Handhabung & Technik Hilfe Delaborieren in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von doc_decker, 2. Januar 2016.

  1. Vorab Wünsche ich euch ein gesundes neues Jahr.
    Ich habe ein Bitte an all die Leute die hier die Gesetzes Texte und Verordnungen auf dem ff beherrschen. Ich suche nach der Stelle in den Texten wo beschrieben wird ,dass Delaborieren von PTG der KAT F2 in Deutschland verboten ist bzw für wem es verboten und erlaubt ist. Ich finde zwar Passagen für Sprengmittel aber nicht für Pyrotechnik. Für einen Mail Kontakt mit dem Bundesministerium des Innern brauche ich aber die Passagen in denen das explizit beschrieben" wird. Man findet zwar zahlreiche Hinweise das es verboten aber die GENAUE Quelle wird nie angegeben . In der SprengG kommt das Wort " Delaboration" in seinen verschiedensten Formen gar nicht vor . Auch nicht in der 1,2 oder 3 SprengV . Gibt es noch anderen relevanten Gesetze zum Thema wo man schauen kann ?

    Wäre wirklich toll wenn mir jemand mal sagen könnte in welchen Gesetz / Verordnung das steht bzw unter welchen Begriffen das noch umschrieben wird. Am Besten wenn es wirklich jemand weiss, irgendwelche Mutmaßungen helfen nicht weiter.

    Vielen lieben Dank.
     
  2. Schwierig. Ich hab mich trotz meiner laienhaften Erfahrungen mit Gesetzen auf die Suche gemacht.
    Gefunden habe ich folgendes:

    Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006629
    Im unteren Fünftel der Seite unter §35 (oder einfach strg/cmd+f und als schwört "dela".
     
  3. Suche.....

    ...mal nach dem Stichwort "Wiedergewinnen".... vielleicht findste da was...:joh:
     
  4. Das ist allerdings das Gesetz aus Österreich! Zugegeben, war ich gerade erstmal ziemlich verwirrt, was das denn für ein Gesetz sei. Dann habe ich irgendwann auf der Seite "Bundeskanzleramt Österreich" gelesen :D

    Zu den deutschen Gesetzen:

    §7 und §27 besagen, dass für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen eine Erlaubnis nötig ist. Der Umgang umfasst laut §3 unter anderem auch das "Wiedergewinnen", was dem Delaborieren gleich kommt. Alternativ kann man Delaborieren auch als "Bearbeiten" sehen, was ebenfalls unter Umgang fällt.

    Soweit ist das Delaborieren ohne Erlaubnis also meiner Meinung nach erstmal verboten. Mit den entsprechenden Lehrgängen erhält man dann die Befähigung für gewisse Dinge. Nach dem Grundlehrgang kann man dann mit ptGs umgehen – ausgenommen das Herstellen, Bearbeiten und Wiedergewinnen. Also auch dann darf man so gesehen noch nicht Delaborieren. Erst mit solchen Lehrgängen, die einem auch die entsprechende Fachkunde zum Wiedergewinnen geben, kann man dann die Erlaubnis dazu erhalten.

    Das ist jetzt meine persönliche Folgerung und ich garantiere keine Rechtssicherheit. Ich bin aber gespannt, ob das jemand anders sieht und lasse mich gerne eines besseren belehren :)
     
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  5. Anfängerfehler....
    Das habe ich übersehen, tschuldigung :joh:
     
  6. Dann sollten die Mitarbeiter der BAM , die man in diversen Videos sieht alle diese "Berechtigungen" besitzen ?
    Weil dann könnte ich dort direkt mal nachfragen , welche "Qualifikationen" sie haben - befürchte allerdings keine Auskunft diesbezüglich zu bekommen. ;)
     
  7. Tja, das ist eine gute Frage. Möglicherweise haben sie tatsächlich eine Schulung diesbezüglich erhalten, aber wer weiß ;) :D Vielleicht ist es dem Gesetzgeber auch erlaubt, Ausnahmen in dem Punkt zu erlassen, habe jetzt aber keine Zeit, da nochmal rein zu lesen.
     
  8. Die BAM kann machen was sie will, die ist vom SprengG ausgenommen (§5 Abs. 1 1. SprengV).
    Zum Rest später was.
     
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  9. Delaborieren ist in Deutschland nicht generell verboten.

    Erstmal ist das SprengG ein Totalverbot mit Erlaubnisvorbehalt, alles was nicht explizit erlaubt ist ist verboten. Für den nicht gewerblichen Bereich ergibt sich das aus §27 SprengG.

    Für F2 findet sich die Ausnahme in § 4 Abs. 2 der 1. SprengV:

    Also ich beziehe mich im folgenden immer auf den Umgang außerhalb von Betrieben oder Uni-Laboren in Betriebslaboratorien ist einiges mehr möglich.

    Delaborieren ist problematisch weil es sehr viele Bereiche tangiert.
    Der zerlegte Gegenstand entspricht nicht mehr der Zulassung für den Umgang braucht man also eine Erlaubnis für Gegenstände ohne Zulassung, wenn man den Satz handhabt dann auch für pyrotechnische Sätze.

    Das Delaborieren ist "Wiedergewinnen" im Sinne des SprengG, die Verwaltungsvorschrift (SprengVwV) sagt dazu in 3.1.4 :
    Man kann darüber streiten ob das Delaborieren ohne den Satz zu gewinnen und weiterzuverwenden ein Wiedergewinnen ist oder ob es als Vernichten zählt.

    Es gibt soweit ich weiß 2 Lehrgänge die einem die entsprechende Fachkunde vermitteln können, einen bei der Sprengschule Dresden den anderen bei der BGRCI:
    http://seminare.bgrci.de/shop/pyro?query=/pyro0010.xml&field=path
    http://www.sprengschule-dresden.de/index.php?entry_id=186

    Wenn man die Fachkunde hat kann man eine Erlaubnis nach §27 SprengG für die Tätigkeiten beantragen.
    Für den 27er ist im Gegensatz zum 7er keine Betriebsstätte gefordert.
     
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  10. Jetzt für mich als Dummen:

    ANGENOMMEN.

    Ich besitze den 27 er für KAT2/3 dann könnte ich zum Beispiel diesen Lehrgang erfolgreich besuchen http://www.sprengschule-dresden.de/index.php?entry_id=186 und könnte dann legal IN DEUTSCHLAND Delaborieren ohne Betriebsstätte. Habe ich das jetzt richtig verstanden ? Ohne die Sätze zu zünden . Mir geht es auch nur um KAT F1 und KAT F2 muss ich noch dazu sagen.
     
  11. Nach dem Lehrgang musst du noch die Erlaubnis entsprechend ändern lassen.
    Die Behörde stellen sich da manchmal was an, da du ja ein Bedürfnis nachweisen musst, aber dann geht es.
    Wenn die Behörde eine Haftpflichtversicherung verlangt, dann wird es auch schwer eine zu finden die das abdeckt.

    Generell sollte man vorher mit der Behörde reden bevor man den Lehrgang besucht.
     
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  12. Könnte das möglich sein ?
    Es geht im Kern um die Videos , in denen du Funktionsweisen erklärst und da dein Bekanntheitsgrad , v.a. in FB Gruppen und auf YT , immer weiter zunimmt , wirst du auf die "Neider aus Prinzip" treffen , die dieses Delaborieren melden .
    Die glauben , das du das selbst machst und den imaginären Kumpel/Bekannten , der das darf , dir nicht abkaufen.
    Du hast ja schon selbst gesagt , das dieser Bekannte nicht mehr so viel Zeit aufbringen kann und suchst nun wohl nach einem Weg es selbst machen zu dürfen....

    Ich habe mir mal folgendes "Zusammengedichtet" :)

    Ohne Fachkunde kannst du das , wie schon beschrieben , total vergessen .
    Die Erlaubnis für F2 /3 KANN , zusammen mit der Fachkunde zum gewünschten Ergebnis führen .

    Allerdings ist es so , das dir verschiedene Punkte in der Erlaubnis auch versagt werden können .
    In der Erlaubnis wird der Erwerb und der Umgang mit PtGs der Kategorie 2 und 3 erlaubt .
    Der Umgang umfasst ja verschiedene Bereiche und es könnten alle , bis auf z.B. das Verwenden, verboten werden.
    Dann stehst du da und kannst nichts machen dagegen.....

    Also falls es dir um oben beschriebenes Szenario geht , ist dieser Weg eher der Steinige , bzw Unsichere.

    Sollte das jetzt völliger Unsinn sein , bitte ich es zu Entschuldigen und Richtigzustellen :joh:

    Edith sprach:

    Schmitzrocket hat ja schon auf die mögliche Vorgehensweise hingewiesen
     
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  13. Na so schwer ist das doch nicht zu finden:

    Zur Frage ob denn die bei der BAM das derfen:

    Also Alles ziemlich hoch aufgehängt und von Ausnahmen ist da auch erstmal keine Rede.

