Signalmunition seltene röhm rg8???

Dieses Thema im Forum "Waffen, Geräte, Bestimmungen" wurde erstellt von youki, 30. Juli 2007.

  1. Ich habe beim aufraumen bei meinem grosvater 2 alte pistolen gefunden: eine röhm rg8 aber komischer weise fand ich nicht das model auf dem internet die eine pistole ist, da meine ein revolver mit trommel ist, wo mann eine klappe aufklappen muss um sie zu laden, dabei fant ich noch 6 mm flobert rundkugeln. Kann einer mich aufklaeren wie alt mein model ist und welches model es genau ist danke
     
  2. Ich kenne nur die Schreckschußwaffe RG-8 http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/Rohm_RG8/rohm_rg8.html

    Wenn es sich nich um diese handelt, so klingt es Deiner Beschreibung nach eher um einen scharfen Revolver in einem flobert-Kaliber. Röhm hatte davon auch einige produziert. Es wäre schön, wenn Du einmal ein Foto einstellen könntest, dann kann ich Dir sicherlich bei der Identifizierung helfen. Ein weiteres Forum, welches solch einen Service gerne anbietet ist co2air.de

    Ansonsten solltest Du noch einmal das lokale Waffengesetz konsultieren. Vielleicht benötigst Du eine Genehmigung für den Besitz von flobert-Waffen.......
     
  3. Auf den ersten Blick: keine Ahnung ob Schreckschuß oder Scharf, tendiere aber eher zu letzterem.

    Ich würde an Deiner Stelle einmal sehen, ob Lauf und Trommelkammern verbaut oder durchgängig sind. Ist alles klar durchgängig und die 6mm flob-Patronen passen, dann hast Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine scharfe Waffe vor Dir.
     
  4. das muss noch nicht sein, sehr alte ssw revolver haben manchmal auch noch gaenzlich unverbaute laeufe im richtigen kaliber, die .22 lang platzpatronen pistoelchen wurden deswegen ja auch so gerne von bastlern benutzt..

    hab selber ne rg 8, aber die selbstladepistole. von diesem teil hier habe ich noch nie was gehoert, also ne raritaet is das definitiv, sollte es eine schreckschusswaffe sein

    um das rauszufinden wuerde ich mir mal den lauf, falls unverbaut und die waffe keine PTB-nr hat, mal genauer ankuggen. hat er zuege ist es definitiv ne scharfe waffe
     
  5. also finde keinen stempel auf der waffe die loecher in der trommel gehen durch, hab misch noch nicht getraut sie auszuprobieren und glaube werde es auch lieber lassen sein
     
  6. Das Einfachste wäre, wenn Du die Waffe einfach einmal zu einem Büchsenmacher bringst. Dieser wird Dir direkt vor Ort sagen können, um was es sich genau handelt und ob das gute Stück noch etwas wert ist. Voraussetzung ist aber daß Du die Waffe legal besitzt!
     
  7. schau doch einfach mal in den lauf rein, ist der unverbaut? wenn ja, glatt oder mit zuegen?

    ausprobieren kannste die ruhig mit passender schreckschussmunition, da kann nicht viel passieren, wenns ne scharfe ist erst recht nicht. aber rausfinden wirste dadurch auch nichts..
     
  8. Wenn ich mich recht entsinne, sind gerade besagte Flobertwaffen Glattlaufwaffen, also kann man sich da eher nich dran orientieren

    In Deutschland wäre in dem Fall die Lösung sehr einfach... Keine Stempel = Keine Zulassung.

    Wie die Situation für Flobertwaffen in Luxemburg ist, keine Ahnung...

    Ich würde auf jeden Fall auch wie von Boule angesprochen einen Büchsenmacher aufsuchen.
    Schilder dem, das Du das Schätzchen gefunden hast, und er wird feststellen was das ist und ob Du es haben darfst. Wenn nicht, wird er das Teil für dich "entsorgen" wenn Du Glück hast.
     
  9. ok werde ic machen, habe sie bei meinem grossvater gefunden , lol, das ist doch legal oder nicht lol
     
  10. Davon kann man leider nicht immer ausgehen. Ich kenne die Gesetze in Luxemburg nicht, aber in Deutschland waren viele Waffen vor '76 frei erwerbbar und wurden erst im Nachhinein erlaubnispflichtig. Wenn nun jemand die Anmeldefrist verschlafen hatte, war es schlagartig eine illegale Waffe.
    In Deuschland wäre ein 6mm Flobert-Revolver z.B. nur auf WBK erhältlich, in den Niederlanden und Frankreich wurde damit aber lange Zeit legal im Hinterzimmer der Gaststube trainiert und auf den Bauernhöfen die Ratten gejagt.
     
  11. mal angenommen, der großvater war zum besitz der waffe berechtigt und verstirbt. irgendwie muss man ja in erfahrung bringen können, ob man die waffe besitzen darf bzw. an einer entsprechenden stelle abgeben ohne mit dem gesetz in konflikt zu geraten (waffenhändler/büchsenmacher ist sicher mal eine gute anlaufstelle).
     
  12. also hatte bis jetzt noch keine zeit zum buechsenmacher zu gehen, werde das freitags machen, aber habe direkt bei röhm nachgefregt, es soll der selltene rg8 revoler sein aus den 60 jahren, sie haben ader leider keine weitere infos mehr...
     
  13. die von röhm konnten dir nicht sagen was das fuern kaliber ist? :shocked:


    @bo stimmt daran hatte ich garnicht gedacht, hatte die ganze zeit das normale kaliber .22 im kopf, da gibts soweit ich weiss keine glatten laeufe
     
  14. nichts für ungut aber lebt dein großvater noch ? den könnste ja evtl fragen
     
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