Bestimmung Leitsatzentscheidung des BGH zum Sprengstoffverbrechen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Nemo Tenetur, 15. Nov. 2016.

  1. Heute ist auf der Homepage des BGH eine Leitsatzentscheidung zum Sprengstoffverbrechen nach §308 StGB veröffentlicht worden, Aktenzeichen 4 StR 239/16, Urteil vom 13.10.2016.

    Demnach liegt die Wertgrenze "für die Annahme der Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert im Sinne des §308 Absatz 1 StGB bei 1.500,-- Euro."

    Gegenstand der BGH-Entscheidung waren u.a. mit Feuerwerkskörpern aufgesprengte Zigarettenautomaten. Sobald diese Wertgrenze erreicht ist, wird aus einem Vergehen gegen das SprengG ein Verbrechenstatbestand.

    Es liegt auf der Hand, dass man bei mißbräuchlicher Verwendung von ptG relativ schnell Sachschäden in dieser Größenordnung verursachen kann.
     

    Anhänge:

    Benzge, audiopyrophil, psymon und 8 anderen gefällt das.
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden