*RAKETE*

Walther 7mm PM von 1973

Walther 7mm PM von 1973
*RAKETE*, 12. März 2019
    • Bewertung:
      5/5,
      Pyromartin
      Genau diese Konstruktion an 7mm Sternen waren meine ersten pyrotechnischen "Spielwaren", vor etwa 55 Jahren. Dies sind die ersten von denen ich nun mal ein Foto sehe. Was hatte damals eigentlich die Bezeichnung "T" und " Kl IV" für eine Bedeutung ? Ich habe diese Bezeichnung auch auf alten bengalischen Zylinderflammen der Feuerwehr gesehen.
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    • *RAKETE*
      Laut SprengG in der Fassung vom 24.07.1972, Quelle: Bundesgesetzblatt,
      bedeutet das "T im Kreis" die Einteilung eines PTG in die Unterklasse T2, also technisches Feuerwerk.

      Ferner heißt es:
      "Signalmittel der Klasse T mit Antrieb durch eine Ausstoßladung sind in jedem Falle Gegenstände der Klasse T2. Das gleiche gilt für Raketenmunition und Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung für technische Zwecke, die zur Verwendung in Geräten zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind."

      In den Abgabebestimmungen zu T2 heißt es:
      "Pyrotechnische Gegenstände der Unterklasse T2 dürfen anderen nur überlassen werden, wenn der Erwerber

      1. einen schriftlichen Auftrag mit Angabe des Verwendungszweckes vorlegt,

      2.auf Grund des Gesetzes oder auf Grund landesrechtlicher Vorschriften berechtigt ist, mit diesen Gegenständen umzugehen oder diese zu erwerben.


      KL.IV bedeutet es handelt sich um einen PTG der Klasse IV, an diesem Punkt gibt es aber einen Widerspruch: ein PTG kann entweder in KL.IV eingestuft sein, oder in T2, nicht aber beides.

      Außerdem entsprach Kl.IV der heutigen Kat.4 und war deshalb nur an Personen mit behördlicher Erlaubnis abzugeben...das trifft auf diese PM aber sicher nicht zu...an der Stelle komme ich nicht weiter.

      Es könnte aber sein, dass je nach Verwendungszweck , diese 7mm Leuchtsterne auch als Verladeartikel eingestuft worden sein könnten, dann wären sie möglicherweise der KL.IV zugeordnet gewesen...das beide Klassen, bzw. Verwendungsarten auf einer Verpackung deklariert sind ist jedoch seltsam, zudem würde dann noch der Hinweis fehlen:" Abgabe nur gegen Vorlage einer behördlichen Erlaubnis".

      Ich kann diese Deklaration nicht sinnhaft erklären, denn sowohl die Einstufung in T2, wie auch in KL.IV hätten den Erwerb für nicht Erwerbsberechtigte eigentlich unmöglich gemacht...erst mit der Einführung der Klasse PMI wären solche Leuchtsterne wirklich frei zu erwerben gewesen, vielleicht wurde damals auch weniger genau darauf geachtet und die Sterne waren quasi frei verkäuflich, denn faktisch macht diese Klassifizierung für solch einen Artikel keinen Sinn.
    • Pyromartin
      In meiner Erinnerung waren die Sterne bunt und in einer anderen Verpackung, ohne obige Aufschrift. Das farbige Papier war oben zugefaltet (wie obige) im Gegensatz zu den späteren "zugedrehten" RG3 7mm Sternen.
    • *RAKETE*
      [​IMG]

      so wie diese auf der rechten Seite?
    • Pyromartin
      Ja, das kommt hin.
    Es existieren keine Kommentare, die angezeigt werden könnten.
  • Kategorie:
    Signal- und Imitationsmittel
    Hinzugefügt von:
    *RAKETE*
    Datum:
    12. März 2019
    Aufrufe:
    745
    Anzahl der Kommentare:
    5
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