floralat

Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung
floralat, 30. Dezember 2011
    • Bewertung:
      1/5,
      DerPyro97
      O.O
    • Fietje
      Gibt es auch bemannte Fluglaternen ? ;)
    • Clef
      Diese Absage kostet dich 82 € ???? Mein Beileid. Schade :(
    • mondfeuer
      Da kriegt man eine schwiemelige Absage und muß dann auch noch dafür blechen... na denn mal herzlichen Dank. :rolleyes:
    • Alter Knaller
      ist das rechtlich überhaupt möglich? Primitivste Abzocke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    • Sile
      Ich halte das für rechtlich nicht tragbar. Eine Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung äussert sich durch schlichte Nichtgenehmigung, eine gesonderte Versagung ist Quatsch.
    • floralat
      Ich bedanke mich für eure Anteilnahme. Derzeitig laufen zur Thematik je ein Verfahren beim VG Halle Sachsen - Anhalt und Leipzig Sachsen.
    • sureshot
      Wie sieht es mit der Begründung des Bescheides aus? Wurde darin das in § 2 Abs. 1 der Fluglaternenverordnung bezüglich der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eröffnete Ermessen ausgeübt, also eine Interessensabwägung? Wurden Bedenken wegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit dargelegt? Wenn nicht, ist der Bescheid wohl alleine deswegen schon rechtswidrig.
    • floralat
      Die Begründungen sind abstrakt und nicht nachvollziehbar. Wenn allgemeines Interesse könnte ich den vollen Schriftsatz veröffentlichen.
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    Hinzugefügt von:
    floralat
    Datum:
    30. Dezember 2011
    Aufrufe:
    5.715
    Anzahl der Kommentare:
    9
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