitsfeier bewilligungspflichtig? www.police.be.ch/police/de/in...rengstoff.html Die eidgenössischen Erlasse wie auch die bernische Verordnung kennt diesbezüglich keine Bewilligungspflicht. In jedem Fall sind jedoch die einschlägigen Bestimmungen des jeweiligen Gemeindepolizeireglements zu beachten. Ansonsten gelten die Vorgaben betreffend Nachtruhe gemäss dem Gesetz über das Kantonale Strafrecht (KStrG). Da haben wir wieder unseren Kantönli Geist und es kommt noch besser, die Gemeindepolizeireglemente sind zum teil, nicht online einsehbar. Das Muster Gemeindepolizeireglement der Berner Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion wurde, wie ich das Grade sehe von gewissen Gemeinden 1zu1 übernommen: Ausser am 1. August und an Silvester darf Feuerwerk nach 22.00 Uhr nur mit einer Bewilligung der Gemeindepolizei abgebrannt werden. Aber ein all zu grosses Feuerwerk würde ich dann doch nicht machen ![]() Meldung aus 2012 www.bernerzeitung.ch/region/t...story/10557787
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Ohne Einschränkung das ganze Jahr Kat.2+3 kaufen. Abschussbewilligung je nach Kanton nötig. Ausser am 1. August & Silvester Feuerwerkausweis: Nach Art. 55 Abs 1 SprstV zuverlässig sein. FWA Kat. 4 bis 75mm und T2 Nur gebrauchsfertige (Vom Hersteller abschuss- und zündbereit verladene) Feuerwerkskörper dürfen geschossen werden. Zusätzlich: Erwerbschein oder Abbrandbewilligung nötig. Nach Art. 55 Abs 1 SprstV zuverlässig sein Praktische Erfahrung bei Grossfeuerwerken (Min. NEM 50Kg.+) FWB Kat. 4 unbeschränkt Keine Einschränkung der Kalibergrösse, Zusätzlich: Erwerbschein oder Abbrandbewilligung nötig. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu xenoq für den nützlichen Beitrag:
Leatherface (06.02.2013) |
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#4 | ||||
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Mitglied
Registriert seit: 05/2012
Ort: Im Wald von Burkittsville
Eigene Pyro-Einstufung: Feuerwerkbegeistert seit der Kindheit
Beiträge: 74
Erhielt 124 Danke für 42 Beiträge Hat sich für 96 Beiträge bedankt |
Vielen Dank euch beiden!
Noch eine Frage an xenoq Habe mal beim Google Maps nachgeschaut was das für ein Ort ist und es handelt sich ja eigentlich nur um ein Dorf.. und direkt im Ort fände ich es richtig frech, schon am 31. oder gar am 30.7 etwas zu zünden. Aber wenn ich mich nun etwas außerhalb der Ortschaft bewege, bin ich ja nicht mehr in Lützelflüh sondern schon im nächsten Dorf wo es wahrscheinlich nicht mehr erlaubt sein wird ? Mhmm
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#5 | ||||
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Feuerwerkshelfer
Registriert seit: 12/2012
Ort: Bern
Eigene Pyro-Einstufung: Feuerwerksfan + FWA
Beiträge: 11
Erhielt 5 Danke für 4 Beiträge Hat sich für 7 Beiträge bedankt |
Hallo Leatherface
Ich hab mein Beitrag noch etwas erweitert. Gut möglich das die Vorlage, auch einfach von den umliegenden Gemeinden übernommen wurde. Aber eben siehe auch das Beispiel von Spiez.
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Ohne Einschränkung das ganze Jahr Kat.2+3 kaufen. Abschussbewilligung je nach Kanton nötig. Ausser am 1. August & Silvester Feuerwerkausweis: Nach Art. 55 Abs 1 SprstV zuverlässig sein. FWA Kat. 4 bis 75mm und T2 Nur gebrauchsfertige (Vom Hersteller abschuss- und zündbereit verladene) Feuerwerkskörper dürfen geschossen werden. Zusätzlich: Erwerbschein oder Abbrandbewilligung nötig. Nach Art. 55 Abs 1 SprstV zuverlässig sein Praktische Erfahrung bei Grossfeuerwerken (Min. NEM 50Kg.+) FWB Kat. 4 unbeschränkt Keine Einschränkung der Kalibergrösse, Zusätzlich: Erwerbschein oder Abbrandbewilligung nötig. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu xenoq für den nützlichen Beitrag:
Leatherface (06.02.2013) |
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Sponsor
Registriert seit: 12/2012
Eigene Pyro-Einstufung: Händler + Feuerwerker
Beiträge: 17
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag Hat sich für 3 Beiträge bedankt |
Hallo Leatherface.
Es ist von Dorf zu Dorf, Von Kanton zu Kanton anders. In manchen Kantonen braucht es gar keine Bewilligung. Nimm dir ein Telefon, schau wo du schiessen willst und los gehts. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Feuerwerkshop.ch für den nützlichen Beitrag:
Leatherface (09.02.2013) |
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| 1.8., erster august, kantonen, schweiz |
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