Sicherheit WO Feuerwerk-Haftpflicht abschließbar für Erlaubnis nach § 27...?

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von HobbyPyro, 1. Juni 2015.

  1. Hallo alle zusammen,
    und speziell die, die eine Erlaubnis nach § 27 SprengG haben,

    könnt Ihr mir mal bitte weiterhelfen und mir schreiben, bei welchem Versicherungsunternehmen Ihr Eure private Feuerwerk-Haftpflichtversicherung abgeschlossen habt für Eure Erlaubnis nach § 27 SprengG...? Jeder, der eine solche Erlaubnis hat, muß ja auch eine derartige Versicherung haben...

    Alles, was ich bislang bekam, waren leider nur Absagen oder Angebote über gewerbliche bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen. Mit sowas bräuchte ich aber meinem Behördenmitarbeiter gar nicht erst zu kommen, da dieser sowieso schon nach jedem Haar in der Suppe sucht, mich auf die gewerbliche Schiene abdrängen zu können. Das muß also wirklich eine private Haftpflicht sein... Ferner wären diese Betriebshaftpflichtversicherungen u.ä. für einen Hobby-Feuerwerker auch viel zu teuer.

    Bitte helft mir, denn selbst mein Versicherungsmakler hat mit seinen Anfragen bisher nur Absagen von den Gesellschaften bekommen... Wenn überhaupt, wird gewerbliches Großfeuerwerk versichert, aber keinesfalls nicht gewerbliches bzw. privates. :mad:

    Viele Grüße,

    Bernhard
     
  2. Über den Bvpk oder Röder Hobbyfeuerwerker-Club
     
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  3. Ja, wahrscheinlich ist es wirklich so, dass man sich als privater / nicht gewerblicher Großfeuerwerker nur über einen Verband bzw. Verein sinnvoll haftpflichtversichern kann... Ansonsten bekommt man von den Versicherern entweder gar keinen Versicherungsschutz gewährt oder nur zu "unbezahlbaren" Preisen im vierstelligen Bereich...

    Viele Grüße,

    Bernhard
     
  4. Der Mitteldeutsche Feuerwerker- und Traditionsschützenbund ist zur Zeit für seine Premium Mitglieder an einem Versicherer dran. Ich denke, was Sven da an Land zieht dürfte sich auch für Hobbyisten lohnen. Wie gesagt: Noch in Arbeit aber in naher Zukunft.
     
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  5. Das jeder 27er eine solche Versicherung zwingend braucht , steht wo ?
    Das jeder 27er eine haben sollte , auch wenn nur an Silvester geschossen würde , ist klar
     
  6. @ inflamess

    Das steht bei sehr vielen in der Erlaubniss nach §27 SprengG Abs. III Die Erlaubnis wird mit folgenden Auflagen erteilt

    "Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen."

    @ HobbyPyro

    Eine solche über den "normalen" Versicherungsmarkt ist für Privatpersonen definitiv nicht möglich. Die
    Versicherungsmöglichkeit besteht aktuell (meines Wissens) ausschließlich über den BVPK und über den
    Hobbyfeuerwerkerverein von Heiko Röder.

    Die Variante von REDOX ist dann, wenn dann aktuell, zu ergänzen.
     
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  7. Also meine Private Haftplicht hat mir mitgeteilt, das ich auch beim Abbrennen privater Kleinfeuerwerke Versichert bin.

    vesicherungauschnitt2.jpg

    versicherungauschnitt1.jpg

    Erlaubnis Seite 3.JPG

    Erlaubnis Seite 4.JPG
     
  8. @ svenhoernchen

    Sorry, ich habe die Erlaubnis nach § 27 für die Kat. 2 u. 3 immer nicht im Kopf. Meine Aussage zur Haftpflichtversicherung betrifft natürlich die KAT 4.
     
  9. Hallo zusammen,

    @ Lightonkel-Andi:

    Ja, Deine Aussage deckt sich wirklich 1 zu 1 mit meinen gemachten Erfahrungen...

    Hätte ich das vorher mal so deutlich gesagt bekommen, dann hätte ich mir eine Menge Aufwand und Nerven sparen können, mich um eine eigene Haftpflicht zu bemühen... :rolleyes: Ich hatte die Frage nach einer Haftpflicht-Versicherung für 27er schon einmal an anderer Stelle im Forum gestellt, aber da gab's damals leider keine Reaktionen darauf... Irgendwie hatte ich wohl aber auch für meine Frage nicht so die passende Rubrik getroffen...

    Für mich bietet sich der MFTB an. Bitte beachten, das ist jetzt keine Wertung. Wenn man sich doch mal ab und an mit anderen Mitgliedern vor Ort treffen möchte, liegt der MFTB bzgl. meines Wohnortes einfach deutlich näher. Der BVPK und der Röder Hobbyfeuerwerker-Club liegen beide gleich doppelt so weit entfernt.

