hge-pyro

Zink Knallpatrone P1 Text

Neue Knallpatronen von Zink in der Kat. P1 Art. Nr 532

Zink Knallpatrone P1 Text
hge-pyro, 5. November 2017
Mesk28, buuii, Brakelmann und 2 anderen gefällt das.
    • Bewertung:
      5/5,
      Twistone
      Sind die von der Wirkung her so wie Starenschreck? Und braucht man dafür einen Schein? Die P1 Zulassung ist doch einfach nur eine Zweckgebunde Zulassung oder?
    • Brakelmann
      Warum bringt Zink das überhaupt mit deutscher Beschreibung raus, wenn doch klar ist, dass man sie so (mit ptb Abschussgerät) nicht verwenden darf?!
    • tribun77
      Falls das keine Fälschung ist, bleibt es dabei, dass die in D nicht zugelassen sind, da solche 15mm Mun. unter das WaffG fallen. Dementsprechend ist eine PM-Zulassung erforderlich. Unter der angegeben CE-Nummer findet man rein garnix im Inet.
    • tribun77
    • RiesenChinaBöLLer
      Was genau bedeutet denn die P1 Zulassung nun für dieses Produkt? Was unterscheidet sie von zB. ABA Vogelschreck?
    • buuii
      @Brakelmann wahrscheinlich für Österreich und die Schweiz ;)
      Mathau gefällt das.
    • tribun77
      @RiesenChinaBöLLer
      Für uns in D hat das erstmal keine Aussagekraft aus den bereits erwähnten Gründen.
    • Brakelmann
    • Brakelmann
      Aber: Ist ptb Zulassung nicht eine rein deutsche Spezialität?:confused:
    • tribun77
      @Brakelmann
      Muss natürlich nicht sein. Aber mich würde dann schon die Begründung interessieren, warum man die in P1 zertifiziert. Kann natürlich sein, dass das in anderen EU-Ländern als Feuerwerk/Pyrotechnik gilt und dementsprechend eine CE-Zertifizierung zwingend erforderlich ist.
    • tribun77
      @Brakelmann
      Ja PTB ist Deutschlandspezifisch. Von daher hatte ich auch den Verdacht mit der Fälschung. Es macht für D einfach keinen Sinn.
    • Farben im Himmel
      Man darf doch nicht nur von Deutschland ausgehen. Wie wir alle wissen gilt seit Mitte diesen Jahres Eu weit die CE Pflicht. Und unter diesem Aspekt eigentlich logisch das Zink die zertifizieren lassen muss. Bisher wurden die im Ausland ja auch mit der deutschen PMII Kennzeichnung verkauft, einfach deswegen weil man dort wahrscheinlich keinen weiteren bzw bisher keinen CE Prüfnachweis brauchte. Also ich gehe schon davon aus das die echt sind. So gesehen kann man die jetzt überall in der EU verkaufen, eine Verwendungseinschränkung bleibt jedoch weiterhin den einzelnen Ländern vorbehalten. Und in Deutschland ist das verwenden (ohne Bedarfsnachweis) nach wie vor verboten.
    • Brakelmann
      @Farben im Himmel Es wird zwingend auf PTB verwiesen und es besteht aber keine PM2 Zulassung.

      Das ist so rechtlich unmöglich.

      Darüber hinaus würde man im Ausland gegen den Verwendungszweck verstoßen, wenn man keine Waffe mit deutscher PTB Zulassu g verwendet, auch das ist paradox.
    • Farben im Himmel
      @Brakelmann Das ist halt der gängige Hinweis, der im Ausland ja keine Gültigkeit haben muss. Stand damals ja auch auf den PMII und die wurden im Ausland trotzdem verkauft und dort benutzt. Also ist denen dort egal was auf der Packung steht. PTB Pflicht gibt´s dort nicht. Nur die CE muss seit diesem Jahr drauf sein, weil Gesetz. Die sind so wie ich denke nicht für Deutschland, sondern für den Rest der EU.
      Ich denke für Deutschland wird es eine andere Version geben, bei der die PM II draufsteht.
    • tribun77
      @Farben im Himmel
      Deine Aussage macht nicht soviel Sinn.
      Damals gab es eine PMII-Zulassung, aus dem Grund der Text mit PTB etc. zusätzlich der Verkauf außerhalb von D. Da war der Text natürlich irrelevant. Aber man hat halt nur ein Label gebraucht, eine Verpackung für D und Ausland.
      Jetzt gibt es ausschließlich eine P1-Zulassung, dementsprechend keine Zulassung für D. Aus dem Grund macht der PTB-Text null Sinn.
    • Farben im Himmel
      @tribun77 Der Text muss im ersten Moment ja auch keinen Sinn geben, das wurde wahrscheinlich deswegen übernommen bzw als Empfehlung draufgeschrieben, das der Verwender besser nur geprüfte Signalpistolen nimmt, weil man ansonsten keine Haftung übernimmt. Und eine PTB geprüfte Pistole ist im Ausland ja nicht gleich illegal, wenn man da evtl gar keine Prüfung braucht oder ? Was derjenige im Ausland dann macht bleibt sein Bier. Nur wenn er dann die Teile aus einer Signalpistole ohne PTB verschiesst und was passiert ist Zink rechtlich gesehen aus dem Schneider, weil sie eindeutig darauf hinweisen das die Verwendung nur mit PTB sicher ist, wenn du verstehst was ich meine. Klingt komisch, is aber wahrscheinlich so :p

      Und die gleiche Verpackung wird es dann wahrscheinlich ohne den Rosa Absatzdruck, (also da wo CE Zulassung) steht mit anderer Bedruckung, nämlich PM II Nummer in DE geben, mit dem Hinweis wie gehabt - Erwerbsscheinpflichtig.
      Nur meine Gedankengänge. Warten wir ab was Sache ist, wird sich bald klären.
    • tribun77
      @Farben im Himmel
      Natürlich machte der Text damals Sinn. Man hatte ein Produkt welches man in D und im Ausland verkaufen wollte. In D musste man zwingend die BAM-PM-Nummer drauf haben + Hinweis mit PTB. Das war zwar im Ausland nicht nötig, aber so brauchte man keine 2 Verpackungs-Layouts entwerfen bzw. keine unterschiedlichen Verpackungen in der Produktion nutzen.

      Die P1-Variante (falls es tatsächlich keine Fälschung ist) kann nur ausschließlich für den ausländischen Markt bestimmt sein. Dementsprechend entwirft man ein Verpackungslayout ohne solch unnötige Angaben. Da dieses Produkt halt nur für den ausländischen Markt bestimmt ist. Das wäre sonst so, als wenn ich ein Produkt habe, was z.B. in Polen nicht zugelassen wäre, aber ich trotzdem polnische Anwendungshinweise aufdrucke, die vielleicht noch sehr spezifische poln. Vorschriften betreffen. Macht schlichtweg null Sinn.
    • Farben im Himmel
      @tribun77 Am besten sollten wir direkt an der Quelle nachfragen ;) Zink hat ne Email Adresse und n Telefon, dann wissen wir vlt was Sache ist. Alles andere ist gegenseitiges spekulieren, das schafft keine Klarheit :D
    • Mofafreund
      @tribun77 macht Sinn, deshalb ist der gesamte Text auch auf deutsch verfasst:D
    • tribun77
      @Mofafreund
      Keine Ahnung wie Du das jetzt meinst.

      Davon abzusehen ist auch die Angabe der Lautstärke bissl komisch gewählt. Ist es nun die maximale Lautstärke im Sicherheitsabstand? Wenn ja, kann man nicht > 115dB schreiben, sondern muss dann < 115dB bzw. kleiner/gleich 115 dB schreiben (das Zeichen hab ich leider nicht auf dem Handy).
    • Farben im Himmel
      jetzt mal ehrlich... Du glaubst doch nicht wirklich das die Packung nicht echt ist oder ? Nur so nebenbei, bei den Funke Knallpatronen in P1 steht ebenfalls auf deutsch der Hinweis drauf, das man die "Knallkartuschen" nur mit zugelassenen PTB Signalwaffen verwenden soll und die werden ebenfalls im Ausland verkauft. Und dort ist sogar die Beschriftung auf der Kartusche komplett in deutsch gehalten. Das hat ja auch absolut nichts zu bedeuten. Such mal im Netz oder auf der Tube, dann siehst du das. Ich gehe jedenfalls nach wie vor davon aus das die Teile zu 100% echt sind, ebenso wie die Zulassung nach CE völlig konform ist.
    • Mofafreund
      @Farben im Himmel würde auch sagen, das die echt sind! Nur bin ich nicht damit einverstanden, dass man sich die nicht ohne EWB kaufen darf! Da bin ich anderer Meinung! Sie haben eine Lagergruppe von 1.4G und eine P1 Zulassung. Solange das gesetzlich nicht neu geregelt ist, egal wie die BAM die jetzt nach persönlichen Auffinden klassifizieren würde, sind sie momentan für jeden frei erwerbbar.
    • Farben im Himmel
      Erwerbbar sind die im Normalfall schon für jeden ab 18, da sie CE P1 sind, nur sind sie in DE ohne Erlaubnis nicht legal verwendbar, da man 1.einen Bedarfsgrund zum verschießen benötigt (also Beispiel im Weinberg zum Vögel vetreiben, Jäger zum Wild vergrämen...) und 2.für Signalmittel die aus Signalwaffen abgeschossen werden sollen das WaffG gilt, also die zu verschießenden Kartuschen als (Pyro)munition gelten. Unter diesem Aspekt müsste es rein theoretisch nochmal eine andere Version für De geben, auf der eine PM II Zulassung steht. Aber keine Ahnung ob es die gibt oder geben wird ?
    • Mofafreund
      @Farben im Himmel scheinbar gibt es ja jetzt beides? Sammeln und tauschen ist doch Grund genug die Teile zu kaufen.
    Es existieren keine Kommentare, die angezeigt werden könnten.
  • Album:
    Album von hge-pyro
    Hinzugefügt von:
    hge-pyro
    Datum:
    5. November 2017
    Aufrufe:
    13.056
    Anzahl der Kommentare:
    25

    EXIF-Daten

    Dateigröße:
    2,8 MB
    MIME-Typ:
    image/jpeg
    Breite:
    4128px
    Höhe:
    2322px
    Blende:
    f/2.2
    Kamera-Hersteller:
    SAMSUNG
    Kamera-Modell:
    GT-I9506
    Aufnahmedatum/-zeit:
    2017:11:05 20:55:16
    Belichtungsdauer:
    1/173 sec
    Filmempfindlichkeit (ISO):
    ISO 50
    Brennweite:
    4.13 mm
     

    Bitte beachte: EXIF-Daten werden in einem gültigen Dateiformat abgespeichert, wenn Bilder hochgeladen werden. Dieses Bild kann allerdings nach dem Hochladen noch verändert worden sein. (Gedreht, gekippt, beschnitten usw.)

  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden