Pläne & Erlebnisse Euro-Pyro-Silvester!

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Blitzcracker, 10. Jan. 2006.

  1. Hallo ihr Freaks!
    Allen ein gutes neues Jahr, ich hoffe ihr hattet alle viel Spaß.
    Einige wissen ja bereits, dass ich mit Tikey, powerfluse, Rosanna und einem Freund zusammen gefeiert habe.
    Es war wirklich das beste Silvester, dass ich je erleben durfte, herzlichen Dank an die Beteiligten,
    es hat riesen Spaß gemacht!
    Als eindeutiges Fazit muß man aber leider auch festhalten, dass zwei Tage für Materialschlachten viiiel zu wenig sind :D
    Deshalb sind wir nicht mehr zu den schönsten Raketengirandolen gekommen:
    Comet, Pulverfischer, Stars of Trinidad und Boombastic.
    Aber es wird, wahrscheinlich Rosenmontag, wenn es mit der Ausnahmegenehmigung klappt, einen Nachschlag geben, der selbstverständlich auf Video gebannt wird.
    Ihr dürft also bereits jetzt schon wieder gespannt sein.
    Ansonsten hat aber alles ziemlich gut geklappt, und da wir die ganze Zeit mit Böllern und Raketen einzeln schießen und später Batterien beschäftigt waren, mußten wir die Hauptfeuerwerke
    erst nach 00 Uhr aufbauen, echt heftig!
    Alles fertig verleitet im PKW, Kofferraum auf und alle umstehenden ballern und schmeißen mit Heulern!
    Mann war ich froh als alles fertig auf dem Feld stand.
    Angefangen haben wir dann erst um 2: irgendwas bis ca. 3 Uhr.
    Dann noch Gestelle aufräumen, und erstmal Pause.
    Gegen 5 bin ich mit Fluse nochmal los bis 7 Uhr.
    Halb acht eingeschlafen bis halb elf, dann angefangen aufzuräumen.
    Abends wieder böllern!
    Es hat sich gelohnt, kann ich nur empfehlen!
    Meine Klamotten riechen auch nach dem Waschen immer noch nach Schwefel.

    Die ersten Bilder sind ja bereits schon im Album, weitere werden wohl bald folgen, die Videos sind auch in Bearbeitung.
    Vielleicht schon mal vorab: Mein bescheidener Beitrag erhebt keinen Anspruch, ein choreographiertes Feuerwerk zu sein, es sollte halt just for fun sein, bevor ihr anfangt, mich niederzumachen ;) .
    Dafür haben sich powerfluse und Tikey richtig Mühe gegeben, aber das werdet ihr ja dann selbst sehen.
    Nochmals Danke an alle, die mitgemacht haben sowie speziell an Julius von der Feuerwerkvitrine,
    wirklich der beste online shop, den das Netz zu bieten hat!
    Beste Beratung, bester Service, beste Preise, bestes Sortiment, hier stimmt einfach alles!
    So, das wars dann erstmal von mir,
    euer Blitzcracker (der seinem Namen nicht gerecht wird :D )
     
    Esnomia und Pyro tha dragon gefällt das.
  2. silvester mit coolen pyros rockt:)

    war auch mein bestes silvester und zwar mit abstand.
    das reinste paradies-so viel feuerwerk und essen;)

    zu hause wird man doch eh nicht verstanden,wenn der tag der tage ist und man nur ans zündeln denkt.

    zum schluss noch das bild aus dem album,welches blitzcracker beim böllern zeit:
    [​IMG]
     
  3. wie kommst du auf wunderkerzen?
    dein foto ist trotzdem ganz nett,auch wenn das "x" nicht ganz so geworden ist;)
    gruß powerfluse
     
  4. für mich als hobbyfotograf ist es ja sehr interessant solche ideen zu hören,
    aber bei diesem thema gehts um was ganz anderes und ich weiß nicht
    wie ihr nun auf wunderkerzen,litze und co kommt.

