Bilsom

MOOG Vogelschreck Luftböller

Warum diese schlechte Collage des Nächtens von mir??? Habs erst unter dem tollen Bild von pyromichl gepostet. [url=http://www.feuerwerk-forum.de/album/showphoto.php?photo=106944][img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/VS-1.jpg[/img][/url][url=http://www.feuerwerk-forum.de/album/showphoto.php?photo=106949][img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/20150304_220745.jpg[/img][/url] Jetzt zur besseren Übersicht nochmal solo: [B]Ich will einfach die Gesetzesstellen und das Datum für das Ende des Erlaubnisfreien Erwerbs dieser Pyrotechnischen Munition ergründen.[/B] Ich habe mich diese Woche im Fieberwahn (hab nen Infekt...:)) durch die alten Bundesgesetzblätter gearbeitet. Dort findet man dann wirklich im [B]Bundesgesetzblatt Nr. 150 vom 29.12.1976[/B] neben der "Verordnung zur Änderung der Magermilchpulver-Verbilligungs-Verordnung";) die [B]Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)[/B] in der steht auf Seite 3779 Punkt 4: Bauartprüfung nach §23 des Gesetzes und technische Anforderungen an Gegenstände nach § 23 des Gesetzes und weiter auf Seite 3780 ....: [B]4.2 Besondere Anforderungen an pyrotechnische Munition 4.2.1..... 4.2.2 Pyrotechnische Munition ist der Klasse PM 1 zuzuordnen, wenn sie -- keinen Knallsatz enthält, --....die Masse ihrer pyrotechnischen Sätze und ihrer Treibladung zusammen nicht mehr als 10 beträgt, --ihre Steighöhe 100 m nicht überschreitet, -- sie auch bei einer unbeabsichtigten Zündung nicht in scharfkantige Wurfstücke zerlegt wird und -- durch Brand oder Schlag nicht zur Explosion gebracht werden kann. 4.2.3 Sofern eine der Forderungen nach Nummer 4.2.2 nicht erfüllt wird, ist die pyrotechnische Munition der Klasse PM 2 zuzuordnen.[/B] [B]So weit so gut.[/B] [B]Jedoch habe ich bis jetzt in den 1970er Jahren keine Gesetzes- oder Verordnungsstelle gefunden, welche PM I von den Erlaubnispflichten ausnimmt und damit PM II erlaubnisplichtig macht.[/B] Auch fällt mir auf, das einige ältere Knallpatronen ein [B]"T"[/B] und eine hier im Bild sogar ein [B]"T1"[/B] Aufdruck tragen. Diese dürften ja dann als P.-Gegenstände für technische Zwecke in den Handel gelangt sein??? Aber eine richtige T1-Zulassung mit Nummer habe ich noch nie gesehen. Gibts so etwas auf deinen Patronen pyromichl??? Das "alte" wAffengesetz ist auch deutlich anders, als das aktuelle aufgebaut. Damals fehlten die Anlagen mit den Listen und Begriffsbestimmungen. Ich komme jedenfalls gerade nicht recht weiter. Hat jemand eine Idee???:joh: Hier auch mit der Bezeichnung "T" (einfach Handelsname???): [img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/DSCI5087.JPG[/img] [B]Der erste Knaller mit PM II Zulassung von 1977, der mir bekannt ist, hier von Kollege Sindbad.:[/B] [img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/IMG_04611.JPG[/img][img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/IMG_04605.JPG[/img] Auch bei meinen leeren Schachteln finde ich seltsame Aufdrucke, wie z.B. auf der alten MOOG-Vogelschreck-Schachtel (schwarz auf gelb). Dort steht doch tatsächlich auf der Schachtel das die Dinger [B]"Klasse G 1"[/B] sein sollen! Mitte 1973 wurde eine Version der 3. Verordnung zum Waffengesetz veröffentlicht in der steht: [B]Klasse G I sind Geschosse mit pyrotechnischer (Es gab auch noch die Klassen R I und R II für pyrotechnische Raketenmunition!) Wirkung, ohne Knallsatz![/B] Hier natürlich auch die Bilder von Karsten interessant: [url=http://www.feuerwerk-forum.de/album/showphoto.php?photo=106348][img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/IMG_08621.JPG[/img][/url] Ein T im Kreis ist aufgedruckt. Zu dieser Zeit müssten Knallpatronen eigentlich als Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung, also G II tragen. [url=http://www.feuerwerk-forum.de/album/showphoto.php?photo=41471][img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/Bild_0048.jpg[/img][/url][url=http://www.feuerwerk-forum.de/album/showphoto.php?photo=41470][img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/Bild_0037.jpg[/img][/url][url=http://www.feuerwerk-forum.de/album/showphoto.php?photo=41469][img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/100_30211.JPG[/img][/url] Auch hier ein T im Kreis mit der zusätzlichen Klassifizierung für Pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV! [B]Es kommt mir ein bisschen so vor, als ob die Hersteller dieser Munition mit diesen lustigen Aufdrucken extra eine Verwirrung beim Verbraucher und den Behörden stiften wollten, um den Umsatz mit diesen spaßigen Teilen nicht einbrechen zu lassen...[/B];) Hier ein guter Überblick welche Vielfalt bei diesen Geräten möglich ist: [url=http://www.feuerwerk-forum.de/album/showphoto.php?photo=66734][img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/IMG_10741.JPG[/img][/url][url=http://www.feuerwerk-forum.de/album/showphoto.php?photo=53324][img]http://www.feuerwerk-forum.de/album/data/500/thumbs/IMG_02441.jpg[/img][/url]