    Ok, danke für Eure Tips, ich dachte nämlich schon, ich bin "zu blöd", um mit meiner Versicherung zu verhandeln bzw. um überhaupt einen Versicherer aufzutun...

    Viele Grüße,

    Bernhard
     
  10. Böse Falle!
    Deine Erlaubnis beinhaltet auch Kat. 3, dieses ist im Sinne des Gesetzgebers kein Kleinfeuerwerk, sondern Mittelfeuerwerk.
    In Deinem eigenen Interesse würde ich das dringend mit der Versicherung abklären!
     
  11. würde ich dir auch raten,bei den 27§er wie oben Lightonkel schon erwähnt Kat 4 wäre sinnvoll.Es gibt da mehere Möglichkeiten auch über die Sparkasse Filialleiter sich beraten zu lassen welche Versicherung da am günstigsten und am besten wäre.HUK oder DEBEKA wäre nicht schlecht in dem Fall.Es stellt sich nur die Frage wieviele Feuerwerke macht man im Jahr mit einer Erlaubnis 27§.

    LG Suko-:)
     
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  12. Hi,
    ein bekannter von mir ist bei der Erpam versichert, sie bieten speziel für pyrotechnicker sowohl gewerblich wie nebenberuflich an.
    bei nebenberuflich ist der jahresbeitrag eigentlich echt ok, soweit ich weiß sind Kat1-4 mit drin.
    einfach mal dem link folgen und durchlesen.
    Die Prämie für nebenberufliche Pyrotechniker reduziert sich auf € 250,-- netto.

    Bedingungen für Pyrotechniker als pdf.

    lg Andreas
     
  13. Hallo zusammen,

    ich sehe da aber trotzdem noch einen Widerspruch: Du schreibst, die von Dir genannte Versicherung bietet "gewerblich" als auch "nebenberuflich" an...

    In Deinem Profil steht, Du hast den 27er. Nun ist der 27er aber "nicht gewerblich" gemäß SprengG, wobei es aber egal ist, ob man ein Gewerbe haupt- oder nebengewerblich ausübt, es bleibt dennoch ein Gewerbe. "Nebenberuflich" ist für mich nur ein anderes Wort für "nebengewerblich". Also meiner Meinung nach dürfte in einer Police für einen reinen 27er auch nicht "nebengewerblich" oder "nebenberuflich" auftauchen. Einzig "nicht gewerblich" wäre die korrekte Einstufung, also insbesondere auch kein Nebengewerbe und kein Nebenberuf.

    Mein Behördenmitarbeiter legt da ausgesprochen großen Wert drauf. Mit einem Antrag für einen 27er und einer Police, wo irgendwas mit nebengewerblich oder nebenberuflich drin steht, bräuchte ich ihm gar nicht anzukommen. Da würde er mich sofort an die Behörde verweisen, die für den 7er zuständig ist.

    Auch, wenn man Feuerwerk nur "nebengewerblich" oder "nebenberuflich" macht, braucht man trotzdem bereits den 7er, nicht den 27er...

    Viele Grüße, Bernhard
     
  14. Nabend zusammen,

    gibt es eigentlich genauere Details über Inhalte der Vereinsversicherungen (MFTB, BVPK oder Röder)? Also welche Deckungssummen, Ausschlüsse etc. dort geregelt sind?

    Über den BVPK habe ich hier im Forum jetzt öfters gelesen, dass die relativ schlecht erreichbar sind. Ist das immer noch so?

    Danke!

    LG

    Martin
     
  15. Ihr könnt euch bei de Firma FINMAKS versichern,
    Es ist für alle Feuerwerker. hat etwa 200 Feuerwerker Bundesweit versichert.
    Top Preis - Leistungsverhältnis .
     
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  16. Versicherungen

    Hallo Zusammen,

    Anfragen werden von mir meistens innerhalb einer Woche beantwortet, Fragen zur Versicherung sind da Standard.

    Unsere Versicherung ist bis jetzt bei jedem Amt akzeptiert worden. Jedoch möchte ich den BVPK nicht auf den Zweck einer "Versicherungsgesellschaft" reduzieren.

    Viel Grüße
    Abo
     
  17. Wüstenrot

    Hallo,
    also bei uns in Ö kann man solche Haftpflichtversicheungen z. B. über die Wüstenrot Versicherung abschließen. Entweder pro Feuerwerk oder Jahresprämie. Ich hatte eine Versicherung für mehrere Feuerwerke im Jahr mit einer Jahresprämie von ca. € 186,-
    Prämie für ein Feuerwerk beläuft sich glaub ich auf € 90,-
    Versicherungssumme jeweils € 1,5 Mio.
    ...das ist meiner Meinung nach auch recht günstig!
    Wüstenrot gibt's ja bei euch auch oder? Vielleicht einfach mal anfragen.

    Gruß Stefan
     
  18. Mir fällt da gerade noch die Versicherungskammer Bayern ein. Als ich 2006 mit privater Feuerwerkerei gestartet habe, waren 4 Feuerwerke im Jahr für 100,00 € versichert. Bedingung war hier die Privathaftpflich bei der VK Bayern, welche ich ja hatte.
     