    ich habe sogar schon eine mail bekommen, wie toll die illumination mit wunderkerzen und kl.I fw ist,wobei wir doch gar kein kl.I bzw wunderkerzen hatten. könnte das vielleicht durch das "max-bild" kommen;)

    also bitte wieder back to topic,oder warten auf die videos und weitere fotos von unserem silvester.
    im übrigen kann ich noch den silvester-thread von erbium empfehlen,dort gibt es ein sehr ansehnliches und gut gemachtes video.wenn ihr das geladen habt,könnt ihr noch mal in diesem thread vorbei schaun:)

    mfg powerfluse
     
  5. So Herr powerfluse, ich habe meinen Beitrag und mein Bild aus diesen Thread gelöscht. Wußte ja nicht das das euer Privat-Thread werden soll, müsstest du vielleicht das nächste mal oben drüber schreiben "Bitte nur Beiträge die mir gefallen" oder so ähnlich. :rolleyes:
     
  6. Hey, ich hab zwar keine Ahnung was hier los gewesen ist, aber mit Sicherheit ist dies kein Privat-Thread,
    schließlich ist dies ein öffentliches Forum.
    Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
     
    Esnomia gefällt das.
  7. hallo, hätte da noch ne frage, und zwar:
    wieso schreibst du, am nächsten tag weitergeböllert???
    hatte dazu schon so einiges gehört, ist es denn am 01.01 echt erlaubt noch fw zu machen???
    danke
     
  8. Böllern am nächsten Tag...

    Rein nach SprengG nebst Verordnungen darf Klasse II an Silvester und Neujahr abgebrannt werden, also 48 Stunden lang.

    Dickes Aber: es gibt auch andere Gesetze auf Bundes- und Landesebene sowie die Möglichkeit für Kreise und Gemeinden, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern einzuschränken. So ist z.B. durch Lärmschutzvorschriften die Nachtruhe geregelt, weshalb i.d.R. von 22 bis 06 Uhr kein Feuerwerk geschossen werden darf (wer schon unterm Jahr Kl. II beantragt hat, kennt das vielleicht). Dies betrifft auch Silvester (bis morgens um 06 Uhr) und Neujahr (ab 22 Uhr). Jetzt sind es in den meisten Bundesländern nur noch 40 Stunden (oder 39, wenn die Nachtruhe bis 07 Uhr geht). Wenn Silvester auf einen Sonntag fällt, kann es auch wieder anders sein.

    Dann kommen noch die kommunalen Vorgaben (die oft im Forum genannten '18 bis 02 Uhr'-Regelungen).

    Achtung: wenn eine Gemeinde sagt, sie mache keine Einschränkungen (oft gemeinerweise bezogen auf das SprengG), bleiben trotzdem die anderen Regelungen bzgl. Lärm-. Umwelt- und Brandschutz etc. inkraft!

    Und weil dieser Beitrag sicher 'Suchfunktions Liebling' wird, noch der Hinweis auf das Feuerwerksverbot in der Nähe von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Kirchen, reetgedeckten Häusern, Tankanlagen usw.

    Pyrotechnik ist nicht nur kaufen-zünden-freuen, sondern fordert auch vom Silvester-Zündler Ein- und Rücksicht - inkl. Nachdenken und Aufräumen.
     
  9. danke für diese zusammfassung,hast sicher recht mit der suchfunktion;)
    aus diesem grund sind wir auch ziemlich weit weg von jeglicher menschheit gegangen....
    ein riesen großes feld und ein paar bäume schirmten uns zu bewohnten häusern ab
    und blitzcracker wollte ausserdem am nächsten tag dort noch aufräumen (ich musste leider an diesem tag abfahren;))

    mfg powerfluse
     
  10. Fluse hat Recht, da wo wir waren haben wir keinen gestört.
    Ich mache das im Übrigen schon seit Jahren.
    Aber nicht nach 22.00 Uhr.
    Ist also alles im Rahmen.
    Jetzt noch kurz zu der Fahrt zum Abbrenner:
    Das waren ca. 200 Meter von der Garage, wo wir das Hauptfeuerwerk zusammengebaut haben. Wir fahren doch nicht kilometerlang im Straßenverkehr mit dem ganzen Zeug.
    Hätte ich vielleicht gleich dazuschreiben sollen.
     
