Österreich Deutsches FW in Ö

Dieses Thema im Forum "Feuerwerke, Events" wurde erstellt von maximus, 18. Juni 2011.

  1. Mich würde interessieren ob das Abbrennen und die Einfuhr von BAM Feuerwerk in Österreich zusässig ist.
    Man trifft ja zahlreiche Weco Artikel bei uns an. Anderes wie etwa ein Nico Kanonenschlag D war mir lange Zeit völlig unbekannt.

    Danke schonmal!
     
  2. Sollte Österreich schon bei der EU sein und Deutschland eventunell auch und die BAM dann Feuerwerk hat und auch verkauft , dann...
    ja dann...???
     
  3. Die Truenos (Importeur: Fireevent) haben eine Österreichische Zulassung und sogar CE Siegel, werden auch nach der Harmonisierung ab 2013 lauf Fireevent frei in AT verkäuflich sein.
    --> Nicht aber in DE, das wurde mir dort gesagt. Also wird es doch noch einer innerstaatlichen überprüfung bedürfen.


    Meine Frage ist also damit nicht ganz beantwortet. Kann mir noch jemand helfen, möchte bei einem namhaften Onlineshop auf ein dt. Postfach bestellen und am 29.12 abhohlen ;)
     
  4. Entschuldige untertänigst, dass ich deine so sinnvolle und wichtige Frage nicht ganz beantwortet habe.

    Aber ganz schlau werden ich aus deiner verwirrenden Anfrage auch nicht.

    Erst willst du wissen ob BAM-Artikel die in D erlaubt sind auch nach Ö eigeführt und verwendet werden dürfen, was schon mal insofern falsch ist ,als es innerhalb der EU nur mehr ein "verbringen" gibt, dann schreibst du wieder, dass die "Truenos" bald in Ö aber nicht in D erlaubt sein werden.

    Also : Die BAM so wie einige andere Materialprüfstellen in Europa zertifizieren u.A. Feuerwerkskörper nach den neuen Richtlinien und Kategorisieren diese in F1 bis F4. Es gibt aber trotzden (noch) nationale
    Unterschiede was z.B. das Netto-Gewicht einzelner PtG. anlangt.
    Wenn du aber ALLES ganz genau wissen willst besorg dir das Buch das Pyrotechnikgesetz von prolibris.
     
  5. Mich würde es mal andersrum interessieren, wenn ich eine Batterie wie die Out of Limits in Österreich erwerbe, dürfte ich sie dann über die Grenze nach Deutschland bringen ? Schließlich besitzt sie hier eine BAM Zulassung.
     
  6. Wenn`s die Batt ist die eine BAM Nr. hat - ja !

    Allerdings sind da wieder bei euch die Einkaufs.- und Verwendungszeiten zu beachten die anders sind als in Ö.
     
  7. #7 City-Pyro, 19. Juni 2011
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2011
    Das Einführen - von Feuerwerkskörpern nach Deutschland und auch umgekehrt ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31. Dezember zulässig.

    Außerhalb dieses Zeitraumes bedarf es eine Anmeldung beim Zoll oder Behörde!!!
     

  8. Da haben wir jetzt die Schei.e !
     
  9. @ raketentoni1

    Nichts für ungut, um alle latenten Aggressionen aus dem Weg zu räumen. ;)

    Meine Frage auf den Punkt gebracht:

    Ich möchte bei der F......vitrine einkaufen. Darf ich alles was dort verkauft wird in Oberöstereich abbrennen?

    Wenn ich jetzt Böller von Pinto, Schickl, Fireevent Einkaufe würde das zB Niederbayern wegen dem BKS Satz (so hört man) nicht erlaubt sein.

    Ist die Rechslage wirklich so kompliziert, dass man das nicht einfach mit ja oder nein beantworten kann?

    Danke!
     
  10. Was weis ICH was da wer wo verkauft ?? Ich hab dir unser Gesetzesbuch empfohlen dass man sich doch leisten sollte oder mach dich im Internet schlau oder frag einfach bei deinem Händler ob und was du bei uns in Österreich besitzen und verwenden darfst.
    Die Rechtslage ist bis 4. Juli 2017 - so lange gibt´s Übergangsbestimmungen für viele "Fachleute" nicht ganz einfach zu verstehen und die Verantwortlichen für das neue Gesetz können dieses Datum kaum mehr erwarten um viele Unklarheiten endlich zu beseitigen.

    http://reloaded.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=540908&dstid=1209&cbtyp=1&titel=Pyrotechnikgesetz%2C2010

    Und dann kommst du daher und fragst :

    Ist die Rechslage wirklich so kompliziert, dass man das nicht einfach mit ja oder nein beantworten kann?

    Also zu deiner konkreten Frage:

    Ein Artikel der CE zertifiziert ist , eine entsprechende Nr. hat und wo u. A. draufsteht:

    .....in Österreich F2 , dann darf man DAS in Österreich ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besitzen und auch außerhalb jeden Ortsgebietes unter Bedachtnahme ev. privater Grundstücke und auch Umwelt und Naturschutz sowie ungebührliche Lärmerregung verwenden.

    So jetzt ist das wieder nicht ganz klar - oder ??
     
  11. Denke, ich kann was damit anfangen!

    THX nochmals
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden