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Komet 150 S mit Munition

Einschüssiger Signalgeber Komet 150 S Kal. M9/15mm (alte Ausführung mit Gewinde zum Einschrauben der Patronen), PTB 368. Hersteller: W. Reimer GmbH Hamburg. Rechts neben dem Abschussgerät Munition, von oben nach unten: - Rauchstrichpatrone orange - Stern grün in Aluhülse - Stern rot in Kunststoffhülse - Stern grün in Kunststoffhülse - Stern weiß in Kunststoffhülse Der einzelne Zink Leuchtstern darunter dient zum Größenvergleich. Wie man an der durchscheinenden weißen Leuchtpatrone darüber sehen kann, sind die enthaltenen Signalsterne etwas länger als "normale" 15 mm Leuchtsterne. Die Munition kann mittels Tastmarkierungen auch im Dunkeln unterschieden werden. Rote Sterne haben zwei Längsrippen auf der Hülse, grüne haben eine Rippe, weiße Patronen sind glatt. Rechts daneben ein gemischter Munitionsbeutel; Hersteller: Zink

Komet 150 S mit Munition
sureshot, 22. Juni 2009
Lutzmannrollerfahren gefällt das.
    • Bewertung:
      5/5,
      31.12.2002
      Wo kann man diesen Signalgeber erwerben bzw. was kostet sowas ?
    • sureshot
      Normalerweise gibt es diese Signalgeber im Waffen- oder Outdoorfachhandel, und auch in Segel- oder Tauchsportgeschäften dürften sie zu finden sein.

      Googeln hilft auch weiter, einfach "Signalgeber" eingeben. Preis um die 20 €, Munition 15 - 20 € für 9 Schuss Leuchtmunition.
    • Bewertung:
      3/5,
      corsair 1309
      den hab ich auch schon ca 15jahre ,die abgeschossenen hülsen lassen sich gut mit einer 6mm platzpatrone und 15mm signalstern verwenden.
    • Bewertung:
      5/5,
      Zink-Fan
      Genau den hab ich auch.Kenne aber die Hülsen nur in der Alu ausführung.
    • Bewertung:
      5/5,
      pyrotobi
      Ich hab jetz noch 200 Signalknallpatronen von Frankonia dazu bekommen, echt nice die teile...

      Die Leuchtpatronen haben eine schöne Brenndauer, intensive Farbe, echt toll (;

      MFG Tobi
    • Pyro Nick
      Darf man solche Siganlpatronen überhaupt so verschießen (grundlos)?
    • sureshot
      Für diese Teile gelten die gleichen Regeln wie für jede andere PM I - Munition. Das Verschießen dieser Leuchtsignale außerhalb des befriedeten Besitztums ist nur in entsprechenden Notsituationen erlaubt.

      Es ist zu bedenken, dass das Verschießen besonders von "Rot" in den Bergen, auf Seen oder beim bzw. auf dem Meer stets als Notsignal ausgelegt und verstanden wird.

      Dies gilt auch für das sogenannte "alpine Notsignal" (sechs Signale innerhalb einer Minute, auch in anderen Farben oder nur als Schallsignal).

      Das bedeutet, wird das Signal von entsprechenden Ordnungs- oder Rettungskräften, bzw. Schiffs- und Luftfahrzeugbesatzungen entdeckt, leiten diese umgehend Rettungsaktionen ein.

      Diese können schnell mehrere Tausend Euro kosten, die natürlich vom Verursacher im Wege des Schadenersatzes zu erstatten sind, falls tatsächlich keine Notsituation vorlag.

      Durch solchen Unfug werden dann außerdem möglicherweise anderswo dringend benötigte Rettungskräfte gebunden, so dass das Ganze für zeitgleich tatsächlich in Not oder gar Lebensgefahr befindliche Personen tragische Folgen haben kann.
    • CannonCracker
      Die weißen kenne ich eigentlich nur mit Knall - gab es damals bei uns ab 18. Ob das so rechtens war?
    • sureshot
      Das mit den Knallpatronen (in der längeren Hülse wie Rauchstrichpatrone, jedoch statt mit orangem Deckel mit grauem Abschlussdeckel) ist so eine Sache - sie sind definitiv PM II, also nur für Imhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu haben.

      Dennoch wurden sie vor Kurzem von einem bekannten Jagdanbieter als Restposten (lose Schüttware) wohl irrtümlich frei ab 18 verkauft.

      Schon der Besitz ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Straftat dar!
    • CannonCracker
      Ne ne, das war so Anfang der 90er. Aber dann wird da die Klasseneinteilung wohl auch nicht anders gewesen sein.
    • sureshot
      Da waren sich damals die Waffengeschäfte auch nicht so sicher.

      Ich glaube mich zu erinnern, die Dinger damals auch mal irgendwo ohne den obligatorischen Hinweis auf die notwendige Erwerbsberechtigung gesehen zu haben.
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  • Album:
    Signalwaffen/-geräte/-munition
    Hinzugefügt von:
    sureshot
    Datum:
    22. Juni 2009
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    Anzahl der Kommentare:
    11
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