Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. 500 Euro ist ne Haus nummer hier im LK Gifhorn Niedersachsen habe ich komplett 130 Euro bezahlt

    Gruß Daniel
     
  2. Bin der Meinung, dass es eine gesetzl. Höchstgrenze gibt...

    Kommunalabgabengesetz. Da mal nachlesen, aber die Landkreise/Gemeinden entscheiden wohl, was so ein Verwaltungsakt kostet.

    Aber nur darauf verlassen, wenn mir das einer mündlich erklärt?!

    Schriftlich anfragen, was es kosten soll.

    Dann hat man es schwarz auf weiß.

    Bei mir waren es 120€.
     
  3. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für F3 nicht notwendig da keine Fachkunde benötigt wird. Bei F4 wäre das natürlich etwas anderes.
     
  4. Das ist falsch du brauchst die Unbedenklichkkeit, sonst gibts kein Schein egal ob den kleinen oder großen. Bei §27 wird das nur im Hintergrund eher abgearbeitet, jedenfalls ist es in Sachsen so. Da man aber beim Großfeuerwerker eh eine beantragen muss für den Lehrgang und dann die Scheine beantragt, haste die nur schon mit vorliegen und spart den Akt dann ein, da die ja ein Jahr gültig ist.
    Das bedeutet also wenn die feststellen, das du nicht unbedenklich bist, gibts auch keinen Kat3-Schein.
     
  5. Hmm okay, aber wie arbeitet man denn im Hintergrund die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung einer Person für die Erteilung der Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines ab? Ich musste nichts dergleichen irgendwem Vorlegen.
    Okay, ich bin persönlich beim Amt gewesen und habe dort auch gleich den Antrag ausgefüllt. Aber ob das als zuverlässig oder eine persönliche Eignung gilt wage ich noch zu bezweifeln, bei einem vielleicht 15 Minuten Gespräch.
     
  6. Es herscht echt viel Unwissen bei euch §27 Kat3 Leuten. Was füllste denn im Antrag aus? Wer du bist und woher du stammst. Mit den Daten wird festgestellt wer du bist und dann wird bei Polizei, Staatsschutz etc geschaut ob du gefährlich bist, ein **** oder sonstiges. Nix anderes passiert da. Wenn du zbsp wegen zu schnellen fahren und Alk Führerschein schonmal per Gericht abgegeben hast und eine entsprechend hohe Geldstrafe zahlen mußt, bist du auch nicht tauglich und wirst keinen §27 für Kat3 bekommen bzw erst nach der Verjährung.
     
  7. @Streichholz

    kannst aber bitte nicht alle als Unwissend bezeichnen.

    Es ist für die meisten unübersichtlich weil es halt ein Antrag für alle ist.
    Man Streicht eigenetlich mehr weg als was man ausfüllt ;D

    Wie schon erwähnt, die UB wird in der Bearbeitung durchgeführt.
    Laut Verordnung ist es ja eine Rahmgebühr 30-500DM
    Da war ich mit 60€ gut bedient ;-)

    Grüße
    Robert
     
  8. @ pyro rob: Es waren ja nicht alle gemeint. Aber bei vielen ist es leider so, man hört und siehts ja leider immer wieder. Dann habens das Scheinchen in der Hand und wissen nicht was dürfen und was nicht. Ich wäre echt dafür das es eine Art Wochenendseminar dafür gebe, weil von alleine machen sich leider nur wenig die Mühe sich umgehend zu informieren und das benötigte Wissen anzulesen.
     
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  9. Ja, Fragen kommen immer wieder. Es gibt aber auch unterschiedliche Meinungen zuverschiedenen Fragen, wo ich manchmak auch nicht weiß was und wie.

    Was willst du in dem Seminar schulen? ist ja eigentlich nur das Schriftliche und Gesetzliche. Der rest ist wie bei F2 :)

    Naja verstehe dich aber trotzdem.
     
  10. Ich glaube auch, dass viele 27-F3er gar nicht wissen, was für eine Verantwortung sie mit dem Schein tragen. Ich finde der Gesetzgeber sollte ein Seminar verpflichtend machen.

    Aber auch bei Helfertätigkeiten sollten die Informationen viel transparenter sein. Gerade was Versicherung, Gefahren und Einweisung angeht.
     
  11. Viele wollen das Wissen bei den Helfertätigkeiten gar nicht weitergeben, das ist einfach so. Warum? Weil A das Wissen teilweise nicht da ist und B die Helfer oftmals nicht geschätzt werden. Es gibt zuviele Leute die einfach geil drauf sind mal ne Bombe in der Hand halten zu dürfen.

    Ich finde auch das es einen Unterschied macht, ob es ein fester Helfer ist oder einer der nur hin und her springt. Einen festen Helfer kenne ich, habe meine Erwartungen und einen gewissen Anspruch, wenn ich in Ihn Zeit investiere. Ich muss das Gefühl haben, das er es wert ist. Einen Springer sehe ich vielleicht heute mal und dann nicht wieder. Ich persönlich habe meine festen Helfer + 2 Leute die ich supporte und Hilfestellung in alle Richtungen gebe.
     
  12. Mir ist schon bewusst, dass Polizei, Staatsschutz und zwei weitere Abteilungen meine Person prüfen. Nur war nie ersichtlich das es die Unbedenklichkeitsbescheinigung dar stellt - da sie nie separat beantragt werden musste sondern als Standart durchgeführt wird.
    Dies hat dann aber nichts mit großem Unwissen in der Kat.3 Branche zu tun. Was ich darf und nicht darf weiß ich schon. In Berlin wird eh alles verschossen was es irgendwo zu kaufen gibt. Da sollte man schon froh sein wenn einige sich mit der Gesetzgebung beschäftigen und solch einen Schein beantragen und auch noch eine Menge Geld dafür hinlegen.

    Ich bin auch dafür, das es ein spezieller Grundkurs im Schein und Preis mit drin sein sollte aber dann muss auch die Gesetzgebung so festgelegt sein, dass einem gesagt wird was man bekommt und nicht für jedes Bundesland etwas anderes. Z.B. bei Bundesland A bekommst du kein Kat.2+ aber Kat 3 ist kein Problem, bei Bundesland B gibt es alles zusammen ohne Auflagen und bei Bundesland C wird der Schein gar nicht mehr ausgestellt.

    Sowas finde ich viel schlimmer als etwas wissen zu müssen was gerade mal den Berufsfeuerwerkern vielleicht Interessiert.
     
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  13. Dem ist nichts weiter hinzuzufügen. So lange jeder sein eigenes Süppchen kocht ist es eh nur ein Bürokratie-Spießrutenlauf. Meine Meinung.
     
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  14. Jawollooooooooooooooooooo :D

    Ich bedanke mich bei allen Leuten die mich unterstützt haben..danke für eure Hilfe...

    Marcel
     
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  15. Glückwunsch Toro!

    einer mehr (von den wenigen Menschen in der BRD...) die sich an Gesetz & Ordnung halten wollen.

    Da will man als mündiger Bürger legal F3 kaufen u. die Behörden schmeißen
    einem nur Knüppel zwischen die Beine und einen Haufen Geld darf man auch noch bezahlen :)

    Ich selber habe auch die Erlaubnis aber ausser einem kleinen Einkauf Kat.2 Raritäten (bei einem kleinen Laden, der es dann unter Vorlage meiner Erlaubnis verschickt hat) noch
    gar nix unter dem Jahr verschossen.... werde ich auch nicht.

    Ich werde mir im November einen Händler für F3 suchen. Und am 31.12 dann
    meinen Spass haben. Mehr wollte ich nie.

    Aber wie Royan schon schrieb... viele kümmert es 0. Und wenn ich manchmal YT sehe (....Hausspion....), Naja.
     
  16. Vergiss dann aber nicht, das du F3 auch an Silvester anzeigen musst.
     
  17. Und das die Erlaubnis verfällt, wenn sie nicht mit anzeigepflichtigen Feuerwerken genutzt wird.
     

  18. Danke, das Problem war das ich der Vorreiter im Landkreis war..
    Das hat alles extrem verzögert, aber Ende gut alles gut.. :p

    @Streichholz, das wusste ich noch nicht, in welchen Zeitraum muss ich mindestens ein Feuerwerk abbrennen?
    Oder reicht es wenn man zum Jahreswechsel einfach sein Kat.3 Feuerwerk anzeigt?
     
  19. er wird es schon wissen:rolleyes:
     
  20. §11 gilt nicht für den §27er. Also wenn du es nicht als Auflage drinnen hast, ist der Schein 5 Jahre gültig.

    Beim §20er oder gewerblichen §7er ist das so, dass man innerhalb von einem Jahr tätig werden muss und diese Tätigkeit dann nicht länger als 2 Jahre unterbrechen darf.

    Das Prüfungszeugnis hat unabhängig von der Tätigkeit seine Gültigkeit. Also 5 Jahre, kurz vorher dann zum Lehrgang.

    EDIT:
    Den §27er immer mindestens 3 Monate vor Ablauf verlängern. Ansonsten kann für eine rechtzeitige Bearbeitung keine Gewährleistung gegeben werden. Steht auf der letzten Seite.
     
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  21. dann war es eine falschinfo, auch gut :blintzel:
    danke für die erläuterung...

    das einzige was mich stört ist diese Einschränkung...
    Somit haben sich 905er erledigt da Kat.2, nunja ist halt so...schade...
     
  22. Jo, aber die sind eh zu teuer.

    Wenn du mal Kat 4 sehen möchtest, kannst du ja auch mal bei einer Firma als Helfer anfragen.
     
  23. ich versteh diese Auflage immer nicht. Das gilt nur in Zusammenhang mit Abs2 für Kat F2.
    Sprich Normalbüger ohne Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder Befähigung nach § 20 dürfen diese aufgeführten PTGs nicht erwerben abbrennen usw.

    Also total Falsch,weiß nicht wer mal mit sowas angefangen hat.
     
  24. das wäre ne möglichkeit.. :D

    Mein Sachbearbeiter von der Stadt Wolfenbüttel hat sich die "Ausfüllhinweise" 1zu1 von der Stadt Braunschweig geholt, ich war der erste in Wolfenbüttel der die Erlaubnis beantragt hat.
    Naja, lieber so als gar nichts in der Hand.. :)


    Ohne deinen Tip hätte es noch länger gedauert, daher dir auch nochmal danke...
    Er hat sich alle nötigen Infos von Herrn Zink geholt..

    Herr Zink ohne Zink Erlaubnis, lol...
     
  25. Ich war bei mir auch der Erste^^ und musste echt alles geben.
    Ja stimmt schon aber auch rein vom Logischen her.
    Steht ja ganz klar da wer F2+ haben darf und du holst dir 180g PGE 100mm Rakete mit BAM. Merkst du was:D:D:D:)
     
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