Indoor- und SFX T1 privat zünden

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Pyrotecc, 2. Januar 2005.

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  1. Darf ich T1 Material auch an Silvester zünden?


    PYROTECC
     
  2. Vor Publikum - sprich draußen um 00.00 Uhr? Nur wenn vorher angezeigt und genehmigt, aber das kannst du dir abschminken.
     
  3. Darf ich sie an Silvester zuhause zünden?????


    PYROTECC
     
  4. Die Verwendung von pyrotechnischen Effekten der Klasse PT1ist ausschliesslich für "technische Zwecke" erlaubt und muss bei den zuständigen Behörden angemeldet werden.

    Als technischen Zweck definiert der Gesetzgeber beispielsweise die Verwendung...

    ...zur szenischen Darstellung in Versammlungsstätten, sowie für Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen.

    ...zur Lagedarstellung für Feuerwehr- und Katastrophenschutzübungen

    ...zur Signalgebung bei Notfällen (z.B. Schiffbruch, was selbstverständlich nicht 14 Tage vorher angezeigt werden muß ;) )

    ...als Treibladung bzw. Treibsatz für Airbags, Löscheinrichtungen, Leinenwurfraketen, Schadvogelbekämpfung, etc.

    ...usw.

    Dein Privatfeuerwerk zuhause dürfte wohl kaum technischen Zwecken dienen.

    Der langen Rede kurzer Sinn: NEIN !

    Andreas
     
  5. Dir bleiben aber die sog. Traumsterne, die in Klasse I (nicht T1) eingeordnet sind, um die Silvester- oder Geburtstagsfeuer zu illuminieren. Diese halte ich für deutlich geeigneter, als Wunderkerzen, da letztere giftige Verbrennungsgase produzieren.
     
  6. Dann verstehe ich nicht warum einer unserer Karnevalscorps jedes Jahr zu Rosenmontag und ähnlichen anderen karnevalistischen Veranstaltungen mit der TSR rumballern. Die hat ja auch T1 Zulassung. Und ich denke kaum das die jede einzelne Rakete anzeigen die sie schießen.
    Ich denke das ist wohl ehr so eine Grauzone. Die Grünen intressiert es nicht weil Karneval ist. Die Stadtverwaltung freut sich weil durch den Karneval viele Leute in die Stadt kommen
     
  7. TurboSalutRaketen werden normalerweise nicht vor Publikum und in Weinbergen geschossen.

    DIe Leute vom Karnevalsverein sollten mal lesen was auf der Rakete draufsteht :

    Abgabe und Verwendung nur zur Schadvogelbekämpfung oder ähnlichem erlaubt.
     
  8. Ja deswegen schreib ich das ja. Nur wer sollte sie anzeigen. Und wenn käme eh nur ein müdes Lächeln von den Grünen oder der Stadt. Das wird aber schon so lang wie ich denken kann praktiziert. Da hat noch nie einer gemeckert.

    Also die Garde is halt ein Verein die auch 2 "Kanonen" ihr eigen nennt. Und um damit auch schießen zu können benutzen die halt die TSR. Die könnten natürlcih auch ne Donnerhall verwenden wenn se legal sein wollten. Oder die haben so große Mengen der TSR mit Kl. 2 Zulassung die sie noch verballern.

    Gefährlich is das schon. Man stelle sich mal ne durchgezündete TSR im Rosenmontagszug und das nach Möglichkeit noch vorm Offenen Kanal der Live überträgt vor. Massenpanik live im Fernsehn :shocked:

    Frage so am rande. Wie is das eigentlich mit solchen Gaskanonen. also ich meine wo Gas in einen Brennraum geleitet und dieses dann entzündet wird. Dies müßte ja laut Kriegswaffengesetzt eigentlich verboten sein. Is vom Prinzirp her ja wie ne Kartoffelkanone.
     
  9. Ist bestimmt verboten, wie alles was spass macht und laut knallt, Karbidböller sind auch nicht leise :)

    Bzw. muss angemeldet werden, oder nach § sowieso, oder Befähigungsschein....

    /sarkasmus off

    Würde mich auch interessieren , gilt Schweißgas/Sauerstoffgemisch als Sprengstoff?

    99 Luftballons...
     
  10. ...eigentlich sollte man das mit dem Nick wissen :rolleyes: ;-)
    Nicht alles was explosionsartig reagiert, ist ein Explosivstoff! (Siehe Knallgas, Chlorknallgas, LöMi/Luft-Gemische etc...)

    Ich verweise da mal spontan auf die R-Sätze 1-6, 9, 16 und 19
    Ethin (ich nehme mal an, dass du das mit Schweißgas meinst...ist das gängigste) kann laut R-Sätze sowohl beim Erwärmen, als auch mit/ohne Luft explodieren...es fällt aber NICHT unter Sprengstoffe! (sonst müsste ja jeder einzelne Schrauber n (Sprengstoff)-Sachkundenachweis haben um schweißen zu dürfen...)

    Um auf deine Anspielung mit den Luftballons zu kommen: DAS würd ich mir mal ganz stark überlegen...wirf mal einen Blick auf die Dichte von Ethin, dann berechne noch das Gewicht des Luftballons ein, und dann kannst du ungefähr abschätzen in welcher Höhe dein Ballon schweben wird...


    Ich denke damit sollten deine Fragen weitestgehend beantwortet sein ;-)

    Gruß
    George
     
  11. Ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass sich die eigentliche T1-Frage längst geklärt hat und schließe dieses Thema lieber, bevor ich es löschen muss.

    Markus von FEUERWERK.net
     
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