Hallo, Wie verhält sich das eigentlich wenn Pyroknallpatronen der Kategorie F4 auf MES angeboten werden. Normal dürfte man solche Artikel nur an Scheininhaber verkaufen. Ebenso bräuchten doch Scheininhaber für PM2 eine MES oder irre ich mich da???? Gruß Dexter
Knallpatronen Kat.F4 dürfen auf MES nicht abgegeben werden. Das siehst du völlig richtig. Auch der einfache Munitionserwerbschein reicht nicht zum Kauf von Knallpatronen PM2 aus. Das muss explizit eingetragen sein (Bedürfnisnachweis).
Dann müsste derjenigen das wissen, da er anscheinend Feuerwerk vertreibt. Den dieser wird immer aktiv wenn es Ende des Jahres zu geht.
Es gelten die üblichen Bestimmungen der Klasse PM I, wie z.B.: > Erwerb und Verwendung ab 18 Jahren > Abschuss von befriedetem Besitztum aus > Bestimmungsgemäße Verwendung
Ja, wäre mir auch neu, dass es in PM1 Knallpatronen gibt, od. hat sich da zwecks EU-Gesetze auch was geändert?