  11. @ Stefan-1

    Ich finde Deine Zusammenfassung wirklich gut.
    "Genau so" habe ich es auch verstanden. (ohne jede Ironie !)
    Aber - - - :p ;)
    Wieso darf man denn (wenn das beschriebene gültig ist/ wäre(?)) mitten in der Nacht vom 31.12 auf den 01.01. Lärm machen ?
    Klingt jetzt vielleicht im ersten Moment lächerlich; ist aber ernst gemeint.

    LG
    Thomas
     
  12. Das ist recht einfach in unserem Rechtssystem: Spezialgesetz bricht Allgemeines Gesetz und Bundesrecht bricht Landesrecht.
    Damit sind die Regelungen des LImSchG in diesem Zusammenhang nicht anzuwenden.
    (Da könnte man jetzt ein ganzes Rechtsgutachten zu verfassen, aber das ist mit ein wenig zu zeitaufwändig.) ;)
     
  13. Och, ich habe jetzt gedacht, das währe ein Thriller. Das währe auch mal was Witziges: Der Tot mit den roten Bengalen gegen den verzweifelten Zündler mit den Römischen Lichtern - Moment mal, das währe ja schon ein Actionfilm. ;)

    Trotzdem ein Download wert, auch wenn mir das Video sehr bekannt vorkommmt. :dontthinkso:

    MfG
     
    Esnomia gefällt das.
  14. Jou, stimmt. Naja, ist ja nicht schlimm. ;)

    MfG
     
  15. Diese Sache ist mir noch immer nicht klar ...

    Das SprengG (SprengV1) sagt: Am 31.12 und am 01.01 darf IMMER Kl. II verwendet werden.
    Die Ausnahmen /Beschränkungen dieser "Generalfreigabe" sind erschöpfend aufgeführt:
    1)​
    Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten. ( §23 (1) SprengV1)​
    2) ​
    sowie die möglichen Kann-Bestimmungen des Verwendungsverbotes in § 24 (2) SprengV1:​
    a) der Klasse II in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und​
    b) der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten


    dann gibt es KEINE weiteren Einschränkungen ?
    ... nicht, dass ich welche fordern würde, aber - allein, mir fehlt der Glaube.

    Ein anderes Beispiel:
    Kl. I ist im "Bundesspezialgesetz" (über explosiongefährliche Stoffe) "frei".
    Folglich müßte man doch jeden Feiertag um Mitternacht eine kleine Kl. I -Mascleta veranstalten dürfen - mit dem gleichen Argument, wie an Silvester ein Kl. II -Feuerwerk ?

    ???
    Thomas
     
  16. Nein, darf man nicht!

    Da gelten dann noch andere Gesetze.
    Mitternacht+ Mascleta Kl.1= Ruhestöhrung ;)
     
  17. => :) das sagt mir mein Gefühl auch.
    ___________________________________
    Ähh, ja ...? Sorry für die blöde Frage: Warum ? /bzw.: Warum an Silvester nicht ?
    ... und an Silvester ? Schließlich ist der 01.01. (Neujahr) ja auch ein gesetzlicher Feiertag :dontthinkso: ; und der beginnt um Mitternacht ... aber alle machen Krach.

    Könnte es sein, dass das Lärmschutzgesetz (und viele andere auch) doch gültig ist,
    aber an Silvester eben nur eine gewohnheitsmäßige Duldung stattfindet, OHNE dass es eine gesetzliche Grundlage für alle Zündler gibt :shocked: ?
    Könnte es ein, dass jedes Silvesterfeuerwerk eine OWi darstellt, man aber darauf vertraut, dass kein Richter dieses Gewohnheitsrecht in Frage stellt ?

