Bestimmung 5. SprengÄndG

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Nemo Tenetur, 4. November 2016.

  1. Heute wurde von der Bundesregierung das fünfte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes auf den Weg gebracht: Bundesrats-Drucksache 651/16 vom 04.11.2016.

    Es handelt sich hierbei um ein Gesetzentwurf, Änderungen im Detail sind im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens durchaus noch möglich (z.B. Änderungswünsche des Bundesrates).

    Der grobe Rahmen dürfte allerdings feststehen.

    Viel Spaß beim Lesen und allzeit "gut Schuss".
     

    Anhänge:

    rabe85, Pyro Mäcces, derVolk und 4 anderen gefällt das.
  2. Hui, zuviel Text und wieder mal keine Bilder. Wer hat Langweile und will sich ein Fleisssternchen für ne Best Of Zusammenfassung verdienen :)

    Carsten
     
    Esnomia, CeBee und Brakelmann gefällt das.
  3. #3 derVolk, 4. November 2016
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2016
    ICH FANG MAL AN...(wird aktualisiert, mal sehen wie weit ich komme)

    Worum geht es?
    Bis Seite 10 (PDF/nicht Entwurf) nix wichtiges - es werden Ausnahmen definiert (Ämter, Institute, Behörden für die das Gesetz nicht gilt) - ab Seite 11 wird es dann ein wenig interessant für alle die mit Munition zu tun haben...

    ...es folgen technische Ausnahmen (Schnellauslösevorrichtungen, Anzünder, Sicherheitszündhölzern, Zwischenerzeugnisse, Hilfsstoffe...)

    Seite 13

    "Dieses Gesetz berührt nicht
    1. Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher
    Güter aus Gründen der Sicherheit erlassen sind,
    2. auf örtlichen Besonderheiten beruhende ...
    3. Rechtsvorschriften, die aus Gründen der Sicherheit im Zusammenhang mit
    dem Inverkehrbringen von oder dem Umgang mit Gefahrstoffen erlassen
    sind,
    4. Rechtsvorschriften, die zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erlassen
    worden sind oder deren Entstehen vorbeugen sollen,
    5. Rechtsvorschriften über die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
    der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.“

    Seite 13

    §2 wird wie folgt geändert
    etc.- ähhh, ja... für jemand ohne Sachkenntnis wird es hier schwierig

    ...Begriffsbestimmungen, stofflich (Seiten14-15)
    ...Begriffsbestimmungen, "Inverkehrbringen", "Einfuhr", etc. (Seiten 16-18)

    Definition der Kategorien (18/19)

    ...unverständliches ersetzen und streiche von Wörtern in §4...

    Seite 20: §5 (weiter unten "BAM" mit Bezug auf §5)"Konformitätsnachweis" - NEUfassung
    Seiten 21-24
    § 5a Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises
    und der CE-Kennzeichnung
    (1) § 5 Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf...

    ...uninteressantes Zeug außer evtl. für die Profis ein Absatz über Messen, Muster, Vorführungen...

    Seiten 24 folgende; §5b Konformitätsbewertung ... vor dem Inverkehrbringen; Baumusterprüfung; Einzelprüfung...
    Seite 26 folgende: § 5e Benannte Stellen

    BAM

    (5c2 betrifft F4, 5b1=Konformität vor Inverkehrbringen)

    noch §5e
    Seite 27 folgende: § 5f Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen
    und Sprengzubehör...

    SCHMANKERL:
    ;)

    Seite 32 folgende: § 15a Verfahren der Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen

    34 folg.: § 16b Pflichten des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
    S37 - Pflichten des Einführers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
    (wohl bezüglich "Inverkehrbringen") (...deutsche Anleitung...)

    Seite 37 - Ich bin raus :crash:

    ...es folgt: Pflichten Inverkehrbringer, Händler, etc. - S.42 folgende: § 33a Bestimmungen des Europäischen Rechts über die Marktüberwachung

    So, ich habe ja keinen Plan, aber ich hoffe es für fachkundige, die sich weiter beschäftigen wollen, zumindest ein wenig abkürzen zu können.

    Weitere Berichte und Beurteilungen (letzteres spare ich mir komplett) sind willkommen ;)

    OH! Nächstes mal hinten anfangen:

    S. 52 II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs :D

    Uns damit das klar ist:
    :D:D:D

    uND tÜSCH? (8oH gOTT ESreicht!)
     
  4. §5 [emoji106]
     
  5. derVolk gefällt das.
  6. Hallo

    Hab mich mal, durch das Dokument gearbeitet, dabei ist mir folgendes auf Seite 60 aufgefallen;

    Hat dazu jemand nähere Infos oder geht es hier um das http://www.feuerwerk-forum.de/showpost.php?p=796549&postcount=407 Urteil.
     
  7. rommels, walter, Ultras18 und 3 anderen gefällt das.
  8. walter und Pyro gefällt das.
  9. "[font=&quot]…so dass auch das in der Sprengstoffrechtsnovelle[/font] [font=&quot]vorgesehene modifizierte Anzeigeverfahren auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH als europarechtswidrig zu betrachten ist und daher gestrichen werden sollte. Die Ermächtigungsgrundlage für das Anzeigeverfahren in § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d SprengG-E ist daher zu streichen."[/font]
    [font=&quot]
    [/font]
    [font=&quot]Ich habe gar nicht mitbekommen, dass versucht wurde, ein erneutes Anzeigeverfahren durchzudrücken. Daher ist natürlich dieser Kommentar dazu äußerst wichtig :)
    [/font]
     
  10. #11 DerFuchs, 28. Februar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 28. Februar 2017
    Ausschuss für Innere Angelegenheiten bremst den Weg zur Umsetzung der Änderung des Sprengstoffgesetzes durch Empfehlung einer Erweiterung des Gesetztes zur Vermeidung von "Extremismus ".
    http://www.bundesrat.de/drs.html?id=136-1-17

    Ist das der Weg zum "gläsernen Feuerwerker"?
     
  11. botafogo, pingufreak83, PTU und 2 anderen gefällt das.
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