Sicherheit Anforderungen an Transportverpackung

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Sancho, 19. Okt. 2006.

  1. Hi!
    Ich packs jetzt mal in die Profi-Abteilung, aber an sich ists auch für Klasse II interessant:

    Was muss die Transportverpackung erfüllen um eine geprüfte Transportverpackung im Sinne des Gesetzes zu sein?
    Gibt es irgendwelche bestimmten Zulassungsnummern die auf dem Karton/Kiste/Fass stehen müssen um als Explosivstoff-geeignet zu gelten, oder reicht eine UN-Nummer aus?
    Müssen die Verpackungen evtl. noch mal von z.B. der BAM abgenommen werden oder reicht die allgemeine Zulassung?

    Beispiel Zarges-Boxen: Es gibt wohl Pyros die zugelassene Zargesboxen zum Transport von Bomben etc. verwenden...muss da jede Box extra zugelassen werden oder gibt es da "Generalzulassungen"?

    Ich denke mal da kann mir bestimmt jemand weitere Infos zu geben, oder??

    Danke schonmal im Voraus

    George
     
  2. Klar müssen die Verpackungen geprüft sein und auch eine aufgedruckte Prüfnummer haben. Aus dieser Nummer geht unter anderem hervor: Ursprungsland, Hersteller, Prüfer, geeignet für..., und das ganze weltweit! Diese Nummer ist nicht die UN-Nummer. Irgendwo in meinen Gefahrgutunterlagen schlummert auch der Schlüssel um die Nummer im Klartext lesen zu können.
    Falls Du Deine eigenen Kisten prüfen lassen willst, hier ist eine Liste mit allen in Deutschland zugelassenen Prüfstellen:
    http://www.der-gefahrgut-beauftragte.de/gefahrgut_verpackung_prufung/gefahrgut-verpackung-prufung.shtml
    Das eine Bauartprüfung ausreichend ist ergibt sich ja von selbst. Oder soll die BAM alle Kartonagen erstmal auf Abbrandverhalten prüfen? ;)
    meint Raini
     
  3. Nee, schon klar ;) aber ich hab irgendwo mal aufgeschnappt, dass jemand seine Zarges-Boxen erst noch prüfen lassen musste...an sich doch überflüssig wo Zarges doch selber Gefahrgutboxen anbietet, deswegen war ich son bissel verwundert.
     
  4. Hi Sancho,

    Zarges verlangt einen Aufschlag für UN-geprüfte Transportbehälter (wenn ich mich recht erinnere, irgendwas zwischen 25 und 35€ pro Kiste), der aufgrund der Kosten für das Zulassungsverfahren ja nicht ganz unberechtigt ist. Da es sich um eine Bauartzulassung handelt, könnte man davon ausgehen, daß diese für alle baugleichen Behälter des Herstellers gilt. Allerdings liefert Zarges die Boxen mit UN-Nummer eben nur gegen den schon erwähnten Aufschlag.

    http://www.zarges.de/gefahrgut.php?chid=232

    Grüße,
    Pyrol
     
  5. Mal grob angedeutet:

    Jede Gefahrgutverpackung muss eine entsprechende Bauartprüfung hinter sich bringen. Diese muss dauerhaft mit dem Verpackungsgegenstand verbunden sein. Also z.B. auf den Karton aufgedruckt oder bei Zargesboxen eingepraegt oder aufgedruckt.

    Eine Kodierung sieht also z.B. folgendermassen aus:

    UN 4G/Y20/S/04/D/BAM0815/Dödel

    leider kann ich das Zeichen hier nicht darstellen. UN untereinandergeschrieben in einem Kreis = Verpackungssymbol

    4G = Verpackungscode hier Kiste (4) aus Pappe (G)
    Y20 = Verpackungsgruppe und Bruttohöchstmasse in kg ( Klasse 1 Material muss grundsätzlich in Verpackungsgruppe II oder I also gefährlicher Stoff oder sehr gefährlicher Stoff - Y oder X)
    S = Solid, d.h. nur feste Stoffe dürfen verpackt werden
    04 = Herstellungsjahr
    D = Herstellungsland
    BAM0815 = Zulassungsbehörde und -nummer
    Dödel = Name des Herstellers


    Eine Zargesbox hätte also folgende Nummer (Beispiel!!)

    4B/Y100/S/05/D/BAM0815/Zarges

    Da Zarges selbst prüfen darf, ist der Preisaufschlag moderat und ok


    Für weitere Infos PN oder am besten ADR Teil 6. Das steht alles drin über die Bauvorschriften von Verpackungen und in Teil4 die entsprechenden Verpackungsanweisung für Explosivmaterial (P135)


    Skyflower
     
  6. Danke schön, werd mich da in einer stillen Woche mal durcharbeiten ;)

    WEnn ich das Ganze jetzt auf das wesentliche herunterbreche, dann ist für das meiste Feuerwerk eine Verpackung der Klasse 2 vorgeschrieben...das heisst, auf dem Packstück (Fass, Karton, Kiste) muss also der Buchstabe "X" oder "Y" an zweiter Stelle stehen, oder?!

