Pyro

Pyroforum 2013

..... brrrrrrr ....

Pyroforum 2013
Pyro, 6. Apr. 2013
    • Bewertung:
      5/5,
      NightFlyer
      Tulite? (wegen diesen tollen, kleinen Fontänen "Saihke") - schade, dass sie nicht mehr schießen konnten! :(
    • Bewertung:
      5/5,
      Fietje
      Jap, das ist der Christian von Tulite ;), schöne Fontänen diese Säihke
    • Cool-Fox
      was mich mal Interessieren würde ist:

      wie gehen die Firmen mit den Artikeln um die nicht zur Zündung kamen ?

      werden die Verleitungen wieder gelöst, Zünder entfernt und wieder fürs nächste Feuerwerk eingepackt ober wie sehen da die Vorschriften aus ?

      das gleiche frage ich mich bei "Blindgängern" von Großfeuerwerken. Wie müssen die Firmen diese "Reste" behandeln ?

      Liebe Grüße
    • Bewertung:
      4/5,
      Adnan Meschuggi
      Na, Blindgänger müssen eingesammelt und fachgerecht entsorgt werden.
      Je nachdem gibt es da unterschiedliche Möglichkeiten.
      Eine Bombe die nicht gezündet hat kann wegen eines Fehlers im Korpus oder eben wegen nichtanbrennens der Stoppine usw. nicht zünden. Im letzteren Fall macht man einfach ein wenig Litze oder Stoppine ran und fertig. Ersteren Fall hatte ich glücklicherweise noch nie!
    • Cool-Fox
      darf man denn eine Bombe die wegen der Stoppine nicht gezündet hat einfach so "Repariert" wieder lagern und Monate später wieder regulär mit einplanen ?

      Das frage ich mich nämlich schon länger :D.
    • Fietje
      Regulär einplanen darfst Du sie nicht, aber Du musst sie ordnungsgemäß zurück in dein Lager transportieren und dort so lange aufbewahren, bis Du sie vernichten kannst. Was Du aber letzendlich in der Realität damit machst bleibt Dir überlassen.
    • Bewertung:
      5/5,
      Red342Bull
      Eigentlich gibt es doch kein Gesetz, was die Vernichtung vorschreibt bzw. die Wiederverwendung erlaubt, oder!? Trotzdem würde schon bei mir der gute Menschenverstand einsetzen und ich würde den fehlgezündeten PtG ordnungsgemäß vernichten. PS. War wirklich schade, Tulite hätte mich persönlich sehr interessiert...
    • Fietje
      Naja, da gilt es wieder hinsichtlich der QS-Prüfung. Ein derart veränderter Gegenstand dürften seine QS verloren haben und ist somit nur noch zu vernichten und nicht mehr zu verwenden. Inwieweit man das befolgt bei einem schlichtweg überhaupt nicht angebrannten Effekt liegt dann wieder im Ermessen des Pyrotechnikers. Da kommt eben wieder die Verantwortung hoch. Man muss heutzutage für alles eine Gefährdungsbeurteilung in der Hinterhand haben.
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  • Album:
    Pyroforum Stabe!
    Hinzugefügt von:
    Pyro
    Datum:
    6. Apr. 2013
    Aufrufe:
    1.621
    Anzahl der Kommentare:
    8
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