hge-pyro

Knallpatronen

30 Karton Knallpatronen alles Klasse IV auch die normalen haben jetzt den Aufdruck Klasse IV zum Glück.

Knallpatronen
hge-pyro, 11. August 2007
    • vectorcp1
      Du sagtes auf den normalen Knallpatronen steht jetz auch KL.IV heist das man bekäme die nur mit der rechten erlaubis also KL:IV scheinoder auch PMII???Achso und kennst du auch knallpartonen die sollen auch von zink sein die steigen rot auf und werfen rote sterne ab wie bei gruen halt gruen kein titanbukett?
    • hge-pyro
      Hallo nein es gibt ja auch noch die normalen Knallpatronen in den 50er Schachteln die sind und bleiben PMII.
      Ja klar kenne ich Lichtspurknallpatronen, das hier sind auch welche und zwar gibt es die in rot, grün und weiss und die habe den Titanfunkenblitzknall drinne.

      VG
      Hans
    • vectorcp1
      Ach jetzt weis ich bescheid die 100er packung normaler knallpatronen da müsste man ein KL:IV nachweis vorlegen.Ja das das du lichtspurknallpatronen kennst ist mir vollkommen klar ich meint aber die Haben z.b ein gruen schweif und werfen grune sterne aus anstatt titan funken und die roten steigen rot auf und werfen rote sterne aus keine titanfunken.ich wollte fragen ob die zink vertreiben.
    • hge-pyro
      Hallo nein die kenn ich nicht, bei Zink gibt es die so weit ich weiss nicht. Ja alles wo Klasse IV draufsteht ist nur für Erluabnisscheininhaber vorbehalten und dieser Verpackungen der Knallpatronen sind Lasse IV und auch auf jeder einzelnen Patrone steht Klasse IV drauf.

      VG
      Hans
    • stromie
      Hallo
      Ich habe mal eine andere Frage.
      Könnte man denn die Klasse IV Knallpatronen auch aus einer SSW abfeuern wie z.B. die Klasse II Knallpatronen aus der 50er Packung die ich mit einem MES erwerben kann,
      oder sind die oben abgebildeten Knallpatronen speziell für Großfeuerwerke hergestellt und sind somit abgesehen vom Kal. 15 anders Konstruiert z.B. andere Treibladung etc. ( oder wird nur in Klasse II und IV unterschieden da man unterschiedlich Erwerbsberechtigungen brauch)

      mfg
      Stromie
    • Voreifelrambo
      Diese Patronen mit der Kl 4 Einstufung darfst du nicht aus der SSW abschießen auch wenn sie identisch mit den PM 2 sind.

      So ist das nu mal in Germany
    • stromie
      Ja ja unsere schöne Rechtssprechung...
      Ne hatte mich nur mal interessiert Ich kenne die Klasse II und IV Patronen.
      Ich hatte nur wegen der Angabe zu der Steighöhe von 40m auf der 100er Packung gedacht es könne sich trotzt des gleichen Äußeren der Patrone (jetzt abgesehen vom Aufdruck) um ein doch unterschiedliches Produkt handeln.

      gruß
      Stromie
    • pyrocowboy
      tja was nützt das...trotzdem bekommt man die in Pol..frei für Huns u, Kuns.
    • Bewertung:
      5/5,
      Armin
      Am besten Schießt man die im 7er Bündel aus einem Rohr mit innern Durchmesser 45mm!
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  • Kategorie:
    Großfeuerwerk
    Hinzugefügt von:
    hge-pyro
    Datum:
    11. August 2007
    Aufrufe:
    5.313
    Anzahl der Kommentare:
    9
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