Besucher Klasse 2 ohne BAM

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Unregistriert, 30. Juni 2010.

  1. Hallo,
    ich habe mal eine Frage:
    und zwar dürfen Pyrotechniker/Feuerwerker Feuerwerk der Klasse 2 benutzen, wenn dieses keine BAM-Nummer hat?
     
  2. Alles was keine BAM Nummer (oder CE) hat ist keine Kl. II. Ein Großfeuerwerksartikel benötigt eine QS, also keine BAM Zulassung.
     
  3. 1. Reden wir über Klasse oder Kathegorie?
    2. Natürlich gibt es ptGs die in Kathegorie 2 eingeordnet sind aber keine "Bam-Nr. haben"- selbst wenn ein Artikel in Europa von einer Stelle als Kat. 2 eingestuft ist und den deutschen Gesetzen entsprechen würde (die ja z.B. in Bezug auf BKS restriktiver sind, als manche anderen) darfst du in nicht nach Deutschland einführen und verwenden - da muss für teurestes Geld (die Bam will sich ja auch weiterhin ne goldene Nase verdienen) dann noch die BAM über den Prüfbescheid drüberschaun und dann ne eigene Nummer vergeben, erst dann darfst du ihn in D verwenden..
    Auch wenn der Artikel keine Bam-Nr. trägt ist er aber weiterhin Kathegorie 2! - selbst, wenn er in Deutschland aufgrund der Gesetze trotzdem nicht für den Nichtscheininhaber zugelassen werden kann!
     
  4. Na das nenne ich doch mal eine Gründliche und Ordentliche Antwort!
    Das hat mich nämlich jetzt auch Interessiert und so in der art habe ich mir das auch schon gedacht weil ohne BAM-Nr. :dontthinkso: komisch komisch!
     
  5. Wobei man die Antwort von vb05 genau lesen muss:

    Heisst nämlich wirklich, dass keine erneute Prüfung erfolgt, sofern der Artikel irgendwo in der EU von einer entsprechend zertifizierten Stelle getestet wurde.
    Es wird gegengeprüft, ob auch die deutsche Gebrauchsanweisung aufgedruckt ist, der Artikel den nationalen Gesetzten genügt (die Vorgehensweise betrifft ja nicht nur Deutschland) usw.

    Meiner Meinung nach gibt es auch keine Alternative zu dem Vorgehen. Man hat sich EU-weit nunmal nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt (zum Glück! Deutschland ist keineswegs immer das Minimum) sondern nationale Eigenarten zugelassen. Es muss für Grenzkontrollen, Polizei aber auch Händler usw. irgendeine Möglichkeit geben mit einem Blick zu erfassen, ob Artikel legal sind, ohne in Listen zu wühlen. Exakt das wird - zumindest meinem bisherigen Verständnis zufolge, wenn es aktuellere Informationen gibt lasse ich mich gerne korrigieren - durch die nationale Prüfnummer gewährleistet - Nummer vorhanden, legal, Nummer nicht vorhanden, nicht legal.
    Trotzdem profitieren Anbieter und Verbraucher davon, dass die teure und aufwändige Prüfung nur in einem Mitgliedstaat durchgeführt werden muss, um den Artikel überall anzubieten - die nachfolgende Prüfnummer ist ja nur Papierkram.

    Im Detail haben wir das schon hier diskutiert:

    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=25287&highlight=nationale+pr%FCfnummer
     
    Pyro, Pyromagie und Adnan Meschuggi gefällt das.
  6. ;) Ja, diese Formulierung war absichtlich gewählt..
    Das einzige, was ich pers. übertrieben finde ist der Preis, den die BAM dafür nimmt, sich ein paar Blatt Papier durchzulesen .. das ist alles

    Es gäbe noch viele andere Möglichkeiten, dass Problem zu lösen - Beispielsweise wie bei obligatorischen CE-Aufdruck auf Mixern, Bohrmschinen usw. - nämlich einfach, dass der Hersteller selber ohne staatliche oder sonstige Kontrolle angibt, mit welchen Gesetzen das Produkt übereinstimmt und haftbar gemacht wird, wenn diese Angaben nicht stimmen.. - ob man das bei nem gefährlichen Gut wie Feuerwerk will, ist natürlich ne andere Sache..
     
  7. Naja, was heisst gefährlich?
    Ein Billigmixer aus China, der einen mit 220V grillt, weil er halt den Strom aus der Steckdose direkt in die Hand leitet ist wohl auch nicht ungefährlich

    Ich bin da deshalb dagegen - lieber sollte der Billigmixer ne strengere Prüfung ablegen müssen

    Den Preis der BAM finde ich aber auch zu hoch - die schaufelt sich damit ihr Grab. Weil irgendwer irgendwann das günstiger anbieten wird.
     
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