  19. Aber das war doch "nur" Kat 2, oder?
    Wenn ja kann man das mit der Huk Privathaftplicht billiger haben, da sind auch 4 oder 5 private Feuerwerke Kat 2 pro Jahr mit drin.
     
  20. Hallo Freunde des Feuers,
    wir bieten Euch über den MFTB als Inhaber einer Erlaubnis gem.§27 SprengG den nötigen Haftpflichtversicherungsschutz für rund 120,- Euro im Jahr an. Die Deckungssummen entsprechen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes (2x3Mio / 1x 100.000 Eur.) Mitversichert sind automatisch immer bis zu 3 Helfer (ACHTUNG: DAS IST SEHR WICHTIG! Denn Ihr dürft ja nie ein Feuerwerk allein abbrennen, sondern müsst immer mindestens eine Hilfsperson dabei haben - und diese sollte zwingend mitversichert sein!)

    Somit besteht rechtsgültige Versicherungsdeckung und zusätzlich (für manche Ämter wichtig) ein Bedürfnis, da sich der MFTB der Traditionspflege im Bereich Pyrotechnik verschrieben hat.

    Mitglied werden kann jeder. Versicherungsschutz besteht automatisch im Status eines "Premium-Mitgliedes".
    "Normal-Mitglieder" sind kostenlos im MFTB jedoch daher auch nicht versichert.

    Alle Infos hierzu und das Antragsformular findet Ihr auf unserer Webseite der Thüringer-Feuerwerkerschule www.sprengmeister.info

    Bei Fragen dürft Ihr uns gern auch jederzeit anrufen: 036025 7 52 628

    Salut!
    Sven
     
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  21. Hy, bin auch gerade dabei meinen KAT3 Schein zu beantragen, könntest du mir per PN oder eMail weitere Infos schicken ?
     
  22. Wie ist daß ?

    Man wird Premium Mitglied im MFTB für 5€ / Monat also 60€ / Jahr, wenn man dann noch die Versicherung möchten kommen die 120€ dazu, insgesammt also 180€ / Jahr ?

    Grüße,
    Walter
     
  23. Hallo Walther,

    genau so ist es. Man kann auch für 5,- Euro / Jahr Premium-Mitglied im MFTB sein ohne Versicherung.
    Die gesetzliche Versicherungsdeckung für Pyrotechniker (Abbrennen von Feuerwerken) und Böllerschützen gilt für alle Premium-Mitglieder des MFTB auf Wunsch. (Bitte auf dem Antrag auf Mitgliedschaft vermerken!)

    Versichert sind ausschließlich Premium-Mitglieder mit Erlaubnis gem. §27 SprengG.

    Die Deckung umfasst den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen vom 3 Millionen Euro Personenschäden, 3 Mio. Euro Sachschäden und 100.000 Euro Vermögenschäden sowie Umweltschäden. Sie wird von jeder deutschen Behörde akzeptiert.

    Die Versicherung kostet also 120,- Euro / Jahr und gilt für die Dauer der Mitgliedschaft im MFTB.
    Mitglieder sind beim MFTB frei versichert, so dass diese nicht für jedes Feuerwerk eine extra Anmeldung oder ähnliches an den Verein schicken müssen.

    Die Anzahl der versicherten Feuerwerke per Mitglied und Jahr ist auf 10 beschränkt. Falls Mitglieder mehr als 10 Feuerwerke / Jahr abbrennen, müssen Sie den MFTB nur kurz darüber informieren, eine Erhöhung der Gebühr erfolgt jedoch auch dann nicht.

    Als Premium-Mitglied im MFTB kommt man außerdem in den Genuss weiterer Vergünstigungen, etwa:

    * kostenfreie Wiederholungslehrgänge alle 5 Jahre

    * je nach Dauer der Mitgliedschaft übernimmt der MFTB bis zu 90% der Kosten für Aufbau- oder Sonderlehrgänge in der Thüringer-Feuerwerkerschule

    * per E-Mailverteiler sofortige Informationen über wichtige Änderungen im Sprengstoffgesetz

    * kostenfreie Teilnahme an Vereinsveranstaltungen (Vorschießen, Böller- und Pyrotechnikertreffen, Besuche bei Herstellen usw) ( war letzten Samstag erst ;-) )

    mit freundlichen Grüßen aus Körner

    Sven Schrader
     
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  24. Ist da auch was für die 7er in Aussicht? :)
     
  25. Hallo Dieter, wir arbeiten daran. Dieses Jahr wird es jedoch nichts mehr. Es war allein ein sehr steiniger Weg den Gruppenvertrag für unsere §27er-Mitglieder so auszuhandeln, dass er in jeder Hinsicht rechtlich wasserdicht ist und vor allem optimalen Schutz bietet - dazu halt auch bei dem sehr günstigen Preis.

    LG, Sven
     
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