    Was das delaborieren angeht macht das durchaus Sinn da etwas restriktiv zu sein. Sicher, eine Wunderkerze zerbröseln wird vermutlich niemanden umbringen aber ein alter Kollege hat vor wenigen Jahren seine Neugier mit dem Leben bezahlt als er eine "Italienerin" öffnete. Der erste Spruch beim Herstellerlehrgang "Unsere Regeln der Technik sind mit dem Blut unserer Mitarbeiter geschrieben" hat sich mir jedenfalls tief eingeprägt und daß ich hier noch fröhlich und lebendig als Erklärbär diene verdanke auch ich letztlich der peniblen Einhaltung der Vorschriften.
    meint Raini
     
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  14. Genau darum geht es . Ich hatte ja schon an anderer Stelle erklärt wie das abgelaufen ist.
    Ich hatte diese Videos mal meine Anwältin gezeigt und sie hatte etwas Magenschmerzen.
    Sie meinte es wäre auf alle Fälle besser wenn die Personen die "Delaborieren" sich zeigen also das Ganze öffentlicher bze durchaubarer abläuft. Darauf Sprach ich mit den polnischen Pyros ob sie das machen würden, sie verneinten das. Zwischenzeitlich habe ich von anderer polnischer Stelle erfahren das man auch in Polen dafür eine , ich nenne es jetzt mal, Lizenz benötigt.
    Wie dem jetzt auch immer sei (kenne mich mit der Rechtslage hier in diesen Belangen recht wenig aus , mit der in Polen schon mal gar nicht) also kann ich nicht wirklich sagen ob die "Kollegen" legal gehandelt haben.... mit dieser Erkenntnis hatte ich dann noch mal ein Gespräch mit der Anwältin. Sie meinte im schlimmsten Fall könne man mich anzeigen und die Polen würden behaupten von nichts zu wissen und alles würde an mir hängen bleiben dieses würde zwar in einen Fall recht glimpflich ausfallen, sofern die "Taten" überhaupt verfolgt werden würden.
    Da ich keine Lust auf Stress irgendwelcher Art habe, auch wenn er evtl. strafrechtlich gering ausfallen würde habe ich die Video vorerst vom Netz genommen in der Hoffnung das die Polen einlenken bzw Belegen können das ihr handel auch legal ist....
    Mit ging jetzt einfach nur mal durch den Kopf , was man in Deutschland für "Lizenzen" benötigt um das Ganze hier legal zu machen. Viele Pyrotechniker machen ja solche Geschichten in dem sie an PTG rumstochern usw, was ja dann eigentlich auch nicht legal sein kann weil ja nur der Umgang und Verwendung, nicht aber Veränderung usw erlaubt ist.

    Ich hatte die Hoffnung das man einen Lehrgang besuchen kann und danach KAT F2 und F1 "Delaborieren" dürfte ohne die Artikel zu Zünden oder die Stoffe zu verwerten , sprich sie zu entsorgen um das mal ganz einfach zu sagen.

    Wenn man die Gesetze so vor sich hat und nicht genau weis nach was man suchen soll ist es halt nicht so einfach, ich hatte jetzt nach Delaborieren Ausschau gehalten und dann deshalb hier gefragt, weil ich nicht fündig wurde.

    Wenn ich das nächste mal bei der BAM bin kann ich ja mal Fragen ob die Gruppe Pyrotechnik Interessen an einer Cooperation hat ? :rolleyes::cool:

    Schade das man in Deutschland, auch wenn man beruflich mit weitaus sensibleren Stoffen umgeht solche Videos nicht erstellen darf. Bäume Sprengen, Bastel Vorlagen für Rohrbomben oder PTG in irgendwelche Hallen zünden ist scheinbar ok. (naja ist auch nicht ok aber den Leuten ist das scheinbar egal)

    Jetzt kann ich überlegen ob ich nicht doch Pyrotechniker werde (ist ja heute schnell möglich) und diverse Lehrgänge besuche oder das Geld lieber sinnvoll einsetze.

    Nun ja, ich bedanke mich ganz lieb für eure Informationen.
     
  15. @docdecker:

    Du willst doch jetzt nicht wegen dem Youtube Kram einen Hersteller-Schein machen?
    Weißt du was das alles am Ende kostet?
    Weißt du welche Auswirkungen das auf Jugendliche haben könnte?

    Es geht ja nicht nur um die Kontrolle der Nem Angaben und der Funktion des Artikels. Du hast im Internet auch eine gewisse Vorbildfunktion.

