Böller & Pfeifen Urlaub

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von allos81, 18. August 2016.

  1. Hallo Leute bin gerade in Fügen (Österreich ) im Urlaub und möchte ein paar Böller testen wenn schon hier bin, kann mir jemand weiterhelfen wo in der Gegend was bekomme. Danke schonmal im voraus
     

  2. So weit ich weis, gibt es in Fügen kein Testgelände für Böller und Sonstiges.
    Und nur "weil man schon hier ist" , ist das auch noch kein Grund in einer etwas sensibilisierten Zeit herumballern zu wollen. Ich denke, WIR ALLE sollten jetzt ein wenig zurückschrauben bevor es die Anderen machen, die Was zu reden haben. Ob´s uns dann passt oder nicht !!
    Ja und letztendlich haben auch wir in Österreich Gesetze an die wir uns halten sollten.
     

  3. Und diese Gesetze besagen, dass man außerhalb geschlossener Ortschaften pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 zünden darf! Man sollte sich dann dafür natürlich ein Gelände aussuchen, wo es wirklich niemnaden stört.
     
  4. Daran möchte ich mich ja halten außerhalb der Ortschaft soll ja nichts großes sein :dontthinkso: meinte nur wo was bekommen könnte
     

  5. Falsch. Das steht so nirgends !

    Das Österreichische Pyrotechnikgesetz regelt lediglich diverse Verbote der Verwendung der Kat. F2 aber nie eine Erlaubnis. Nur weil es irgendwo NICHT verboten ist, lässt noch lange nicht den Schluß zu, dass es erlaubt wäre !!
     
  6. Ähhhh Diese Weisheit ist ja der Hammer - ******e es gibt keine offizielle Erlaubnis für Geschlechtsverkehr - wir müssen alle nach dem Zöllibat leben ! ! !

    Merkste selber oder ?
     
  7. Tja so ist das in Östereich. Nur weils das Gesetz nicht verbietet, heißt das noch lange nicht, dass der Anton es erlaubt.;)
     
  8. Naja, so unrecht hat er nicht. Gibt ja auch noch andere Verbote wie z.B. in der Nähe von Gesundheitseinrichtungen, Kirchen, etc.
    Somit ist die Kernaussage, F2 ausserhalb vom Ortsgebiet sei erlaubt, nur zur Hälfte richtig. Diese Aussage betrifft im Prinzip nur einen Absatz eines Paragraphen.
    Wirklich erlaubt (nicht zu verwechseln mit erwünscht) ises nur dann (bzw nicht verboten), wenn auch sämtliche anderen Verbote des PtG2010 nicht greifen...

    Lg
     
  9. Doch, genau so ist es!

    Gesetze regeln und verbieten, es gibt nirgends eine Niederschrift in der steht was man alles darf im Leben :dontthinkso:
     

  10. Könnte man vielleicht in Ruhe diskutieren ohne Untergriffe??

    Bevor man solche und ähnliche Meldungen von sich gibt, sollte man sich doch wenigstens mit dem Gesetz etwas vertraut machen.
     
  11. Siehste...Oh ja, nach dem Kirchenrecht schon !! Erst nach der Eheschließung!

    Es gibt aber explizit ein Verbot, dass man Geschlechtsverkehr mit kleinen Mädchen NICHT haben darf.

    ( Ein blöderer Vergleich ist dir da nicht eingefallen)
     
  12. Ob es jetzt verboten,geduldet oder sonst was ist ist mmn eine Streitsache,Freunde machst Du dir damit sicher nicht,das kann ich mit 100% Gewissheit sagen...
     
    raketentoni1 gefällt das.

  13. Wenn du eine andere Quelle hast, dann lasse sie uns wissen.

    Quelle
    Republik Österreich
    Bundeministerium des Inneres

    Bundeskriminalamt/Presseinformation

    http://www.bmi.gv.at/cms/BK/presse/files/13122011_Presseinformation_Pyrotechnik.pdf
     
    pingufreak83 gefällt das.
  14. Na dann !



    Pyrotechnikgesetz 2010

    §38(1)
    Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet ist verboten.

    (2)Die Verwendung...in der Nähe von Krankenhäusern.......u.s.w. auch Tiergärten und Tierheimen...ist verboten. (Die können durchaus ausserhalb eines Ortsgebietes stehen.)

    (5) Die Verwendung...in der Nähe von leicht entzündlichen....Gegenständen ist verboten.( Dazu zählt auch dürres Gras oder trockene Felder.)


    Verbote, verboten, verboten.......

    Da steht einmal nichts von Irgendwo erlaubt.

    Dazu kommt eine ev. aufrechte Waldbrandverordnung.


    /* Toni, bitte keine privaten Nachrichten öffentlich posten. Absatz entfernt von Pyro */
    Ergänzt: http://www.lhr-law.de/magazin/private-facebook-nachrichten-durfen-nicht-veroffentlicht-werden
    https://www.e-recht24.de/news/faceb...ivate-nachrichten-veroeffentlicht-werden.html



    Dann sollen mir div. "Heinis" auch privat nix schicken . Ich lasse mich nicht im Hintergrund anpöbeln, und werde dann von "nichtwissenden Mod´s" zurecht gewiesen.