    Sprich wenn ich ein Transportgefäß habe was diese Bedingungen erfüllt, darf ich damit völlig legal Feuerwerk transportieren (Einhaltung der anderen Bestimmungen vorausgesetzt)

    Um das ganze jetzt noch ein bissel auszuweiten:
    Wäre ein Transport von z.B. fertig auf Brettern montierten und verleiteten Klasse II-Batterien in solchen Transportgefäßen zulässig, oder spielen da wieder andere Faktoren mit rein? Soweit ich weiss transportieren viele Pyros z.B. Bomben bereits verleitet als Ketten mit Vorbrennern etc. in entsprechenden Behältnissen...kann man das auf den "Klasse-II-Hobbyzündler" auch ableiten oder gibts dort Einschränkungen?

    Vielleicht kann da noch jemand weiterhelfen...

    Aber auf jeden Fall schonmal vielen Dank für die Antworten bis jetzt
     
  7. Leider klappt das wohl nicht:
    "Vor Erteilung der Zulassung (23 €) wird eine zerstörungsfreie Einzelprüfung der Boxen durchgeführt." Quelle: Zarges Weilheim, Hr. Blum.
    ... eine nachträgliche Prüfung (zur Code UN 4B -Verpackung) einer "normalen" (K 470, K 475) Box wird sich also kaum lohnen.

    LG
    Thomas
     
  8. Hallo Sancho, prinzipiell ja. Für Artikel der Gefahrgutklasse 1 (also ALLE Feuerwerksartikel) muß die Transportverpackung mindestens die Vorgaben der Verpackungsgruppe II erfüllen. Gekennzeichnet durch ein Y. Wenn die Verpackung die Vorgaben der Verpackungsgruppe I erfüllt, hat sie ein X darauf. die ist auch möglich.

    Wie schon erwähnt, ist im ADR genau vorgeschrieben, wie Artikel der Klassen UN0331 - 0334 zu verpacken sind. Grundsätzlich ist eine Aussenverpackung und eine Innenverpackung vorgeschrieben. die Materialien für die Aussen- und Innenverpackungen sind vorgegeben.

    Das kann Pappe, Holz, Alu etc sein, das dürfen, Kisten, Fässer etc sein und die Innenverpackung ist auch leicht zu erfüllen.


    Wenn du eine entsprechende Verpackung findest und diese dann mit der zuständigen Innenverpackung darin verpackst....kein Problem. Bei Klasse II Batterien würde z.B. schon die Plastikverpackung um die Batterie ausreichen. Hast du sie verleitet, dann wickel das ganze Gedöns in eine Kunststofftüte (Achtung: vorher auseinanderziehen wegen statischer Aufladung) und dann rein in das Fass oder den Karton.


    @ unkraut-ex....

    Prinzipiell ist es eine gute Antwort von Zarges mit der Zerstörungsfreien Probe....

    Faktisch sind die Kosten für das feste Aufbringen des UN Labels das ausschlaggebende und eine entsprechende Sichtprüfung.

    Es ist prinzipiell eine Bauartzulassung (stell dir vor, man müsste jeden Karton vorm Bedrucken testen) Aber da es auch Bereiche gibt, in denen Gefahrstoffbehälter nicht erlaubt sind und Zargesboxen z.B. beide Anforderungen entsprechen, wird die Gefahrgutkennzeichnung kostenpflichtig nachträglich aufgebracht.

    Skyflower
     
  9. Hallo ,

    kennt jemand von euch Shops wo es Zarges Kisten mit Klassifizierung für Gefahrgut UN 4B (BAM) gibt ? Oder vielleicht sogar ähnliche Anbieter ?

    Es scheint ja leider nicht viele Shops zu geben um mal Preise zu vergleichen .

    Kann mir jemand weiter helfen ? :) Gerne auch per PM .

    Viele Grüße

    Skydancer
     
  10. Hallo Skydancer,

    schau mal hier:
    http://www.gefahrgutshop.de/onlines..._versandausruestung_zarges_transportboxen.htm
    Oder hier:
    http://www.kistenladen.de/Zarges-Aluminiumkiste-K470-600-x-400-x-410-mm-73-Liter
    Oder hier:
    http://www.transportkistenshop.nl/transportkist-k470-40835.html


    Gruß RSpyro
     
    skydancer gefällt das.
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