    Wäre es nicht besser einfach die Videos zu löschen und sich den Sachen zu widmen, die man ohne Schein machen darf?
     
    Toro gefällt das.
  16. Würde ich noch nicht mal ausschließen....;)

    .... naja in einem Land in dem Parlamentarier mit dem Spruch hausieren gehen: "Man sollte doch nun endlich mal die verbotenen Böller verbieten..." :rolleyes:

    meint Raini

    Wenn man durch Erlasse leitet und durch Strafe ordnet, so weicht das Volk aus und hat kein Gewissen.
    Konfuzius, Die Lehren des Konfuzius
     
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  17. ja genau dann brauchen sie es nicht selber machen...
     
  18. Kleines Update.

    Der 27er für KAT 2 und 3 ist jetzt vorhanden ohne weitere Einschränkungen
    (ausser Kleinmengenregel)

    Der Umgang beinhaltet lt Erlaubnis Das Verwenden, Verbringen und Vernichten.

    Gleichzeitig liegt Landesamt für Arbeitsschutz noch ein Antrag für das (jetzt mal kurzgefasst) "Zerlegen" von pyrotechenischer Artikel NICHT für das Delaborieren was der Wiedergewinnung gleich kommt, denn die Stoffe sollen weder angehäuft noch gesammelt noch verwendet werden. Das Ganze dann auch "nur" für KAT1 +2 ohne Verbundfeuerwerke. Also nur Artikel mit geringer Gefahr. Dieser Antrag hat eine Irrweg durch einigen Behörden gemacht , das ich mich natürlich zu erst an die falsche Stelle gewand haben. Nun liegt der beim Landesamt für Arbeitsschutz also die Behörde die auch den 27er ausgestellt hat.

    Man wird sehen was draus wird.
     
  19. Was ich mich gerade Frage . Was machst du mit den Sätzen/Überresten wenn sie nicht der Verwendung zugeführt werden? Zumal ja der Satz in einer anderen Kategorie angesiedelt ist und dann wieder eine Erlaubnis erfordert.
    Aber die Idee gefällt mir, manchmal wäre es nicht schlecht wenn mal jemand nachwiegt. ;)
     
  20. Mal 'ne Frage:
    falls Du etwas "Zerlegen" willst, dann zu welchem Zweck?
    Normalerweise muß man vor dem Zerlegen Delaborieren, um die Dinge unschädlich eben "Zerlegen" zu können.
    Außer man hat im Bereich der Sicherheitsbestimmungen abgenommene Vorrichtungen dazu, mit entsprechenden ausblasbaren Immobilien etc.
    Ich kapiers jetzt grade mal net ganz.
     
  21. Delaborieren entspricht Wiedergewinnen mit dem Ziel den Satz zu nutzen , zusammeln, anzuhäufen usw.
    "Zerlegen" bezeichne ICH (!) das auseinanderbauen ohne die o.g. Absichten.

    So steht es auch im Antrag und man wird sehen wie die Behörden das auslegen mögen.

    In der 27er Erlaubnis wurde bereits das "Vernichten" genehmigt wobei erstmal geklärt werden müsste was darunter zu verstehen ist.... Definition ist ja Artikel unbrauchbar zu machen ohne sie zwingend zünden zu müssen ohne das Ziel der Wiedergewinnung

    Was der Zweck der Sache ist: Den Aufbau der Artikel zu zeigen, so wie es zum Beispiel auf Hochschulen durchgeführt wird.


    Ich muss auch abklären ob dieses "Vernichten" evtl schon aufgrund meines Antrages in der Erlaubnis steht , denn normalerweise steht das nicht drin (wie reden hier von KAT2/3) , denn letztendlich sind bei Antrage ( Erlaubnis §27 und Zerlegen) bei der selben Behörde gelandet (Landesamt für Arbeitsschutz).

    Ich habe schon sehr naiv den 27er beantragt, wer weiss evtl. funktioniert es ja mit der Ausnahmegenehmigung
     
  22. Dein persönliches Problem besteht darin, dass Du die arabische Schrift nicht beherrscht und arabisch-sprachige Foren nicht kennst.

    Dort hättest Du es leichter.

    Nuff said
     
  23. Zerlegen ist durchaus der richtige Begriff siehe Punkt 2.38 in BGR 114.
     
  24. Früher (so vor 30-35 Jahren) habe ich die zu Silvester angefallenen Bruchraketen regelmäßg delaboriert, d. h. zerlegt, aus den Treibern Feuerradtreiber gemacht, die Sterne gesiebt und daraus Pot´s fabriziert.
     
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