    LG
    Thomas
     
  18. Irgendwie finde ich, daß du bei der Würdigung rechtlicher Prolematiken manchmal ein wenig über das Ziel hinausschiesst. Willst du mal Jura studieren? ;)
     
  19. @ Matchbox: Wen meinst du damit Michael?
    Allso ich beschäftige mich zur Zeit sehr viel mit dem Spreng. G und auch mit allem was Rechtlich mit Pyrotechnik zu tun hat. Ob es nun um Lagerung, Herstellung oder ums Abbrennen geht und das aus gutem Grund:p .

    Zu Silvester würde ich sagen: Da scheind das ja durch das Spreng.G geregelt zu sein!
    Da es in Deutschland ja immer Gesetze gibt die wiederum andere aufheben, sind durch den Satz:" Feuerwerkskörper der Kl II dürfen am 31.12. bis 1.1. abgebrannt werden", allen anderen Gesetze zur vermeidung von Lärm aufgehoben.
    So verstehe ich das, oder liege ich da Falsch?
     
  20. @Pyroshow: Den unkrautEx meinte ich, daß man sich mit dem Sprengstoffrecht beschäftigen muss ist natürlich klar, aber manche seiner Beiträge bringen doch ab und an mal meinen Kopf zum qualmen (ist nicht bös gemeint) ;)

    Da liegst du goldrichtig.
     
  21. Unter Berücksichtigung der malträtierten Leser hab ich die Zitate, die Einleitung, sowie Kapitel 1, 2a und 2b mal weggelassen. :p

    Deshalb nur ganz kurz:
    Es geht mir nicht um das Gesetz, sondern um dessen Anwendung.

    Mittlerweile ahne ich, was Ihr meint, ich stand auf folgendem Schlauch :shocked: :eek: :

    WENN also Kl. II (in erlaubter Form) abgebrannt wird und dann,
    (grade weil die Verwendung nach dem SprengG zulässig ist,)
    keine weitern Einschränkungen (über das SprengG hinaus) anwendbar sind ...

    WARUM gilt das dann nicht (z.B.) für KL. I ? (oder mit Auflagen auch Kl. IV/ PM/ T)
    Diese ist doch ebenfalls zulässig, weil erlaubt ist erlaubt ? ??? ??? ???

    Wenn ich Euch richtig verstehe,
    geht es entscheidend um die Aussage, dass KL. II auf genau 2 Tage beschränkt ist. Dieser definierte Zeitrahmen ist so speziell, dass er über den anderen Gesetzen steht, und diese somit allgemeiner sind.

    Bei Kl. I, IV, T und PM sowie der unterjährigen Verwendung von Kl. II ist das SprengG nicht so speziell, erlaubt des doch die Verwendung ganzjährig (teilw. unter Auflagen) und somit können die anderen Gesetze dann weitergehend (zusätzlich) einschränken.

    Ich hoffe, dass ich es jetzt richtig nachvollzogen hab´


    manchmal brauch´ ich etwas länger ...:eek:

    LG
    Thomas
     
  22. Also die Regelung von 18:00 bis 01:00 ist mir völlig neu und völlig unschlüssig. Das kann ich so gar nicht nachvollziehen. Zumindest dass es nur bis 01:00 erlaubt ist, das ist doch auch völlig unlogisch, oder nicht?

    Ich hab bis jetzt immer als selbstverständlich angesehen, dass man die ganze Nacht durch Feuerwerk zünden darf, weil es ja nur 1 mal im Jahr erlaubt ist und man dann das Recht hat, dies die ganze Silvesternacht genießen zu dürfen.

    Ich werd mich mal erkundigen, wie das in Bielefeld der Fall ist.
     
  23. Also soweit ich mich erinnern kann darf man hier bei uns ins Hamburg nur zwischen 18:00 und 01:00 uhr feuerwerk abrennen.Aber ich glaube das kann jede Stadt regeln wie sie möchte oder???
     
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