Besucher Haftpflicht

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Fred vom Jupiter, 29. September 2014.

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  1. okay, euer Forum ist riesig, wahrscheinlich ist die Frage schonmal behandelt worden, aber meine Suche hat mir viele interessante Threads geliefert (tolles Forum!), aber meine Frage ist weiterhin offen:

    Wenn ich privat ein Geburtstagsfeuerwerk der Klasse II abbrenne (natürlich angemeldet bzw. mit Genehmigung) und es sollte irgendwas passieren, ist das durch die normale private Haftpflicht abgedeckt, oder gibt es dafür separate Versicherungen?

    Danke und beste Grüße
     
  2. Da mußt du zuersteinmal deinen Versicherungsberater anrufen und gucken was in deinem Vertrag steht. Da die Verträge unterschiedlich sind kann keiner sagen was bei dir direkt versichert ist. Gibt viele die hauptsächlich nur den Gebrauch über Silvester versichern.
     
  3. Da solltest du einfach mal deine Versicherung zu befragen und es dir schriftlich bestätigen lassen.
    Meine Private Haftpflicht deckt Schäden bei privaten Feuerwerken mit ab.
     
  4. Diese Frage kann nur deine Haftpflichtversicherung (oder deine Versicherungsunterlagen) beantworten! Ich bin z.B. ganzjährig (Klasse II) über meine Haftpflichtversicherung (WGV) versichert!
     
  5. hallo,

    das ist ein schwieriges Thema.
    Vorneweg: das ist keine verbindliche Beratung.

    Ich bin Feuerwerker, musste für die Erstellung meines 27ers eine spezielle Pyro-Versicherung (300 EUR pro Jahr) nachweisen.

    Die private Haftpflicht haftet bei mir nicht.
    Idealerweise fragst Du bei Deiner Versicherung schriftlich an, folgendes
    "sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit bitte ich um schriftliche Rückmeldung.
    Ich plane ein Feuerwerk der Kategorie F2 abzubrennen. Die Ausnahmegenehmigung der Gemeinde liegt mir vor.
    Es werden X Personen zuschauen, Sicherheitsabstände nach Gesetz werden eingehalten.
    Um bezüglich Sach- und Personenschäden Gewissheit zu haben bitte ich Sie, mir zu bestätigen dass dieses Feuerwerk mit allen daraus resultierenden Schäden ggf. über meine Versicherung (Police-Nummer XYZ) abgesichert ist

    MfG"

    Die schriftliche Antwort darauf solltest Du sorgfältig durchlesen, dann weisst Du es sicher.

    Es gibt aber nie eine pauschale Antwort. Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. 100% Sicherheit hast Du aber ohne diese spezielle Versicherung (die aber eben auch etwas kostet) nicht.
     
  6. Du das kommt auf Deine Haftpflicht an (bei der Huk Coburg ist das abgedeckt, ich glaube Max 5 pro Jahr).
    Wenn Du im Anhang der Police nichts findest...einfach mal anrufen und fragen.
    ...und Ergebnis hier teilen! ;)
     
  7. Kurz und Knapp: Kommt drauf an!
    Es gibt Versicherungen die schließen es aus, es gibt welche, die haben es explzit mit in der Deckung...und es gibt welche, da lässt man sich das einfach im Voraus schriftlich bestätigen...und manche werden die Deckung ablehnen.
    Eine die es explizit drin hat, ist die HUK24, denke mal dass die normale HUK angemeldete private Feuerwerke (Kat 2) auch drin haben wird...gibt aber bestimmt noch andere.

    Im Zweifelsfall mal die Police genau studieren oder den Vertreter des Vertrauens damit konfrontieren.
    Kann man leider nicht allgemein sagen.
     
  8. Wenn Du als Privatperson dieses Fw abbrennst, bist Du im Schadensfall über Deine private Haftpflichtversicherung versichert.
    Vorausgesetzt natürlich, das Fw ist angemeldet und genehmigt und
    der Schaden wurde nicht vorsätzlich begangen.
     
  9. Dazu musst du deinen Versicherer befragen.
     
  10. @ Fred vom Jupiter

    Hi!

    Dasselbe Problem hatten wir auch schon einmal...:p
    Wenn Du privat schießt ist es i.d.R. von Deiner Haftpflicht abgedeckt, zusätzl. Versicherungen sind nur nötig, wenn ein gewerbl. Gedanke dahinter steht.
    Du solltest aber auf jeden Fall sicherheitshalber bei Deiner Versicherung anrufen, es gibt Versicherungen, die dieses explizit ausschließen...:mad:
    Übrigens, sollte ein Pyrotechniker für Dich anmelden, zählt das schon als gewerblich!

    Besten Gruß und good luck...
    Quinzy
     
  11. Hallo Fred,

    keiner hier weiß, wie Du Deine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.???
    Der Einzige, der Dir eine verbindliche Aussage geben kann, ist Deine Versicherungsgesellschaft.

    Also (am Besten schriftlich) bei dieser anfragen.
     
  12. Das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Bei manchen ist das mitversichert, bei manchen eben nicht.
    Das kann Dir nur Deine Versicherungsgesellschaft beantworten. Und wenn es mitversichert sein sollte, dann lasse Dir das besser schriftlich bestätigen. Telefon ist da ungünstig, sonst weiß im Falle eines Falles weider keiner was davon, was er gesagt hat.
     
  13. Wenn es angemeldet ist schon! Da es wie das Feuerwerk an Silvester ist.... da gilt ja auch die Haftpflicht (Versicherung).
     
  14. Hier ist die falsche Adresse für diese Frage. Sie kann Dir nur und ausschließlich von Deiner Versicherung beantwortet werden. Was hier ggf geschrieben wird, muß für Dich nicht zutreffen und verbindlich ist es schonmal gar nicht.
     
  15. nochmal Haftpflicht

    moin moin,
    ich kann leider nicht in meinem Thread antworten, daher hier noch einer (@Mod: kann ja demnächst gelöscht werden),

    aber ich wollte es nicht versäumen, mich schon mal für die vielen Antworten zu bedanken. Diese stimmen mich sehr zuversichtlich. Ich habe meine Versicherung angeschrieben, es ist die HUK. "Schau´n mir mal" - ich werde berichten!

    Danke und beste Grüße aus dem hohen Norden
    FvJ
     
  16. Habe die Themen zusammengeführt.
     
  17. Hm,

    merkwürdigerweise verlangt das Ordnungsamt aber gerade von PRIVATLEUTEN eine Haftpflichtversicherung die dies zwingend abdeckt. Und - als ich mich dann schlau gemacht hatte - musste ich feststellen dass es nur wenige Versicherungen gibt die dies so dann abdecken..

    Kann natürlich auch sein dass ich mich irre (oder besonders blöd anstelle)
    Wenn ein Feuerwerker ein Feuerwerk anzeigt, haftet er bzw. seine Versicherung. Hat er keine dann ist es sein Problem
     
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