hge-pyro

Zink Knallpatronen

Hier mal ein paar Schachteln Pyro-Knallpatroen von Zink. An alle die diese Patronen gerne selber hätten aber nicht haben dürfen, ich habe die Berechtigung dafür und darf sie besitzen und auch verwenden, also an alle Minderjährigen und Neidischen Mitsurfer spart euch eure Mails von wegen du darfst die nicht abfeuern mit einer Pistole usw. Diese Patroen werden nur gebündelt geschossen oder als Parasiten verwendet.

Zink Knallpatronen
hge-pyro, 16. Oktober 2006
    • hge-pyro
      Aha, das kann ja was werden, wenn ich darauf warten soll dann bleibt es zu Silvester wohl dunkel über Ostfriesland. Aber tzrtotzdem bin ich gespannt was Du da alles so weisst.

      Gruß
      hge-pyro
    • Twodogs
      Im Rahmen der Zulassungsprüfungen von pyrotechnischer Munition wird
      die Funktions- und Handhabungssicherheit immer in Verbindung mit den
      entsprechenden Waffen geprüft. Je nach Gefährlichkeit der Munition wird
      diese dann in die Gefahrenklassen PM I oder PM 11eingeteilt. Hierbei
      sind die Munitionssorten höherer Gefährlichkeit in die Gefahrenklasse PM
      11einzustufen. Die Kriterien hierfür sind in der Allgemeinen Verordnung
      zum Beschussgesetz (BeschussV) in der Anlage I, Nr. 5, geregelt.
      Die beschussrechtliche Zulassung einer pyrotechnischen Munition setzt
      also immer voraus, dass der Verwender diese dann auch nur aus den dafür
      bestimmten Waffentypen verschießt
      Eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis bzw. Befähigung zum Verwenden
      von Großfeuerwerk beinhaltet grundsätzlich nicht die waffenrechtlichen
      Erlaubnisse.
      Die Verwendung von pyrotechnischer Munition im Großfeuerwerk entspricht
      somit nicht ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und ist auch
      nicht durch die beschussrechtliche Zulassung legalisiert.
      Um die Munition im Großfeuerwerk einsetzen zu können, sind einige Hersteller
      dazu übergegangen, die Munition als Gegenstände der Klasse IV
      (gemäß § 6 der 1. SprengV) zu kennzeichnen.
      Hierfür muss der Munitionshersteller gemäß § 20 Abs. (4) der 1. SprengV
      über ein akkreditiertes Qualitätssicherungssystem nach Anlage 11 zur
      1. SprengV für das Großfeuerwerk verfügen.


      so mal kopiert das schreiben wird aber auch bald komplett auf der bam seite veröffentlicht.

      wie zusehen ist oben dürfen normale PM II muni nur aus den zugelassenen waffen verschossenen werden und nicht zum Großfeuerwerk benützt werden

      mfg
    • hge-pyro
      Alles klar nur davon bin ich nicht als einziger betroffen. Das heisst also das ich diese Munition nicht benutzen darf und die anderen Patronen wie Pfeif und Knatter patronen denn ja auch nicht denn die sind ja nicht in KL. IV erhältlich. Das ist großer Mist, das mit den Knallpatronen kann man ja so machen das ,an sich die leeren Kartons wo Klasse IV draufsteht aufbewahrt und dei Patronen denn darin mit zum Platz nimmt das ist 5 Minuten Angst, aber bei Pfeifer und Knatterpatroen siehts dann ja duster aus. Ich möchte wohl mal wissen wer sich den ganzen ******* ausdenkt, haben die nichts zu tun? Aber besitzen darf ich diese Munition ja, denn ich habe ja einen MES, nur verschiessen darf ich sie nicht mit einer Waffe, oder?

      Gruß
      hge-pyro
    • WeatherbyMagnum
      @hge-pyro

      Dann nimm doch die Zink Leuchtspurknallpatronen im 100er Pack !!
      Die sind Klasse IV und die BAM kann weiterschlafen !!!
    • hge-pyro
      Ja, das wäre eine Lösung aber was soll ich mit diesen hier machen? Die pack ich um und gut is, aber wie ist das mit den Pfeif und Knatterpatronen, hat da auch einer ne Lösung?

      Gruß
      hge-pyro
    • Askaban
      Das ist aber schon ein starkes Stück. Wenn du dabei erwischt wirst biste dein Schein los und dann gestehst du es auch noch hier. Die Feuerwerker von heute, oh nee :d
    • Twodogs
      ich würde einfach mal bei zink anfragen ob sie die patronen auch mit kl IV kennzeichnung liefern können dann ist alles wieder ok und die prüfung sollte auch klappen hat ja auch bei den kl IV vs geklappt
    • WeatherbyMagnum
      Zumal die hier abgebildeten VS von Zink der selbe Kram ist wie die Klasse IV VS . Nur das die Klasse IV Knallpatronen ne Leuchtspur haben.
    • Pyromaner
      kl4 haben ti drin
    • Eistee
      Haha, in diesem topic treiben sich wieder einmal sehr viele selbsternannte Forumspolizisten herum, herrlich!!!!!! Speziell dies sollten von Moderatorenseite einmal abgemahnt werden!

      :cry:
    • Bewertung:
      4/5,
      beli
      Nice nice, nicht für den privaten Gebrauch ;) WIllst du ernsthaft so viele schiessen? Wenn ja: ALle auf SChlag aus BOmbettengestellen?? Wenn ja, wäre das geilgeilgeil ^^
    • Adnan Meschuggi
      Hallo HGE, ich hoffe Du hast die Ratter/Pfeiffgeschosse umtauschen können ?

      Ansonsten, stell doch einen Antrag und hau alles auf einmal raus - mit Genehmigung können sie Dir ja nichts.
      Wieviele hast Du denn ?
    • vectorcp1
      Ich hab mal gehört in den zink knallpatronen sollen 2gramm bks drin sein un in den wecos ca. 1.4g ist da was wares dran?
    • Matchbox
      Selbst wenn da was Wahres dran wäre - es bestimmen zu viele andere Faktoren die Qualität des Satzes als daß man über das Gewicht irgendwelche Rückschlüsse ziehen könnte.
    • Bewertung:
      5/5,
      pyroananas
      um mal wieder auf's Bild zu kommen: wenn man es anguckt und dann hoch und runter scrollt gibt es son lustigen wabbel-effekt :D
      sorry,aber irgendwie muss die zeit bis zum Verkauf morgne totgeschlagen werden :D
    • 10minuts
      @ little-freak

      Schliert dein Monitor? Also bei mir sieht das net aus wie n Wackelpudding
    Es existieren keine Kommentare, die angezeigt werden könnten.
  • Kategorie:
    Großfeuerwerk
    Hinzugefügt von:
    hge-pyro
    Datum:
    16. Oktober 2006
    Aufrufe:
    19.301
    Anzahl der Kommentare:
    41
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