widofnir

Kleiner Vorgeschmack auf den 1.8...

Schweizerkracher, legal in der Schweiz erhältlich...mehr folgt!

Kleiner Vorgeschmack auf den 1.8...
widofnir, 17. Juli 2013
    • Bewertung:
      5/5,
      Darnoc
      Sehr schöne Knaller :). Müssten ordentlich scheppern!
      sind in der Schweiz jetzt auch wieder Bodenknallkörper erlaubt oder verwechsel ich da grad was?
      Wäre sicher ne echte Bereicherung für den nächsten Urlaub ;)
    • Bewertung:
      5/5,
      Trueno
      Klasse Bild!

      @Darnoc,

      soweit ich weiß sind in der Schweiz Knallkörper schon immer erlaubt. Allerdings schwierig zu finden und nur gegen Verkaufsprotokoll.
      Widofnir wird mehr dazu wissen :)
    • widofnir
      Bodenknallende Feuerwerkskörper (grösser als Lady Cracker) sind grundsätzlich nicht erlaubt, allerdings bekommt man gegen eine Knallartikelerklärung Knallkörper bis 30 Gramm Blitzsatz! :)

      Weiter Infos gibts hier: http://hamberger.ch/pyrotechnik/pyrotechnik-polizei/knallartikel.html
    • Bewertung:
      5/5,
      CannonCracker
      Geniale Artikel und geniale Lösung für die Schweizer :)
    • Bewertung:
      5/5,
      mondfeuer
      Bei so einem Aufbau eines Knallers muß man sehr präzise arbeiten, ansonsten kann bei ungenügender Anfeuerungsmasse oder Rissen in derselben Blitzsatz austreten und für eine vorzeitige Zündung sorgen, zumindest wenn man die Dinger nach dem Zünden aus der Hand wegwirft (was bei solchen Böllern eh' nicht empfehlenswert ist).

      Trotzdem - tolle Teile mit eigener Historie. :)
    • widofnir
      Ahhh...darum wohl auch die etwas eigenartige Anfeuerung bei den Kanonenkrachern und Donnerschlägen! :)

      Die beiden grossen Kanonenkracher enthalten übrigens beide je etwa 3 Gramm Blitzsatz!
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  • Album:
    1. August 2013
    Hinzugefügt von:
    widofnir
    Datum:
    17. Juli 2013
    Aufrufe:
    1.425
    Anzahl der Kommentare:
    6
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