Schweiz In welchen Kantonen darf man auch vor dem 1.8. Feuerwerk abbrennen?

Dieses Thema im Forum "Feuerwerke, Events" wurde erstellt von Leatherface, 6. Februar 2013.

  1. Wie der Titel schon erahnen lässt, ist meine Frage, in welchen Kantonen das Abbrennen von Feuerwerk auch schon vor dem 1.8. erlaubt ist.
    Ich habe gehört, dass in einigen dieser Kantonen das Abbrennen früher erlaubt ist?
    Nur weiß ich leider nicht welche, wann genau etc pp

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen, da ich im Internet keine genaue bzw keine Auskunft darüber bekommen habe.
     
  2. Leider muss ich Dich (mit kleiner Ausnahme) enttäuschen, den offiziell gibt es nur den 1.8. oder dann 31.12. sonst braucht es immer eine Bewilligung. Ausnahmen gibt es z.B. in Basel, da dort ja die Feier bereits am 31.7. stattfindet (natürlich mit grossem Feuerwerk am Schluss). Da wird auch das private soweit toleriert.
     
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  3. Soweit ich weiss, ist auch in Biel am 31.7 Feuerwerk erlaubt.

    Aber hier noch was interessantes aus Bern.


    Ist das Abbrennen von Feuerwerk anlässlich einer Hochzeitsfeier bewilligungspflichtig?
    http://www.police.be.ch/police/de/index/medien/medien/faq/sprengstoff.html

    Die eidgenössischen Erlasse wie auch die bernische Verordnung kennt diesbezüglich keine Bewilligungspflicht. In jedem Fall sind jedoch die einschlägigen Bestimmungen des jeweiligen Gemeindepolizeireglements zu beachten. Ansonsten gelten die Vorgaben betreffend Nachtruhe gemäss dem Gesetz über das Kantonale Strafrecht (KStrG).

    Da haben wir wieder unseren Kantönli Geist und es kommt noch besser, die Gemeindepolizeireglemente sind zum teil, nicht online einsehbar.

    Das Muster Gemeindepolizeireglement der Berner Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion wurde, wie ich das Grade sehe von gewissen Gemeinden 1zu1 übernommen:

    Ausser am 1. August und an Silvester darf Feuerwerk nach 22.00 Uhr nur mit einer Bewilligung der Gemeindepolizei abgebrannt werden.

    Aber ein all zu grosses Feuerwerk würde ich dann doch nicht machen ;)
    Meldung aus 2012 http://www.bernerzeitung.ch/region/thun/Der-Feuerzauber-sorgt-fuer-einigen-Wirbel/story/10557787

     
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  4. Vielen Dank euch beiden!

    Noch eine Frage an xenoq

    Habe mal beim Google Maps nachgeschaut was das für ein Ort ist und es handelt sich ja eigentlich nur um ein Dorf.. und direkt im Ort fände ich es richtig frech, schon am 31. oder gar am 30.7 etwas zu zünden.
    Aber wenn ich mich nun etwas außerhalb der Ortschaft bewege, bin ich ja nicht mehr in Lützelflüh sondern schon im nächsten Dorf wo es wahrscheinlich nicht mehr erlaubt sein wird ?
    Mhmm
     
  5. Hallo Leatherface

    Ich hab mein Beitrag noch etwas erweitert.
    Gut möglich das die Vorlage, auch einfach von den umliegenden Gemeinden übernommen wurde. Aber eben siehe auch das Beispiel von Spiez.
     
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  6. Hallo Leatherface.

    Es ist von Dorf zu Dorf, Von Kanton zu Kanton anders.

    In manchen Kantonen braucht es gar keine Bewilligung.

    Nimm dir ein Telefon, schau wo du schiessen willst und los gehts.
     
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