    Verstehe auch nicht, warum ich ein Schreiben an mich nicht veröffentlichen darf ???

    Es wäre wesntlich zielführender, wenn sich Mod´s sachlich einklinken würden, anstatt "Löschmeister" zu spielen.

    Du merkst, ich bin wieder mal "aufgeladen". Dabei habe ICH nur versucht, fachlich und sachlich zu schreiben.

    WER motzt urprünglich ???? ICH ?? So gewöhnt man sich jede Lust zu schreiben ab!!
     
  15. Bei dem geposteten Link steht doch erlaubt... Wo steht denn bei deinem Auszug, dass es generell verboten ist?
     
  16. Erlaubt-Verboten!


    Sag mal.... Wo hab ich geschrieben, dass es generell verboten ist ?

    Es ist nur so, und das habe ich versucht darzulegen, dass es NICHT generell außerhalb eines Ortsgebietes automatisch erlaubt ist. Da sind noch einige Punkte zu beachten. Das ist ALLES !
     
  17. Weißt du, meine Presseerklärung des Inneren ist von 2011 und vom Bundekriminnalamt Wien. Quelle kannst du oben nachlesen. Natürlich ist das kein Gesetzestext, sondern behandelt nur wie das Gesetz ausgelegt wird. In der Pressemitteilung steht ausdrücklich und ich hab es fett markiert, dass FW Kat 2 ganzjährig erworben, besessen, und VERWENDET werden darf.

    Du solltest dir deine Kleinkariertheit sparen, wenn du selber nur die Gestzestexte der obigen Verbote kennst. Du weißt ja selber nicht, wei es dort ausgelegt wird. Denke einfach mal darüber nach, warum das Bundeskriminalamt Wien so eine Presseerklärung sogar als PDF herausgibt, in der explizit steht, dass es eben verwendet werden darf, nur eben nicht innerorts und natürlich auch nicht dort wo es ausdrücklich außerhalb in bestimmten Gebieten verboten ist.

    Zu deinem Vorwurf sage ich jetzt nur, dass DU anscheinend hier nicht weißt, wie die Gesetze ausgelegt werden. Meine Quelle besagt dagegen wie das Gesetz von der Executive gehandhabt wird. Diese Presseerklärung dient zur INFORMATION eben für Otto Normalverbraucher! Diese dann als FALSCH zu titulieren ist echt anmaßend von dir.


    EDIT:

    Ich weiß jetzt auch, was jetzt wieder kommt. Natürlich gibt es auch außerorts Einschränkungen, aber außerorts ist es erst einmal erlaubt. Eben mit dem Zusatz, dass es tatsächlich irgendwo Einschränkungen gibt. Das will doch keiner verneinen!!!!
     


  18. Es nützt gar nichts, auf div. "Auslegungen" zu hoffen. In Burgenland wird sicher vieles anders Ausgelegt, als in Tirol.
     
  19. Sry Toni, aber darum geht es doch gar nicht. Auch wenn es jetzt etwas kleinkaruert ist von mir, so ist es erst einmal ein BUNDESGESETZ in Östereich, ansonsten würde die Mitteilung nicht von BUNDESkrimanalamt herausgegeben. Was die österreichischen Länder daraus machen ist natürlich ihre Sache.

    Damit du das jetzt einfach mal zur Kenntnis nimmst, selbst in DEUTSCHLAND gibt es ja Einschränkungen zu Silvester. Diese wird es sicherlich in Naturschutzgebieten oder waldgebieten etc.pp.in Österreich auch geben. ABER...generell ist es erst einmal außerorts ERLAUBT, wenn es denn nicht ausdrücklich untersagt wird. Hier geht es tatsächlich um die Ausschließlichkeit. Natürlich wird es Einschränkungen geben.
    Über die Einschränkungen sollte sich dann aber jeder selber vor Ort informieren. Um nichts anderes geht es hier!

    Ich habe lange Zeit in einer Gemeinde gelebt, wo es tatsächlich nur erlaubt war zwischen 18 Uhr Silvester und 01.00 Uhr Neujahr Feuerwerk der Kat 2 zu zünden! Ansonsten war es per Senatsbeschluss verboten. Zudem war das Zünden in der Innenstadt verboten, weil es dort viel Fachwerk gab. Aber niemand hätte gesagt, dass zu Silvester FW generell verboten ist.
     
  20. Ich denke niemand hier will jemanden anpöbeln oder im Hintergrund etwas falsches tun. Die PN war konstruktive Kritik und gut gemeint, deswegen auch privat und nicht öffentlich.

    Bei mir kam die folgende Passage von dir so rüber, als wolltest du das Verbot mit den Gesetzestexten belegen:

    Daher auch meine Annahme, dass du ein generelles Verbot meinst oder zumindest den Beleg vom Vorposter ablehnst. Aber du räumst ja ein, dass dem nicht so ist. Also ist alles paletti:

     
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