Bestimmung angekündigte Überarbeitung der SprengVwV noch 2006 ?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von unkrautEx, 28. September 2006.

  1. #1 unkrautEx, 28. September 2006
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2006
    Am 26. Januar 2006 veröffentlichte die BAM folgende Aussage:

    Da ich persönlich so meine Probleme habe, die Begriffe "Verwenden" und "Bearbeiten" exakt voneinander abzugrenzen, bin ich schon ganz heiß auf die "neue" SprengVwV.

    Weiß jemand, ob - oder wann - sich da was tut ?

    LG

    Thomas
     
  2. Hi!
    Verwenden: Abbrennen (bestimmungsgemäßer Gebrauch)
    Bearbeiten: die genaue Definition steht in der aktuellen SprengVwV:
    Und, ob sich was tut ist eine gute Frage. Ich habe vor einiger Zeit mal mit dem zuständigen Beamten im BMI gesprochen, der meinte die erste Lesung im Bundestag sei für den 15. September angesetzt. Wie lange der Prozess sich danach aber noch hinzieht und vor allem ob diese Lesung wie geplant stattgefunden hat, weiß ich leider nicht. Eventuell solltest du einfach mal beim BMI anrufen und dann hier schreiben, würde mich auch interessieren :)

    - Tobi
     
  3. Dem kann ich nix hinzufügen - warum sich nur manche so schwer tun, dabei ist doch lesen so einfach. ???
     
  4. Na´, wenn ich von einem Mod beauftragt werde :joh:
    ...laß´ ich mir gerne mal ´ne Nachhilfestunde in politischer Bildung geben :cry: .
    45 min tel. (ich glaub´ die wollten ´ne Fangschaltung etablieren :p ) in aller Kürze zusammengefaßt:
    Eine Verwaltungsvorschrift ist kein Gesetz.
    Beratungen in Ausschüssen, Sachverständigenhörungen, Einwände einzelner Ministerien und was alles dazugehört sind nicht öffentlich.
    Irgendwann machts "plonk" und das Ding fällt dem Innenminister aus dem Schoß; sicher noch vor dem 4. SprengÄndG :eek: ;) .
    Also entweder man bastelt hochpersönlich mit dranrum, oder man erfährt nix.
    Begründung:
    Verwaltungsvorschriften unterliegen nicht dem Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, daher besteht kein "Bedarf" sich in die Karten gucken zu lassen.

    LG
    Thomas

    PS: Mario, wenn es so einfach ist, warum hast Du dann nicht schon 2003 "vorgelesen", dass Verleiten von Kl. II erlaubnisfrei ist ?
     
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