Das ist aber doch eigentlich schon seit längerem so. Die Leute, die Silvester mit der Knarre durch die Strasse ziehen und PM-I Pyros verschiessen tun damit etwas verbotenes. Auch der eventuell vorhandene kleine Waffenschein ändert da nichts dran, der berechtigt nur zum Führen der Waffe, nicht zum wilden rumballern. Cheers, -Michael PS: Von Beiträgen im Stil von "Mir hat die Polizei aber noch nie die Knarre weggenommen" bitte ich abzusehen.
Man darf - sogar das ganze Jahr über - aber halt nur auf befriedetem Besitzum mit Erlaubnis des Eigentümers. Wenn da Diskussionsbedarf besteht sollten wir dafür aber lieber ein neues Thema öffnen, sonst entführen wir noch das Thema hier ins Off-Topic Land.
wäre schonmal intressant zu erfahren.. bin ja auch nicht so der informierte.. steig ja eigentlich erst dieses jahr in diese welt mit signalmunition ein.. also wenn ich das richtig verstanden habe ist es eigentlich fürn popo das ich mir eine ssw zugelegt habe
Ich bezog mich auf diese Aussage, die nun auch Vorgärten ausnimmt, selbst wenn man senkrecht, bzw. über die Mitte des eigenen Grundstücks "Geschosse" verschießt. LG Thomas
Ich habe mal ein eigenes Thema draus gemacht. Aber wie gesagt: Diese Regelung (bzw. deren Auslegung) besteht IMHO schon seit längerem. Die Tatsache, daß ein Geschoss das Grundstück nicht verlassen können darf impliziert ja eine entsprechende Größe.
also mal ein paar sachen zu mir bzw von mit.. ich habe mir eine walther p22 gekauft. habe mir signamunition bestellt habe mich eigentlich nicht großartig beschäftigt damit. weil ich eben an silvester immer leute an der staße mit ner ssw stehen sehen die ihre sternchen schießen usw. also im grunde genommen ist das verboten wie ich ja mitbekommen habe. das gelände muss umzäunt sein und mindestens so groß das das abgefeuerte geschoss das gelände nicht verlassen kann.. das heißt so in etwa die größe eines fussballfeldes. nur habe ich jetzt meine ssw umsonst gekauft? weil ich mein viele möglichkeiten gibt es da ja nicht.. was könnte passieren wenn ich unterwegs von der polizei angehalten werde und ich das mit mir führe in einem rucksack z.b. die waffe führe ich ja nicht weil ich die magazine nicht geladen habe, die waffe ist in einem koffer der verschlossen ist und die munition nochmal seperat verpackt.. dann ist das ja ein transportieren und somit kein waffenschein verlangt. aber ich mein was könnte passieren wenn ich beim schießen von signalmunition auf einer wiese z.b. erwischt werde? edit: sry das es gleich soviel aufeinmal ist
Damit wir alles in einem Beitrag beisammen haben, ergänze ich nochmal meine Aussage: Man darf - sogar das ganze Jahr über. Aber halt nur auf befriedetem Besitzum mit Erlaubnis des Eigentümers. Allerdings darf das Geschoss das Gelände nicht verlassen können, und das selbst bei (versehentlich oder absichtlich) waagrechter Schußabgabe. Andere Vorschriften (z.B. LImSchG wegen Lärmbelästigung) sind natürlich trotzdem zu beachten.
Jupp unser grunstück is so gross da könnte ich überall hin ballern und nix würde das gelende verlassen ( nein kein bauernhof ) Alos ich darf dann von 15-22.00 uhr ballern Das find ich schön
Bereits das "auf der Wiese stehen" mit geladener Waffe ohne kleinen Waffenschein stellt soweit ich weiss eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit dar.
Jepp durchaus das tut es! Du darfst die zwa von a nach b bringen aber du musst das Magazin Egal ob leer oder voll Getrennt transportieren und die munition ebenfals weg von der knare dann ist du vollig legal unterwegs!
Ja dann darfst du es wenn der eigentümer sagt geht kla ( ich würds mir schriftlich geben lassen mit unterschrift !!! ) dann is es ok ! soweit ich es weiss!
in dem fall würde es sich garnicht mehr rentieren eine ssw zu kaufen? hmm dann war das gelb umsonst ausgegeben
Ja aber darüber hättest du dir im vorfeld gedanken machen müssen.Was hast du denn für eine dann kauf ich sie dir ab.
Also kann man ja Signalsterne auf dem eigenen Grundstück verschissen, da kommt meines wissens nicht mehr all zu viel runter
Ja würd ich machen.Naja Viel glück dann mal meld dich einfach wenns nich klappt dann kommste zu mir und lässt deine finger spielen am abzug
Ja, ist klar, deswegen steht da uch auf dem EIGENEN Grundstück, was mit sich führt das es schon im Besitz ist Wenn es ihm nicht gehört, braucht er erst die erlaubniss des Besitzers, wie schon geschrieben wurde. ( also in der Familie ist das ja klar, bei Mietern wirds schon schwehrer )