MOOG Vogelschreck Luftböller
Bilsom, 6. März 2015
    • Bewertung:
      5/5,
      Kubimichl
      Das ist ein Klasse Bild mit großartigen Informationen zum Thema.

      Zunächst muss man wissen, dass das letzte Waffengesetz von ca. 1976 bis 2003 gegolten hat.

      Heute steht folgendes in der Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste (WaaG):

      1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

      1.12 pyrotechnische Munition, die das Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 5 zur Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872) mit der Klassenbezeichnung PM I trägt.

      Weiterhin gehe ich davon aus, dass die alten T-Klaasen nichts mit den BAM-T1 oder 2 zu tun haben, da ich auch schon Artikel mit T4 gesehen habe.

      Gute Besserung an dieser Stelle für Dich.
    • Bewertung:
      5/5,
      sternbukett15
      Hallo Bilsom,

      erst mal gute Besserung und danke für die tollen Infos. Wenn ich deine Ausführungen richtig interpretiere, dürfte es die erste Pyromunition mit PM-Zulassung im Jahre 1977 gegeben haben, da die Bauartprüfung Ende 1976 eingeführt wurde?

      Noch eine Bitte: Könntest du von den alten Knallpatronen-Kartons auch Einzelaufnahmen veröffentlichen? Speziell der Depyfag-Karton interessiert mich sehr, da hier auch zwei verschiedene BAM-Nummern aufgedruckt sind.

      Viele Grüße

      sternbukett15
    • Bewertung:
      5/5,
      Steven
      Schönes Bild.

      Und da du geschrieben hast das du die Silberhütte Patronen noch nicht kanntest habe ich mal ein Bild hochgeladen das ich noch auf meiner Platte hatte.

      [​IMG]

      Grüßle
    • Bilsom
      Danke Dir sternbukett15.....
      Ja...der DEPYFAG Karton ist schon interessant.
      Aber es ist auf dem Bild oben eigentlich alles zu sehen. Es ist keine weitere Schrift auf dem Karton abgedruckt.
      Nur auf dem weißen Boden kann man noch eine "3" erkennen.

      [​IMG]:joh:
    • Bewertung:
      5/5,
      Stoppinchen
      Mal ein ganz anderes Feld für ich, aber sehr informativ - besten Dank dafür!!
    • Bewertung:
      5/5,
      Sindbad
      Da kann man eine richtige Literatursuche draus machen, Bilsom, in der 2. Allgemeinen WaffVwV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Nov. 1979 steht drinne , daß es keines MES bedarf bei pyrotechnischer Munition, die weder mehr als 10 g Satz noch einen Knallsatz enthält. In Verbindung mit Deinem Bundesgesetzblatt hast Du hier den indirekten Beweis. Der hat allerdings einen kleinen Schönheitsfehler: wir bräuchten da eine Fassung einer früheren Bekanntmachung dieser VwV, die sich dann auch mit meinen Erlebnissen aus jener Zeit deckt: MES- pflicht spät ab 1977.
    • Bewertung:
      5/5,
      tribun77
      Tolle Zusammenfassung!
      Ist ja Wahnsinn was es da für verschiedene Klassifizierungen gab.
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  • Kategorie:
    Signal- und Imitationsmittel
    Hinzugefügt von:
    Bilsom
    Datum:
    6. März 2015
    Aufrufe:
    5.509
    Anzahl der Kommentare:
    8
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