Termin | News Bye Bye BAM P-I und P-II

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyroheart, 3. Juli 2017.

  1. Naja du hast hier nicht wirklich ernsthafte Fragen gestellt und trotzdem eine Antwort erhalten, die Dir dann aber nicht gefiel und dann hast du rumgemekert.

    Also ich verstehe auch nicht was du willst ... bzw. verstehe wieso irgendwann der Antwortende die Lust verliert weil er kein Orakel hat was ihm die Antwort vorgibt, die du gerne hören würdest.

    Carsten
     
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  2. #27 Kooikerfreund, 16. März 2018
    Zuletzt bearbeitet: 16. März 2018
    Hallo, erstmal sry fürs Thread hochholen.
    Mich würde einmal interessieren, ob ein Artikel mit BAM PI oder BAM PII Artikel jetzt eigentlich genauso illegal ist wie ein Artikel ohne Zulassung/ mit Kat 3/4 Zulassung ohne Erlaubnis? Hintergrund dessen ist, dass es ja völlig absurd wäre, z.B. PI Knallerbsen genauso zu behandeln wie wenn man illegal, also ohne entsprechende Erlaubnis Blitzknallkörper verwenden würde.
    Wie die genaue Rechtslage ist weiß ich nicht, würde mich aber mal interessieren - ich strebe nach meinem Abitur ein Jurastudium an.
     
  3. Haben die Zulassung verloren,die Übergangsfrist ist vorbei,sprich die Artikel werden behandelt als hätten sie nie eine Zulassung besessen
     
  4. Also man kann schon mal sagen das sie nicht genau so illegal sind falls man das überhaupt irgendwo sagen kann xD
    Denn der Besitz ist immer noch legal! Lediglich das verwenden und weitergeben ist nicht mehr zulässig. Bei einem Böller ohne Zulassung ist auch der Besitz strafbar...
     
  5. Ich sehe das so:
    Zulassung abgelaufen/erloschen bedeutet keine Zulassung = Illegale Verwendung. Da gibt es keinen Ermessensspielraum. Absurd hin oder her. Spielt keine Rolle. Jetzt muss jeder selber wissen was er draus macht :confused:
     
  6. Btw: Absurd ist meiner Meinung nach das der Handel mit P I/II so lange erlaubt war. Meiner Meinung nach hätte der Handel schon 1-2 Jahre vorher unterbunden werden müssen damit sich der "normale Bürger" darauf einstellen kann dass das was er jetzt noch Zuhause hat nächstes Silvester weg muss.... 2016 hab ich keine Meldungen im Fernsehen/Radio gehört die mich informiert haben das ich drauf achten soll alles nur BAM geprüfte in dem Jahr zu vernichten.....
     
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  7. Leute Leute, das stimmt mal überhaupt nicht. Die Altzulassungen haben Bestand, die Artikel haben ihre Zulassung nicht verloren. Deswegen darf man sie auch weiterhin besitzen.

    Hier die rechtliche Einordnung der BAM: Termin | News - [BAM] Rechtliche Einordnung zu Übergangsvorschrift §47 SprengG
     
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  8. Da sieht man mal wieder wofür ein Forum mit dessen Schwarmintelligenz gut ist :)
     
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  9. das würde sich ja auch mit den 15-Jahre-alten Spots "Polenböller sind illegal" beißen. Das würde unter Umständen das Gehirn einiger, ich nenne sie liebevoll "Biomasse mit Wahlrecht":D, einfach restlos überlasten.

    Um noch mal etwas ernster zu werden, ich hab so einen Spot gesehen, da haben die halt das üblich geschwaffel, (Arme verlieren hier, Industriesprengstoff da).
    Als es den um die CE nummer ging hat die Fachkraft der BAM explezit gesagt das Ware die nur BAM-geprüft ist, nicht mehr zulässig ist.
    Hat sich ziemlich lustig angehört, die BAM sagt das Produkte die nur von ihnen selbst geprüft wurden unzulässig sind.:rolleyes::D

    Beste Grüße
     
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